09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

bei solchen Verfahren Vorermittlungen gebe, lägen diese normalerweise auf dem<br />

Tisch, dann müsse man sich nicht darum kümmern. Normalerweise komme der<br />

Fahnder zu einem <strong>und</strong> führe mit dem Sachbearbeiter ein Gespräch. Auf den Vorhalt,<br />

dass man bei dem Fall ja sagen müsse, dass es nach der Aktenlage mehrere<br />

Monate lang Untersuchungen bei der Steuerfahndung gegeben habe <strong>und</strong> es <strong>von</strong><br />

daher nahe gelegen habe, dass sehr umfangreiches Aktenmaterial da gewesen sei,<br />

erwiderte die Zeugin, sie habe im Januar den Herrn Schmidt angerufen <strong>und</strong> ihm<br />

gesagt, dass sie den Fall bearbeite. Sie habe mit ihm sicher auch darüber gesprochen,<br />

was da jetzt irgendwie gelaufen sei. Und wenn sie dann keine Auskunft<br />

<strong>von</strong> ihm bekomme, warum solle sie dann ins Blaue hinein seine Unterlagen anfordern,<br />

also da habe es für sie keinen Anlass gegeben, wie gesagt, weil sie ihn auch<br />

gekannt habe.<br />

Die Frage, ob ihr der Vermerk <strong>von</strong> Oberstaatsanwalt Arnold, in dem dieser festgehalten<br />

habe, dass ihn Herr Schmidt <strong>von</strong> der Steuerfahndung Karlsruhe-Durlach<br />

darüber informiert habe, dass das ganze Verhalten gegebenenfalls auf einen Kreditbetrug<br />

hindeute, bekannt gewesen sei, verneinte die Zeugin. Nach ihrer Erinnerung<br />

habe sie den Vermerk nicht bei den Akten gef<strong>und</strong>en.<br />

Auf den Vorhalt, dass die wesentlichen Punkte, die in diesem Vermerk enthalten<br />

gewesen seien, aus der Akte ergründbar gewesen seien, sagte die Zeugin, dass<br />

Herr Oberstaatsanwalt Arnold ja wohl auch ein ausführliches Gespräch mit den<br />

Steuerfahndern geführt habe, was sie nicht geführt habe.<br />

Auf die Frage, ob sie sich nicht gefragt habe, was der Hindergr<strong>und</strong> der in der telefonischen<br />

anonymen Anzeige enthaltenen Angaben gewesen sei, antwortete die<br />

Zeugin, dass dies zum damaligen Zeitpunkt nicht thematisiert worden sei. Die<br />

weitere Frage, ob Herr Schmidt <strong>von</strong> der Steuerfahndungsstelle in der mit ihr geführten<br />

Besprechung etwas zu dem ganzen Komplex <strong>und</strong> was dahinter stehe ausgeführt<br />

habe, verneinte die Zeugin. Sie führte aus, das Gespräch sei in seinen wesentlichen<br />

Punkten in diesem Vermerk, den sie <strong>von</strong> Herrn Schmidt erbeten habe,<br />

festgehalten.<br />

Auf die Frage, wie sie die Einstellung des Verfahrens gegen Herrn Schmider begründet<br />

habe, antwortete die Zeugin, sie wisse nicht mehr genau, was sie in ihrer<br />

Abschlussverfügung geschrieben habe. Es habe sich aber wohl zum damaligen<br />

Zeitpunkt nicht nachweisen lassen, dass er irgendwelche Weisungsbefugnisse bezüglich<br />

der KSK Erfurt gehabt habe <strong>und</strong> dass deswegen das Verfahren allein gegen<br />

Frau Neumann zu führen gewesen sei <strong>und</strong> er daher für diese Steuerhinterziehung,<br />

die <strong>von</strong> der Selbstanzeige erfasst worden sei, wohl nicht verantwortlich<br />

gewesen sei. Dies sei ihr damaliger Stand gewesen.<br />

Die Frage, ob sie sich einmal mit Oberstaatsanwalt Arnold <strong>und</strong> Staatsanwältin<br />

Smid über das Verfahren unterhalten habe, verneinte die Zeugin. Erst als das Ermittlungsverfahren<br />

gegen sie gekommen sei, habe sie sich mal mit Herrn Arnold<br />

unterhalten.<br />

Auf den Vorhalt, dass aufgr<strong>und</strong> der Summen, die in dem Verfahren vorgekommen<br />

seien, es sich nicht um einen alltäglichen Fall gehandelt habe, erwiderte die<br />

Zeugin, <strong>von</strong> diesen hinterzogenen Beträgen, die in dieser Selbstanzeige genannt<br />

seien, sei ja sehr viel bezahlt worden. Sie habe noch in Erinnerung, dass da auch<br />

ein bisschen die Brisanz zunächst mal herausgenommen gewesen sei.<br />

Die Frage, ob sie bei der Bearbeitung der Akten überprüft habe, ob gegen Herrn<br />

Schmider schon mal ein Steuerstrafverfahren anhängig gewesen sei, verneinte die<br />

Zeugin. Auf die Nachfrage, warum sie dies nicht überprüft habe, erwiderte die<br />

Zeugin, dass sie aufgr<strong>und</strong> des niedrigen Energielevels, auf dem sie das Verfahren<br />

betrieben habe, da wenig gemacht habe. Sie habe der Steuerfahndung gesagt: seht<br />

nach, <strong>und</strong> das sei es eigentlich auch gewesen.<br />

Die Frage, ob sie aus dem Bezugsfeld der Herren Schmider, Kleiser irgendjemanden<br />

persönlich gekannt habe, verneinte die Zeugin. Die weitere Frage, ob man<br />

seitens der Politik, der Finanzverwaltung <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> oder seitens ihrer<br />

Vorgesetzten in der Justiz in irgendeiner Weise auf sie eingewirkt habe, oder sie<br />

da<strong>von</strong> abgehalten habe, differenzierter die Akten durchzuarbeiten, verneinte die<br />

Zeugin.<br />

267

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!