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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

366<br />

Einzelheiten sowie der weiteren Vorbereitung der Durchsuchungsmaßnahmen<br />

werden sich die beiden Steufa-Stellen ins Benehmen setzen. Es ist beabsichtigt,<br />

die Durchsuchungen noch im April 1996 durchzuführen. Herr Spaeth wurde<br />

gebeten, die Verfahrenseinleitungen den Beschuldigten kurzfristig bekannt zu<br />

geben.<br />

Auf Frage, ob über eine eventuelle Abgabe nach Karlsruhe diskutiert worden sei,<br />

bzw. ob seitens der Beamten aus Karlsruhe der Wunsch geäußert wurde, das Verfahren<br />

abzugeben, sagte der Zeuge Spaeth soweit er sich entsinne, habe es keine<br />

Diskussion gegeben. Es sei ja wie gesagt <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft gekommen.<br />

Die Abgabe sei sehr plötzlich gekommen. Rein aus Effektivitätsgründen werde<br />

man ja nicht eine Woche Beschlüsse vorbereiten um dann festzustellen, man sei<br />

nicht zuständig. Insofern könne das dann auch kein Diskussionspunkt gewesen<br />

sein. Nach seiner Erinnerung sei auch in der Besprechung am 25. April 1996 nicht<br />

noch einmal über Zuständigkeiten diskutiert worden.<br />

Auf Frage nach Unstimmigkeiten in den beiden April-Sitzungen mit den Teilnehmern<br />

aus Karlsruhe, führte der Zeuge Spaeth aus, dass er sich entsinne, dass<br />

zwei Konzernbetriebsprüfer dabei gewesen seien. Diese seien natürlich nie so begeistert<br />

über das Steuerstrafrechtliche. Aber das sei so ein natürlicher Gegensatz.<br />

Diesen gebe es in allen Finanzämtern in Deutschland. Die im Steuerstrafrecht<br />

tätig seien, das seien so ein bisschen die Unfeinen, <strong>und</strong> die in der Betriebsprüfung<br />

das so ein bisschen die Feineren, ohne dass er das werten wolle. Das sei eine Naturellfrage.<br />

Die hätten nicht so gern mit dem Strafrecht zu tun. Da sei man, so<br />

denke er, nie so einer Meinung. Auf Frage, ob er Erkenntnisse habe, dass im Zusammenhang<br />

mit den Anzeigen <strong>von</strong> Karlsruhe der Wunsch gekommen sei, <strong>von</strong><br />

Maßnahmen gegenüber Neumann oder auch „FlowTex“ abzusehen, antwortete<br />

der Zeuge Spaeth, diese Erkenntnisse habe er nicht. Sein Eindruck sei schon so<br />

gewesen, dass der Betriebsprüfer seine Prüfung anfängt, die er natürlich ungestört<br />

zu Ende bringen möchte. Da gebe es ja auch ein ausgeklügeltes Punktesystem,<br />

dass bei späteren Beurteilungen <strong>und</strong> Beförderungen berücksichtigt werde. Da seien<br />

die Betriebsprüfer natürlich nicht so begeistert, wenn dann jetzt die <strong>von</strong> der<br />

Fahndung kämen <strong>und</strong> sagten: Da mischen wir mit.<br />

Dem Zeugen wurde ein Aktenvermerk des Finanzamts Karlsruhe-Durlach vom<br />

4. April 1986 vorgehalten, worin <strong>von</strong> einer federführenden Rolle der Steuerfahndung<br />

Karlsruhe-Durlach ausgegangen werde. Dazu führte der Zeuge Spaeth aus,<br />

dass er sich an solch ein Ergebnis der Besprechung nicht erinnere. Dies stünde<br />

auch im Widerspruch zu den nachfolgenden Handlungen.<br />

1.4. Cornelia Hess<br />

Steueroberinspektorin Cornelia Hess, Betriebsprüferin beim Finanzamt Erfurt,<br />

berichtete, sie habe am 22. April 1996 in Zusammenarbeit mit den Prüfern aus<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>, den Herren Gartner <strong>und</strong> Seyfried begonnen in Erfurt, bei<br />

der KSK zu prüfen. Sie sei als Unterstützungsfinanzbeamtin des Finanzamts Erfurt<br />

zu der Prüfung hinzugezogen worden. Zur Zusammenarbeit der Finanzbehörden<br />

allgemein könne sie nur soviel sagen, dass sie nur bei einer Besprechung,<br />

<strong>und</strong> zwar am 10. Mai 1996 dabei gewesen sei, wo es um die Frage<br />

gegangen sei, ob die Steuerfahndung das Verfahren übernehmen solle, oder ob<br />

weiterhin die Betriebsprüfung prüfen solle, um das Ermittlungsergebnis aus<br />

Sicht der Betriebsprüfung zu sichern. Bei dieser Besprechung sei beschlossen<br />

worden, dass weiter durch die Betriebsprüfung geprüft werde <strong>und</strong> nicht durch die<br />

Steuerfahndung, <strong>und</strong> aus ihrer Sicht sei das der richtige Weg gewesen, weil sie<br />

den Sachverhalt vollständig aufklären wollten im Rahmen einer Betriebsprüfung.<br />

Aus ihrer Sicht habe es keine Behinderung der <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>er Behörden<br />

gegenüber der Thüringer Behörden gegeben, ihre Arbeit zu machen. Es habe keine<br />

Aussagen dazu gegeben, dass nun unbedingt die <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>er Fahndung<br />

fahnden solle. Während ihrer Vernehmung übergab die Zeugin Hess dem<br />

Ausschuss einen <strong>von</strong> ihr erstellten Aktenvermerk über die Besprechung am<br />

10. Mai 1996 (Anlage 9). Der Zeugin wurde aus diesem Aktenvermerk Folgendes<br />

vorgehalten:

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