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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

118<br />

Polizei Karlsruhe verursacht habe. Dazu führte die Zeugin Scheck aus, es gebe oft<br />

Situationen, wo der Sachbearbeiter der Polizei mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft<br />

nicht einverstanden ist, <strong>und</strong> da könne sie ganz allgemein sagen, dass<br />

sich in der Karlsruher Praxis kein Polizeibeamter scheut, ein Gespräch zu suchen,<br />

sich noch mal darlegen zu lassen <strong>und</strong> darüber zu diskutieren.<br />

Hätte es damals einen solchen Aufschrei gegeben, würde sie es sehr verw<strong>und</strong>ern,<br />

denn sie habe keinerlei Reaktion seitens der Polizei ihr gegenüber auf diese Einstellungsverfügung<br />

vernommen. Dies sei bei ihr völlig ungehört vorbei gegangen.<br />

Nichts dergleichen. Zur Frage des Haftbefehls gegen Manfred Schmider im Jahre<br />

1996 erläuterte die Zeugin Scheck, dass sie am 16. August 1996 einen Haftbefehl<br />

gegen Schmider erwirkt habe. In der Folgezeit haben die Verteidiger <strong>von</strong> Schmider<br />

mit ihr Kontakt aufgenommen, <strong>und</strong> ihr angekündigt, dass Schmider dann<br />

nicht zurückkomme, wenn er aufgr<strong>und</strong> dieses Haftbefehls festgenommen werde.<br />

Es sei aber bereit, zurückzukehren, wenn er nicht in Untersuchungshaft komme,<br />

sondern eine Kaution stelle <strong>und</strong> dann unter straffen Meldeauflagen sich auf freiem<br />

Fuß befinden könne. Es sei dann fast ein Monat ins Land gegangen, bis der<br />

Verteidiger <strong>von</strong> Schmider Beschwerde eingelegt habe gegen den Haftbefehl. Sie<br />

habe die Akten dem Landgericht zur Entscheidung vorgelegt <strong>und</strong> sei dabei den<br />

Haftverschonungsmaßnahmen gegen Kaution <strong>und</strong> Meldauflage nicht entgegen<br />

getreten. Die Meldauflage sei dann entsprechend der Entscheidung des Landgerichtes<br />

so durchgeführt worden, dass Schmider sich bei ihr als Staatsanwältin<br />

meldet. Dies sei die einzige Meldeauflage gewesen, die sie persönlich überwacht<br />

habe. Es habe sich auch um eine außergewöhnliche Art der Meldeauflage gehandelt,<br />

weil nämlich zugestanden wurde, dass Schmider sich während der Woche,<br />

also zwischen den Meldungen, aus Deutschland entfernen durfte.<br />

Sie meine sich auch zu erinnern, dass <strong>von</strong> Seiten der Verteidigung die ausdrückliche<br />

Bitte geäußert wurde, dass sie diese Meldeauflage mache, da es zwischen<br />

Herrn Petzold auf Seiten der Polizei einerseits <strong>und</strong> Herrn Schmider andererseits<br />

Reibereien, Auseinandersetzungen gegeben habe. Um da die Luft raus zunehmen,<br />

habe sie sich bereit erklärt, diese Meldauflage zu überwachen.<br />

Die Nachfrage, ob dies nicht eine ganz außerordentliche Vorzugsbehandlung des<br />

Schmider gewesen sei, verneinte die Zeugin Scheck, sie habe dadurch die Chance<br />

gehabt, dass Schmider sich stelle. Sie hatte gleichzeitig die Chance, dass sie die<br />

Kaution gehabt habe, <strong>und</strong> einen internationalen Haftbefehl hätte erwirken können,<br />

wenn er sich nicht gestellt hätte. Die Kaution wäre verfallen <strong>und</strong> sie hätte ihn<br />

trotzdem gekriegt. Auch habe Schmider seinen Bezug nach Karlsruhe gehabt.<br />

Seine Familie sei sogar schon aus dem Urlaub zurückgekehrt gewesen.<br />

Auf Frage nach <strong>Bericht</strong>en an vorgesetzte Behörden über dieses Verfahren gab die<br />

Zeugin an, dieses Verfahren sei immer an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe<br />

berichtet worden, bis zur Anklageerhebung gegen Schenk im Jahre 1991, bis<br />

zur Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Landgericht Karlsruhe<br />

im Jahre 1994.<br />

Als sie im Jahre 1995 die Ermittlungen wieder aufgenommen habe, habe sie wiederum<br />

berichtet an die Generalstaatsanwaltschaft bis zur Einstellung des Verfahrens<br />

im Jahre 1996. Ab dem Jahr 2000 sei wiederum berichtet worden, dann aber<br />

an das Ministerium.<br />

Auf Frage, mit wem sie den Fall bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe besprochen<br />

habe, erläuterte die Zeugin, sie habe den Fall – wie es üblich ist in einer staatsanwaltschaftlichen<br />

Arbeit – mit ihrem Abteilungsleiter besprochen. Es sei ein kollegiales<br />

Gespräch gewesen, ohne dass es Weisungen, Anweisungen gegeben hätte.<br />

Auf Nachfrage, welche Rechtsauffassung ihr Abteilungsleiter bezüglich der Einstellung<br />

in diesem Gespräch vertreten habe, führte die Zeugin aus, vor der Einstellungsverfügung<br />

habe sie mit dem Abteilungsleiter nicht gesprochen, ob sie das<br />

so machen könne oder nicht. Als die Ermittlung fortgeschritten waren <strong>und</strong> es um<br />

die Frage gegangen sei, was mache man mit diesen Angaben Schenk <strong>und</strong> Schöntag,<br />

da habe man sich zusammengesetzt <strong>und</strong> überlegt, was man tue. So habe sie<br />

dem Abteilungsleiter ihre Idee vorgetragen, sich einen persönlichen Eindruck <strong>von</strong><br />

den Personen in ihrem Aussageverhalten zu machen. Das habe er befürwortet,<br />

aber die Einstellungsverfügung oder ihre Absicht, das Verfahren einzustellen, das<br />

habe sie vorab mit ihm nicht besprochen.

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