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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

5. Rechtliche Stellungnahmen<br />

Zu folgenden Rechtsfragen hat der Leiter der Abteilung I des <strong>Landtag</strong>s, Ministerialdirigent<br />

Dr. Hempfer, auf Bitten des Untersuchungsausschusses Stellung genommen:<br />

– zur Abgrenzung der Rechte des Vorsitzenden gegenüber den Rechten des<br />

Untersuchungsausschusses bei der Sitzungsvorbereitung <strong>und</strong> Leitung des<br />

Verfahrens<br />

– zu den gesetzlichen Voraussetzungen für die Feststellung als Betroffener<br />

gemäß § 19 UAG<br />

(Allgemeine Anlage 7).<br />

6. <strong>Bericht</strong> der Landesregierung<br />

Für die Landesregierung hat das Justizministerium am 31. Mai 2002 (Az.: 410<br />

E-27/00 UA) berichtet (Anlage 1). Die Gliederung des <strong>Bericht</strong>s entspricht derjenigen<br />

des Untersuchungsauftrags unter A I bis III (vgl. I. Einsetzung <strong>und</strong> Auftrag<br />

des Untersuchungsausschusses 1.).<br />

Mit Schreiben vom 9. Dezember 2002 ergänzte das Finanzministerium <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong> den Regierungsbericht zu Punkt II Seite 83.<br />

(Allgemeine Anlage 1; die Anlage 9 des Regierungsberichts ist eine Aufstellung<br />

der bei den einzelnen Staatsanwaltschaften geführten Ermittlungsverfahren im gesamten<br />

FlowTex-Komplex. Mit Schreiben des Justizministeriums vom 8. Januar<br />

2003 wurde dieser Verfahrensstand bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aktualisiert.<br />

Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Namen der Beschuldigten<br />

nur insoweit hier veröffentlicht, als der Name im Sachbericht (II. Teil) insoweit<br />

aufgeführt ist.<br />

7. Aktenbeiziehung<br />

Der Untersuchungsausschuss hat<br />

– Akten des Justizministeriums <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>, der Generalstaatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe sowie Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaften<br />

Mannheim, Karlsruhe, <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> <strong>und</strong> Stuttgart, des Oberlandesgerichts<br />

Karlsruhe sowie der Landgerichte Karlsruhe <strong>und</strong> Mannheim<br />

– Akten des Finanzministeriums <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>, der Oberfinanzdirektion<br />

Karlsruhe sowie der Finanzämter Karlsruhe-Stadt, Karlsruhe-Durlach,<br />

Rastatt, Ettlingen, <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> <strong>und</strong> Bühl<br />

beigezogen.<br />

Ferner hat der Untersuchungsausschuss über das Thüringer Finanzministerium<br />

Akten der Oberfinanzdirektion Erfurt <strong>und</strong> des Finanzamts Erfurt beigezogen (Allgemeine<br />

Anlage 2).<br />

8. Vereidigung<br />

Anträge auf Vereidigung <strong>von</strong> Zeugen wurden nicht gestellt.<br />

Bei dem Zeugen Moritz Hunzinger wurde gemäß § 18 Abs. 1 Untersuchungsausschussgesetz<br />

i. V. m. § 60 Nr. 2 StPO <strong>von</strong> einer Vereidigung seiner Zeugenaussage<br />

vom 29. September 2004 abgesehen.<br />

9. Beschlussfassung<br />

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:<br />

44. Sitzung am 15. Februar 2005<br />

Sachbericht zu Teil A ohne A. III. 6. einstimmige Annahme.<br />

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