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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

1012<br />

Steuerverkürzung wieder aufgenommen. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.<br />

b) Verfahren der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – 52 Js 13493/96<br />

Am 4. Mai 1996 ging bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eine anonyme Anzeige<br />

gegen Verantwortliche der FlowTex-Firmen wegen Steuerhinterziehung, Urk<strong>und</strong>enfälschung<br />

<strong>und</strong> Investitionsbetrug ein, in der u. a. behauptet wurde, die angeblich<br />

<strong>von</strong> den Firmen FlowTex <strong>und</strong> KSK guided microtunneling technologies als<br />

Leasingnehmer beziehungsweise Eigentümer geführten Bohrsysteme würden<br />

ganz überwiegend nicht existieren [vgl. A. II. 1. a) (3), Seite 42]. Die Firma KSK<br />

diene lediglich der Geldproduktion der Herren Schmider <strong>und</strong> Dr. Kleiser. Um die<br />

Existenz der Bohrsysteme gegenüber Finanzbehörden <strong>und</strong> Leasingbanken vorzutäuschen,<br />

würden selbstentworfene Shelter-Briefe erstellt.<br />

Diese anonyme Anzeige, deren Wahrheitsgehalt mangels Rückfragemöglichkeit<br />

zunächst nicht eingeschätzt werden konnte, führte zur Einleitung des Vorermittlungsverfahrens<br />

52 Js 13493/96 der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen Dr. Klaus<br />

Kleiser <strong>und</strong> Manfred Schmider mit dem Ziel einer Überprüfung des Anfangsverdachts<br />

wegen der behaupteten Straftaten. Der sachbearbeitende Dezernent der<br />

Staatsanwaltschaft Karlsruhe, Oberstaatsanwalt Zimmermann, verfügte am 15. Mai<br />

1996 zugleich mit der Einleitung der Vorermittlungen eine Überprüfung durch die<br />

Steuerfahndungsstelle „im Hinblick auf die in der anonymen Strafanzeige genannten<br />

Steuerdelikte etc.“ Zugleich informierte er telefonisch vorab die Steuerfahndungsstelle<br />

des Finanzamts Karlsruhe-Durlach.<br />

Die Verfügung hinsichtlich der Einleitung der Vorermittlungen vom 15. Mai<br />

1996 ging bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe am 22. Mai 1996 ab <strong>und</strong> bei dem<br />

Finanzamt Karlsruhe-Durlach am 29. Mai 1996 ein. Noch vor deren Eingang bei<br />

der Steuerfahndungsstelle fand am 20. Mai 1996 in den Räumen der OFD Karlsruhe<br />

eine Besprechung zwischen Vertretern der Oberfinanzdirektion, der Betriebsprüfung<br />

des Finanzamts Karlsruhe-Stadt, der Betriebsprüfung des Finanzamts<br />

Rastatt sowie der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Karlsruhe-Durlach<br />

statt, an der seitens der Steuerfahndungsstelle der damalige Sachgebietsleiter Regierungsdirektor<br />

Markus Schmidt <strong>und</strong> Amtsrat Gaukel teilnahmen.<br />

Anlässlich dieser Besprechung waren den Finanzbeamten sowohl die anonyme Anzeige<br />

gegenüber dem Finanzamt Weimar, als auch das <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft<br />

Mühlhausen am 13. Mai 1996 an die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Mannheim abgegebene<br />

Verfahren 609 Js 145/96 (Eingang Staatsanwaltschaft Mannheim:<br />

15. Mai 1996) sowie der Umstand bekannt, dass bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe<br />

ebenfalls eine weitere anonyme Anzeige – nämlich die am 4. Mai 1996 dort<br />

eingegangene – mit ähnlichem Inhalt wie die <strong>von</strong> Weimar existierte.<br />

Über diese bei Staatsanwaltschaften anhängigen (Vor-)Ermittlungsverfahren hinaus<br />

erhielt die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Karlsruhe-Durlach in der<br />

Folgezeit weitere Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei FlowTex, nämlich am<br />

2. Juli <strong>und</strong> 3. Juli 1996 durch Vorsprache des Amtsrats Krumes (vgl. A. II. 1.,<br />

Seite 39).<br />

Die weiteren (Vor-)Ermittlungen der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Karlsruhe-Durlach<br />

führten schließlich zu einer abschließenden Besprechung am 10. April<br />

1997 mit dem sachbearbeitenden Dezernenten der Staatsanwaltschaft Karlsruhe,<br />

Oberstaatsanwalt Zimmermann, <strong>und</strong> zu dem in dieser Sache abschließenden Schreiben<br />

der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Karlsruhe-Durlach vom 14. April<br />

1997. Darin wurde mitgeteilt:<br />

„Eine nach dem Zufallsprinzip erfolgte Überprüfung <strong>von</strong> 43 Horizontalbohrsystemen<br />

im Ausland hat keine Beanstandungen ergeben. Die Systeme wurden<br />

vor Ort in Augenschein genommen. Dies wurde durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

testiert.<br />

Nachrichtlich teile ich Ihnen nochmals mit, dass die Steuerstrafverfahren gegen<br />

Manfred S c h m i d e r <strong>und</strong> Dr. K l e i s e r bei der Staatsanwaltschaft Mannheim<br />

– Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen – unter dem Aktenzeichen 609 Js<br />

145/96 geführt werden. Ein damit in Zusammenhang stehendes Steuerstrafverfahren<br />

gegen Angelika N e u m a n n wurde im Januar 1997 <strong>von</strong> der StA Mann-

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