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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Zu „Aktenübersendung an die Staatsanwaltschaft“ nimmt der Zeuge wie folgt<br />

Stellung:<br />

„Wenn die Staatsanwaltschaft Akten <strong>von</strong> uns verlangt hätte, dann hätten wir<br />

den kompletten Vorgang der Staatsanwaltschaft übersandt. Ich hätte insofern<br />

auch keine Bedenken wegen eines etwaigen Beweisverwertungsverbotes gehabt,<br />

denn wir hatten ja damals keinen Anfangsverdacht. Ob die Akten nicht<br />

verlangt worden sind, weil wir mitgeteilt haben, die Systeme seien da, kann ich<br />

nicht sagen, da müssen Sie den Staatsanwalt fragen. Diese Mitteilung, die Systeme<br />

seien da, ist auch in dieser Form <strong>von</strong> uns nicht gemacht worden.“<br />

2.3. Volker Gaukel<br />

Der Zeuge Gaukel, sowohl damals als auch heute Steuerfahnder beim Finanzamt<br />

Karlsruhe-Durlach erklärte am 28. Juni 2005 zu der bei der Staatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe eingegangenen anonymen Anzeige:<br />

„[...] Hinsichtlich der anonym angezeigten Sachverhalte stellte es ein Problem<br />

dar, ob ein Abgleich mit den Daten aus dem Prüfungszeitraum, der ja nur bis<br />

1993 ging, möglich war.<br />

Nachdem wir die anonyme Anzeige dann schriftlich vorliegen hatten, haben<br />

wir uns alsbald Gedanken darüber gemacht, ob dieser Sachverhalt steuerstrafrechtlich<br />

überhaupt relevant ist. Wir tendierten eigentlich <strong>von</strong> Anfang an eher<br />

zu der Auffassung, dass der Sachverhalt der anonymen Anzeigen eher keine<br />

steuerstrafrechtliche Bedeutung habe, sondern eher einen Betrug darstellen<br />

könnte. Die steuerstrafrechtlichen Aspekte hätten dann nur Nebenstraftaten<br />

dargestellt, die im Zweifel <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft wohl eingestellt worden<br />

wären. [...]<br />

Wir gingen damals eigentlich vom Vorhandensein der Bohrsysteme aus. Dafür<br />

gab es einige Anhaltspunkte. Ich erinnere mich z. B., dass Herr Seyfried eine<br />

Anzahl <strong>von</strong> Systemen in der Köllestraße überprüft hatte <strong>und</strong> dabei allerdings<br />

recht geringe Laufleistungen festgestellt hatte. Wir gingen daher da<strong>von</strong> aus,<br />

dass die Systeme offenbar vorhanden waren, aber nicht wirtschaftlich eingesetzt<br />

waren. Dies kann ich allerdings nicht für alle Systeme sagen, sondern lediglich<br />

für die in der Köllestraße überprüften.<br />

Zwischen dem Einkaufs- oder Anschaffungspreis <strong>von</strong> ca. 300.000 DM <strong>und</strong> dem<br />

Verkaufspreis <strong>von</strong> 1 Million bis 1,2 Millionen DM bestand eine erhebliche Differenz,<br />

sodass wir schon sahen, dass aus dieser Differenz eine Anzahl <strong>von</strong> mehreren<br />

anderen Maschinen bedient werden könnte, wobei dieses System natürlich<br />

irgend wann an seine Grenze stößt, wenn die Maschinen nicht wirtschaftlich<br />

eingesetzt werden. Hierüber haben wir dann auch im Zusammenhang mit<br />

der abschließenden Beurteilung mit der Staatsanwaltschaft gesprochen.“<br />

Nachdem der Zeuge weiter geschildert hatte, wie es zur Durchführung der Wirtschaftsprüfertestate<br />

zum Nachweis der 43 HBS im Ausland gekommen ist <strong>und</strong><br />

seiner Einlassung, dass es für eine Überprüfung der Testate eigentlich gar keine<br />

Veranlassung gab, man habe die Testate eben zur Kenntnis genommen, nahm er<br />

zur Veranlassung über die IZA-Auskünfte bezüglich der Testate wie folgt Stellung:<br />

„Wir haben eine IZA-Auskunft eingeholt, weil wir uns versprochen hatten, dadurch<br />

schneller Erkenntnisse über die ausländischen Standorte zu bekommen.<br />

Ich kann heute nicht mehr sagen, ob ich die Auskunft dann gesehen habe. Jedenfalls<br />

Herr Seyfried müsste sie bekommen haben. Ich kann nicht mehr sagen,<br />

ob damals Überlegungen angesprochen wurden, wer für die Überprüfung insoweit<br />

zuständig ist.“<br />

Zu dem Vorhalt der Angaben des Zeugen Seyfried in diesem Gerichtsverfahren<br />

bezüglich der Auskunft der IZA <strong>und</strong> deren Überprüfung entgegnete der Zeuge:<br />

„Ich kann diese Angaben so nicht bestätigen. Die Systemüberprüfung war Aufgabe<br />

der Betriebsüberprüfung. Die hat ja auch die Systeme, die testiert werden<br />

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