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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

48<br />

Der Untersuchungsausschuss hätte die Beteiligten der „Umfrageaffäre“ nach dem<br />

Bekannt werden der Falschaussagevorwürfe gerne noch einmal gehört. Alle Beteiligten<br />

verweigerten jedoch unter Hinweis auf § 55 StPO die Auskunft, da gegen<br />

sie ein Ermittlungsverfahren zu diesem Komplex anhängig war. Wegen des Diskontinuitätsgr<strong>und</strong>satzes<br />

nach Ablauf der Legislaturperiode konnte der Untersuchungsausschuss<br />

mit dem Abschlussbericht nicht länger warten. Das Amtsgericht<br />

Stuttgart sah sich nicht in der Lage, die entsprechenden Strafverfahren bis<br />

Ende September 2005 zu terminieren, nachdem bereits Mitte April die Strafbefehle<br />

in dieser Sache erlassen wurden <strong>und</strong> die Angeklagten alle Einspruch eingelegt<br />

haben. Warum die Verteidiger der Angeklagten Dr. Döring <strong>und</strong> Dr. Haußmann<br />

Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt haben erschließt sich aus der Aussage<br />

des für die Ermittlungsverfahren zuständigen Oberstaatsanwalts Häußler im Rahmen<br />

seiner Zeugenbefragung am 9. März 2005 vor dem Untersuchungsausschuss.<br />

Auf Frage des Vorsitzenden:<br />

„Wenn ich das richtig verstanden habe: Bei dem Verfahren gegen Dr. Döring<br />

<strong>und</strong> Dr. Haußmann ist nach dem Gespräch mit den Verteidigern da<strong>von</strong> auszugehen,<br />

dass Einspruch gegen die Strafbefehle eingelegt wird, mit der Zielsetzung,<br />

zu verhindern, vor dem Untersuchungsausschuss aussagen zu müssen, also<br />

kein Auskunftsverweigerungsrecht mehr zu haben.“<br />

antwortete der Zeuge mit Ja.<br />

Auf weitere Nachfrage des Ausschussvorsitzenden:<br />

„Aber wenn der Untersuchungsausschuss seine Beweisaufnahme einstellt, ist<br />

wohl da<strong>von</strong> auszugehen, dass es nicht zu öffentlichen Verhandlungen kommt.“<br />

entgegnete der Zeuge, Oberstaatsanwalt Häußler:<br />

„Das wurde ausdrücklich erklärt <strong>von</strong> der Frau – <strong>von</strong> Rechtsanwalt Bächle für die<br />

Frau Dr. Haußmann <strong>und</strong> auch so im Aussageinhalt erklärt vom Rechtsanwalt,<br />

vom Verteidiger des Herrn Dr. Döring, sodass wir in der Tat auch bei Dr. Döring<br />

da<strong>von</strong> ausgehen, dass es so laufen wird. Sicher ist man sich natürlich da nie. ...“<br />

Als weitere Besonderheit im Rahmen der Beweisaufnahme zum Untersuchungsauftrag<br />

Teil B ist noch anzumerken, dass ein Untersuchungsausschuss erstmals in<br />

der Geschichte des <strong>Landtag</strong>s <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> beim Amtsgericht Stuttgart<br />

die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen Zeugen beantragen musste.<br />

Diesem Antrag lag folgender Sachverhalt zugr<strong>und</strong>e:<br />

Der Zeuge Moritz Hunzinger behauptete im Rahmen seiner Zeugenbefragung am<br />

9. März 2005, dass neben der Abgeordneten, Frau Dederer, damals noch GRÜNE,<br />

ihm noch zwei weitere Abgeordnete des <strong>Landtag</strong>s ein amtliches Protokoll des Untersuchungsausschusses<br />

zugesandt hätten. Auf verschiedene Nachfragen erklärte<br />

Herr Hunzinger weiter, dass es sich bei diesen beiden Abgeordneten um je ein<br />

Mitglied der CDU- <strong>und</strong> SPD-Fraktion handele, die beide nicht Mitglied des Untersuchungsausschusses<br />

seien, <strong>und</strong> dass es sich jeweils um das Protokoll derselben<br />

Sitzung gehandelt habe.<br />

Da der Untersuchungsausschuss in seiner ersten Sitzung am 19. März 2002 beschlossen<br />

hat, dass Dritte während der Dauer der Untersuchung keine Einsicht in<br />

die Protokolle über die nicht öffentlichen <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>sätzlich keine Einsicht in die<br />

Protokolle über die öffentlichen Sitzungen gewährt wird, wurde Herr Hunzinger<br />

ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er die Frage,<br />

„Wer die Abgeordneten sind, die ihm außer Frau Dederer noch Protokolle zugesandt<br />

haben?“<br />

wahrheitsgemäß zu beantworten habe <strong>und</strong> welche Folgen eine Nichtbeantwortung<br />

dieser Frage für ihn haben wird.<br />

Seine Einlassung hierzu:<br />

„Sie können jedes Gericht bemühen. Ich bedaure, dass ich einfach nicht da<strong>von</strong><br />

abrücken werde, diese beiden Abgeordneten nicht zu verraten.“

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