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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

3. welche Umstände zu einem nachträglich korrigierten Protokoll über die Vernehmung<br />

der 1996 zuständigen Staatsanwältin geführt haben im Zusammenhang<br />

mit ihrem Vorwurf der Aktenmanipulation im Fall FlowTex;<br />

Insoweit wird auf die Darstellung zu A. II.2 (Seite 64 ff.) verwiesen.<br />

4. welche dienstaufsichtlichen Maßnahmen auf wessen Veranlassung in den Ermittlungsverfahren<br />

zum FlowTex-Komplex vorgenommen worden sind;<br />

Die den Leitern der mit Ermittlungsverfahren aus dem FlowTex-Komplex befassten<br />

Staatsanwaltschaften, dem Generalstaatsanwalt in Karlsruhe <strong>und</strong> dem Justizministerium<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> obliegende Dienstaufsicht wurde <strong>und</strong> wird<br />

gemäß den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (§§ 145 ff. GVG) <strong>und</strong> den dazu<br />

ergangenen ausfüllenden Verwaltungsvorschriften (z. B. OrgStA <strong>und</strong> BeStra)<br />

ausgeübt. Vor allem im Zusammenhang mit der Beantwortung zahlreicher Anfragen<br />

aus dem parlamentarischen Raum hat es zwischen den genannten Behörden<br />

einen umfassenden Informationsaustausch gegeben.<br />

5. aus welchen Gründen bei der Staatsanwaltschaft Mannheim personelle Veränderungen<br />

für die sachliche Zuständigkeit im FlowTex-Verfahren vorgenommen<br />

worden sind;<br />

Um jeden Anschein einer möglichen Befangenheit vor dem Hintergr<strong>und</strong> der am<br />

10. Dezember 2001 in der Presse bekannt gewordenen Vorwürfe, es seien in dem<br />

Verfahren 609 Js 145/96 Akten manipuliert worden, zu begegnen, hat der Leitende<br />

Oberstaatsanwalt in Mannheim am 17. Dezember 2001 mit der Bearbeitung<br />

der Ermittlungsverfahren gegen Betriebsprüfer <strong>und</strong> Steuerfahnder sowie damit<br />

zusammenhängender Ermittlungsverfahren (dazu. A. III. 6. Seite 98) einen anderen,<br />

mit den Verfahren im Zusammenhang mit dem sog. FlowTex-Komplex bislang<br />

nicht befassten Dezernenten außerhalb der Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen<br />

betraut.<br />

Ergänzend kann auf die nachfolgenden Ausführungen zu A. III.7 (Seite 101ff)<br />

verwiesen werden.<br />

6. gegen welche Steuerbeamte des Landes im Zusammenhang mit den kriminellen<br />

Machenschaften <strong>von</strong> Manfred <strong>und</strong> Matthias Schmider <strong>und</strong> dem FlowTex-Betrugssystem<br />

wer mit welchen konkreten Verdachtsmomenten ermittelt <strong>und</strong> was<br />

die Gründe dafür sind, dass die Ermittlungen seit April 2000 andauern;<br />

Ausgelöst wurden Ermittlungen gegen Finanzbeamte durch Angaben <strong>von</strong> Manfred<br />

Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser in deren Vernehmung im Verfahren 628<br />

Js 3693/00 am 31. März 2000. Am 7. April 2000 wurde deshalb unter dem Aktenzeichen<br />

600 AR 223/00 ein Überprüfungsvorgang gegen die Beamten Blum,<br />

Hörth, Morlok <strong>und</strong> Seyfried im Zusammenhang mit den Betriebsprüfungen bei<br />

der FlowTex-Gruppe in den Jahren 1996/1997 <strong>und</strong> 1999/2000 angelegt. Nach<br />

Vorermittlungen (vgl. dazu die Hinweise zu A. III. 8. Seite 104) durch die Staatsanwaltschaft<br />

wurden zunächst zwei Ermittlungsverfahren eingeleitet:<br />

– im Hinblick auf die Äußerungen des Manfred Schmider zu angeblichen Telefongesprächen<br />

mit Amtsrat Seyfried am 30. Januar, 31. Januar <strong>und</strong> 1. Februar<br />

2000 gegen diesen ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der versuchten<br />

Strafvereitelung (§§ 258, 22 StGB) im Hinblick auf angebliche Warnungen vor<br />

der Durchsuchung <strong>und</strong> Verhaftung unter dem Aktenzeichen 622 (jetzt: 401)<br />

Js 1009/01.<br />

– wegen eines möglicherweise fehlerhaften Verhaltens bei den Betriebsprüfungen<br />

1996 / 1997 mit möglichen Tatfolgen bis 1999 gegen Amtsrat Seyfried <strong>und</strong><br />

weitere noch unbekannte Finanzbeamte ein Ermittlungsverfahren wegen des<br />

Verdachts der Strafvereitelung <strong>und</strong> wegen des Verdachts der Beihilfe zum Betrug<br />

sowie der Beihilfe zur Steuerverkürzung unter dem Aktenzeichen 622<br />

(jetzt: 401) Js 3479/01. Bezüglich Amtsrat Morlock wurde mit Verfügung vom<br />

15. Mai 2001 <strong>von</strong> der Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens abgesehen.<br />

Bezüglich Amtmann Hörth <strong>und</strong> Regierungsdirektor Blum wurde bisher<br />

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