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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

In der richterlichen Vernehmung vor dem Amtsgericht Ettlingen vom selben Tag<br />

fügte Frau Backenstos der Vernehmungsniederschrift der Kriminalaußenstelle<br />

Ettlingen Folgendes an:<br />

„Wenn ich in meiner ersten Vernehmung vom 12. Mai 1986 ausgesagt habe,<br />

der unbekannte Mann habe das Jackett des Herrn Schmider <strong>von</strong> der Garderobe<br />

genommen <strong>und</strong> mir über den Kopf gestülpt (Blatt 3 der Vernehmung) so habe<br />

ich dies nicht sehen können, weil mir ja zuvor mit dem Tesafilm die Augen verschlossen<br />

worden waren. Ich hatte aber gewusst, dass an diesem Ständer ein<br />

Jackett <strong>von</strong> Herrn Schmider hängt. Außerdem habe ich es an dem Geräusch,<br />

welches der Acryl-Kleiderbügel verursacht, gemerkt, dass es sich um das<br />

Jackett <strong>von</strong> diesem Bügel handeln muss.<br />

Ich werde jetzt gefragt, ob die zweite Person möglicherweise Herr Schmider<br />

selbst gewesen sein könnte. Ich glaube nicht. Ich kann es aber auch nicht ausschließen.<br />

Ich habe die zweite Person während des ganzen Überfalls weder gesehen<br />

noch sprechen gehört. Es müssen zwei Personen gewesen sein, weil ich<br />

gehört habe, dass gleichzeitig unten <strong>und</strong> oben ausgeräumt wurde. Mich haben<br />

auch zwei Personen die Treppe hochgeführt, weil ich nicht richtig laufen konnte.<br />

Herrn Schmider konnte ich erst gefesselt sehen, nachdem ich mir den Tesafilm<br />

<strong>von</strong> den Augen entfernen konnte.<br />

Mir fällt auch auf Befragen im Augenblick nichts ein, das ich sagen könnte,<br />

Herr Schmider kommt als zweite Person des Überfalls nicht in Betracht. Ich<br />

werde mir jedoch meine Beobachtungen daraufhin noch einmal genau überlegen<br />

<strong>und</strong> mich melden, wenn mir noch etwas dazu einfallen sollte.<br />

Wenn ich auf Blatt 6 der Vernehmungsniederschrift vom 12. Mai 1986 angegeben<br />

habe, die Person, die nochmals nach der Rückkehr des Autos ins Haus gelaufen<br />

sei, müsse Beifahrer in dem Pkw gewesen sein, so schließe ich dies nur<br />

daraus, dass er um das Auto herumgelaufen kam. Von meinem Platz aus stand<br />

das Auto so, dass ich nur den Kofferraum sehen konnte. Die Motorhaube des<br />

Autos war zur Garage hin gerichtet. Die Person kam <strong>von</strong> der Beifahrerseite<br />

des Autos <strong>und</strong> lief um den Kofferraum herum. Dies war auch beim Verlassen<br />

des Hauses in umgekehrter Richtung so.<br />

Weitere Angaben kann ich im Augenblick nicht machen.“<br />

Nach den Geständnissen <strong>von</strong> Schenk <strong>und</strong> Schöntag <strong>und</strong> der Wiederaufnahme des<br />

Ermittlungsverfahrens wurde Frau Backenstos am 24. August 1995 ein weiteres<br />

Mal als Zeugin vernommen. Dabei machte sie folgende Aussage:<br />

„Ich war bei der Familie Schmider vom 1. Juli 1985 bis zu meinem Mutterschutz<br />

im Januar 1995 als Wirtschafterin beschäftigt. Meine Arbeitszeit war<br />

immer <strong>von</strong> 07.30 Uhr bis 17.30 Uhr. So war es auch an dem besagten Tag im<br />

Mai 1986, als wir im Hause Manfred Schmider überfallen wurden. Ich kann<br />

mich heute noch erinnern, dass ich Herrn Schmider beobachtete, als er mit seinem<br />

Fahrzeug, einem Daimler-Benz, die Auffahrt herauf fuhr. Ich war gerade<br />

beim Bügeln <strong>und</strong> sah dies im Monitor. Es dürfte so gegen 16.00 Uhr gewesen<br />

sein. Es waren sämtliche Türen am Haus verschlossen bzw. zu. Ich hatte die<br />

hintere Eingangstür <strong>von</strong> innen abgeschlossen. Als es mir zu lange dauerte, bis<br />

Herr Schmider in das Haus kam, wollte ich nach ihm sehen. Ich stand gerade<br />

an dieser Türe <strong>und</strong> schaute nach draußen, als ich einen Schlag im Rückenbereich<br />

verspürte. Ich konnte für einen Bruchteil <strong>von</strong> Sek<strong>und</strong>en nach hinten sehen<br />

<strong>und</strong> sah einen Mann mit stechenden Augen. Ob dieser Mann maskiert war,<br />

weiß ich nicht mehr. Ich kann mich nur an die stechenden Augen erinnern. Der<br />

Mann wollte mich beruhigen <strong>und</strong> sprach mit leisem Ton auf mich ein. Er sagte,<br />

ich solle nicht schreien.<br />

Ob er noch weiteres zu mir gesagt hat, weiß ich heute nicht mehr. Ich weiß<br />

heute auch nicht mehr, ob ich <strong>von</strong> diesem Täter sofort die Augen verb<strong>und</strong>en bekam<br />

oder die Jacke über den Kopf gestülpt bekommen habe. Ich weiß lediglich<br />

nur noch, dass ich nur einen Bruchteil <strong>von</strong> Sek<strong>und</strong>en die Möglichkeit hatte, den<br />

Täter zu sehen. Ich wurde dann <strong>von</strong> diesem Täter zum Treppengeländer geführt<br />

<strong>und</strong> dort mit einer Handschelle angeb<strong>und</strong>en. Zunächst band man mich im unteren<br />

Bereich der Treppe fest. Später wurde ich im Bereich des 1. OG am Treppengeländer<br />

festgeb<strong>und</strong>en. Ich war derartig unter Schockeinwirkung, dass ich,<br />

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