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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Ergänzungen zu den angeblichen Informationen der BP machte KHK Kriegeskorte<br />

dann in der 22. UA-Sitzung: „Das i-Tüpfelchen war dann quasi noch, dass halt<br />

auch der Ministerpräsident dort mit involviert war, wobei wie gesagt: [...] es war<br />

für uns in dem Moment interessant, das zu wissen, aber jetzt nicht Anlass, zu sagen:<br />

Wir packen unsere Koffer <strong>und</strong> fahren sofort wieder nach Hause“ (vgl. Apr.<br />

S. 38 ff.; ähnlich S. 55). Anhand dieser hier wiedergegeben Angaben der drei Zeugen<br />

KHK Kriegeskorte, ZOAR Zimmer <strong>und</strong> ZAM Bouzelha wird deutlich, dass<br />

die Besprechung <strong>von</strong> den Teilnehmern teils unterschiedlich empf<strong>und</strong>en wurde,<br />

wobei nahe liegend ist, dass die in den Jahren 2002, 2003 geschilderten Eindrücke<br />

durch heutige Erkenntnisse <strong>und</strong> laufende Ermittlungsverfahren mitgeprägt sind.<br />

Der Beweiswert höchst subjektiver Eindrücke erscheint daher gering.<br />

bbb) Keine Unterrichtung der Staatsanwaltschaft<br />

Eine Unterrichtung der StA MA oder der StA KA durch die Steufa beim FA KA-<br />

Durlach, durch die LPD KA (GFG) oder durch das BKA (gem. § 2 II Nr. 2 BKA-<br />

Gesetz) bzw. ZKA über den stattgef<strong>und</strong>enen Informationsaustausch unterblieb,<br />

obwohl dies auch im Hinblick auf die gem. § 170 II StPO eingestellten Ermittlungsverfahren<br />

gegen Schmider u. a. erforderlich gewesen wäre. Offenbar war<br />

eine Unterrichtung der StA <strong>von</strong> der Steufa ursprünglich sogar angedacht, da auf<br />

einem Vermerk der BP KA-Stadt v. 17. Juli 1999 über die Besprechung mit dem<br />

BKA am 15. Juli 1999 handschriftlich <strong>von</strong> OAR Siebler, Steufa KA-Durlach, notiert<br />

ist: „Mitteilung an StA Karlsruhe“ (vgl. LO L2-007).<br />

Erklären lässt sich die dennoch unterbliebene Unterrichtung zum einen damit,<br />

dass Steufa, LPD <strong>und</strong> BKA wohl gegenseitig auf weitere Veranlassungen der jeweils<br />

anderen Behörde vertrauten. Von der Steufa wurde an das BKA bereits bei<br />

dem ersten Kontakt am 6. Juli 1999 der Hinweis über ein Ermittlungsverfahren<br />

bei der StA KA gegeben. In einem Aktenvermerk der Steufa v. 6. Juli 1999 über<br />

das erste Telefonat mit dem BKA ist nämlich Folgendes festgehalten worden:<br />

„Ich gab an, dass ich zur Prüfung der FlowTex-Gruppe keine näheren Angaben<br />

machen könne. Das BKA könne sich aber über die StA Karlsruhe – Herrn Zimmermann<br />

– über die bisherigen Verfahren gegen die Schmider-Gruppe erk<strong>und</strong>igen.<br />

Ich habe die Tel. Nr. <strong>von</strong> Herrn Zimmermann mitgeteilt“ (vgl. LO L2-007).<br />

KHK Kriegeskorte kann sich heute zwar nicht mehr an ein Gespräch mit OStA<br />

Zimmermann erinnern (vgl. Apr. 22. UA-Sitzung S. 31, 33), er kann dies aber<br />

auch nicht ausschließen (vgl. insoweit die zeugenschaftliche Vernehmung des<br />

KHK Kriegeskorte v. 7. März 2002 in LO JM 410 E-27/00, Band IX: „Nochmals<br />

zur Klarstellung, ich kann nicht ausschließen, dass ich mit Herrn Staatsanwalt<br />

Zimmermann telefoniert habe. Ich habe überall angerufen. An einen Anruf an die<br />

StA Karlsruhe konkret kann ich mich nicht erinnern.“ Ganz ähnlich äußerte sich<br />

auch OStA Zimmermann in dessen Vernehmung am 7. März 2002, vgl. LO GStA<br />

KA Js 15/01 Bd. II, Bl. 741: „Hierzu möchte ich sagen, dass, wenn ich die mir bekannten<br />

Fakten richtig interpretiere, sich der BKA-Beamte offenbar an mich gewandt<br />

hat. Ich erinnere mich aber konkret nicht daran. Jedoch ist mir der Name<br />

Kriegeskorte, weil er außergewöhnlich ist, erinnerlich. Meine Interpretation geht<br />

dahin, dass ich ihn dann an die Steuerfahndung KA-Durlach verwiesen haben<br />

könnte.“). Für ein stattgef<strong>und</strong>enes Gespräch mit StA Zimmermann spricht ein<br />

Vermerk <strong>von</strong> AR Seyfried, BP beim FA KA-Stadt, vom Juli 1999 über einen Anruf<br />

des KHK Kriegeskorte bei ihm, in dem Folgendes festgehalten ist: „Er (Anm.:<br />

KHK Kriegeskorte) hat sich vor dem Anruf bei mir mit Fahnder Siebler, StA<br />

Zimmermann/StA Karlsruhe u. Finanzermittlungsgruppe KA erk<strong>und</strong>igt, kam so<br />

auch auf die BP, da diese Personen <strong>von</strong> unserer BP berichteten“ (vgl. Sonderband<br />

BKA der OFD KA). Angesichts dessen erstaunt, dass KHK Kriegeskorte auf die<br />

Frage des Abg. Mauer (SPD) in der 22. UA-Sitzung, ob er den „Eindruck“ gehabt<br />

habe, dass vor seinem Erscheinen beabsichtigt gewesen sei, Polizei oder Staatsanwaltschaft<br />

in irgendeiner Weise einzuschalten, ohne jede Erläuterung antwortete:<br />

„Nein“ (vgl. Apr. 22. UA-Sitzung S. 49 f.).<br />

Eine Unterrichtung der StA durch die Steufa unterblieb vermutlich auch deshalb,<br />

weil die Finanzbehörde offenbar <strong>von</strong> einer mangelnden Befugnis zur Weitergabe<br />

<strong>von</strong> Informationen des BKA/ZKA ausging; einem vom BKA übergebenen Aktenvermerk<br />

ist nämlich zu entnehmen: „Sämtliche in diesem Vermerk <strong>und</strong> den Anlagen<br />

enthaltenen Informationen sind vertraulich zu behandeln <strong>und</strong> dürfen in dieser<br />

Form nicht in Gerichts- oder Ermittlungsakten übernommen werden. Für diesen<br />

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