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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

1026<br />

Herr Blum, stellvertretender Amtsvorsteher Finanzamt Karlsruhe-Mitte, Herr<br />

Bauer, Leiter Betriebsprüfung Finanzamt Karlsruhe-Mitte, Herr Seyfried, Betriebsprüfung<br />

Finanzamt Karlsruhe-Mitte, Herr Siebler, Steuerfahndung Finanzamt<br />

Karlsruhe-Durlach, Herr Sassenhagen, LPD GFG, Herr Zimmer,<br />

ZKA GFG, Herr Buzelha, ZKA GFG, Herr Thomas, B<strong>und</strong>eskriminalamt GFG<br />

<strong>und</strong> ich.“<br />

Am 28. September 1999 folgte ein weiteres Treffen in den Räumen des B<strong>und</strong>eskriminalamts.<br />

An dieser Besprechung nahm als Vertreter der GFG Karlsruhe<br />

Zollamtmann Keitel teil.<br />

Hintergr<strong>und</strong> waren Hinweise aus Spanien <strong>und</strong> Portugal auf eventuelle Geldwäschehandlungen<br />

der FlowTex Gruppe im Zusammenhang mit der in Spanien<br />

ansässigen Firma La Maquinista de Levante sowie der portugiesischen Firma<br />

K.I.E. Durch die dortigen Behörden waren zirka 6 Mio. Euro angehalten worden,<br />

weil der Verdacht bestand, dass diese Gelder aus Straftaten stammen könnten.<br />

Deshalb war nach dortigem Recht ein so genanntes Vorermittlungsverfahren ohne<br />

justizielle Beteiligung eröffnet worden. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde eine<br />

Erkenntnisanfrage beim B<strong>und</strong>eskriminalamt gehalten, die wiederum zur Einberufung<br />

der o. g. Besprechungen geführt hatte.<br />

Im Verlauf der ersten Besprechung hatte das B<strong>und</strong>eskriminalamt mitgeteilt, dass<br />

nach Auskunft der spanischen Behörden Horizontalbohrmaschinen zwischen Spanien<br />

<strong>und</strong> Deutschland (Ettlingen) hin <strong>und</strong> her transportiert würden, wobei Maschinen,<br />

die in Portugal erworben worden seien, in Ettlingen aufgeladen <strong>und</strong> zum<br />

Sitz der Firma La Maquinista de Levante SA in Spanien verbracht worden seien<br />

<strong>und</strong> nach zwei oder drei Tagen wieder nach Ettlingen zurück verbracht worden<br />

wären. Für das B<strong>und</strong>eskriminalamt seien keine Anhaltspunkte für das Vorliegen<br />

einer Straftat nach § 261 StGB in Deutschland erkennbar gewesen. Amtsrat<br />

Seyfried legte dar, dass der durch Spanien <strong>und</strong> Portugal festgestellte „Kreislauf“<br />

der Maschinen ein zentraler Punkt der durchgeführten Betriebsprüfung gewesen<br />

sei, wobei ein Teil dieser Maschinen, ca. 15 % des Bestands, im europäischen<br />

Ausland überprüft worden sei.<br />

Weil der Sachverhalt dennoch der weiteren Aufklärung bedurfte, wurde eine weitere<br />

Besprechung unter Teilnahme <strong>von</strong> Beamten der spanischen Polizei <strong>und</strong> der<br />

portugiesischen Geldwäschebrigade am 28. September 1999 durchgeführt. Im<br />

Verlauf dieser Besprechung hat sich der Verdacht verstärkt, dass möglicherweise<br />

betrügerische Handlungen der Fa. FlowTex vorliegen, indem Maschinen hin <strong>und</strong><br />

her gefahren <strong>und</strong> die Seriennummern verändert wurden, um die Existenz weiterer<br />

Maschinen vorzutäuschen. Es wurde vereinbart, diesen Verdacht durch eine neuerliche<br />

Betriebsprüfung zu konkretisieren, bei der gezielt der Maschinenbestand<br />

geprüft werden sollte.<br />

Eine weitere Einbindung des B<strong>und</strong>eskriminalamts erfolgte erst wieder im späteren<br />

Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mannheim im Rahmen der<br />

Rechtshilfe zur Vermögensabschöpfung, die durch das Landeskriminalamt <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

durchgeführt wurde <strong>und</strong> vom B<strong>und</strong>eskriminalamt GFG unterstützend<br />

begleitet wurde.<br />

Das Innenministerium hat hier<strong>von</strong> erst nach Einrichtung der Soko FlowTex im<br />

Februar 2000 Kenntnis erlangt.<br />

(2) Kontakte mit der Informationszentrale Ausland des B<strong>und</strong>esamtes für Finanzen<br />

Eine Auflistung der gestellten Anfragen an die Informationszentrale Ausland<br />

(IZA) des B<strong>und</strong>esamtes für Finanzen ist als Anlage 8 beigefügt.<br />

Die Betriebsprüfung <strong>und</strong> Steuerfahndungsstelle haben die Oberfinanzdirektion<br />

über die wesentlichen Ergebnisse der Anfragen zeitnah informiert. Es ist heute<br />

nicht mehr feststellbar, wann <strong>und</strong> in welchem Umfang bei den einzelnen Dienststellen<br />

die anfragende Stelle andere Dienststellen informiert hat (mit Ausnahme<br />

der Antwort vom 26. Januar 2000, die die Betriebsprüfung am gleichen Tag der<br />

Oberfinanzdirektion vorlegte). Das Finanzministerium hat <strong>von</strong> diesen Vorgängen<br />

erst im Rahmen der Besprechung am 31. Januar 2000 <strong>und</strong> im Rahmen der Beantwortung<br />

der <strong>Landtag</strong>santräge zum Fall FlowTex Kenntnis erhalten.

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