09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Die Frage, ob er dabei gewesen sei <strong>und</strong> das gehört habe, verneinte der Zeuge. Er<br />

habe gehört, dass Herr Dr. Schiller dies gesagt haben soll.<br />

Auf die Frage, ob nach seiner Kenntnis <strong>von</strong> anderen Stellen auf Staatsanwalt<br />

Dr. Hofmann eingewirkt worden sei, antwortete der Zeuge, er wisse nicht, ob entsprechende<br />

Einwirkungen da gewesen seien. Manchmal habe man den Eindruck<br />

gehabt, dass hier Nebensächlichkeiten als wichtiger <strong>von</strong> ihm angesehen worden<br />

seien. Er führe das auf Folgendes zurück: Dr. Hofmann habe zu Beginn der Vernehmungen,<br />

als er (Nagel) noch anwesend gewesen sei, gegenüber den Verteidigern<br />

ein Strafmaß in der Höhe <strong>von</strong> Schneider, sechseinhalb oder sieben Jahre,<br />

in den Raum gestellt. Es habe eine große Diskussion zwischen Herrn Dr. Hofmann<br />

<strong>und</strong> Herrn Kullen gegeben, weil Herr Dr. Hofmann das wieder habe<br />

zurücknehmen wollen. Das habe er mitbekommen. Er habe im Nachhinein mit<br />

Herrn Kullen gesprochen. Dieser habe ihm versichert, dass so ein Gespräch zwischen<br />

den Verteidigern <strong>und</strong> Herrn Dr. Hofmann in einem ganz frühen Stadium<br />

der Vernehmung stattgef<strong>und</strong>en habe. Er denke mal mit der Zielrichtung, Schmider<br />

solle ein Geständnis ablegen. Die Frage, ob in diesem Zusammenhang einmal<br />

der Begriff „Stuttgarter Vereinbarung“ gefallen sei, verneinte der Zeuge.<br />

Auf die Frage, ob er bei dem Gespräch zwischen Herrn Dr. Hofmann <strong>und</strong> Herrn<br />

Rechtsanwalt Kullen, bei dem ein Strafmaß <strong>von</strong> sechseinhalb, sieben Jahren in<br />

Aussicht gestellt worden sein soll, anwesend gewesen sei, erklärte der Zeuge, er<br />

sei dabei gewesen, als sich Herr Kullen <strong>und</strong> Herr Dr. Hofmann gestritten haben,<br />

weil Herr Dr. Hofmann nicht mehr habe wahrhaben wollen, was er gesagt habe.<br />

Die nochmalige Frage, ob er anwesend gewesen sei, als Herr Dr. Hofmann es ursprünglich<br />

gesagt haben soll, verneinte der Zeuge. Er sei lediglich dabei gewesen,<br />

als sich Herr Kullen <strong>und</strong> Herr Dr. Hofmann darüber gestritten haben, ob Herr<br />

Dr. Hofmann so etwas geäußert habe.<br />

9. Dr. Reinhard Hofmann<br />

Oberstaatsanwalt Dr. Hofmann, der die Ermittlungen im Verfahren gegen Manfred<br />

Schmider bei der Staatsanwaltschaft Mannheim führte, erklärte auf die Frage,<br />

ob im Rahmen des Verfahrens gegen Manfred Schmider eine „Stuttgarter Vereinbarung“<br />

geschlossen worden sei, nach seiner privaten Meinung komme die „Stuttgarter<br />

Vereinbarung“ aus dem Gehirn einer Person, die extrem strafempfindlich<br />

sei, <strong>und</strong> zu diesem Zeitpunkt 22 oder 23 Monate in Untersuchungshaft gesessen<br />

habe. Die Untersuchungshaft sei Herrn Schmider besonders schwer gefallen, er<br />

sei strafempfindlich. Das werde ihm ja auch im Urteil bescheinigt. Es sei klar,<br />

wenn man <strong>von</strong> dem Lebensstandard runtergeholt werde, das tue mehr weh als<br />

dem X-beliebigen, der vielleicht schon Vorstrafen habe. Das sei eine Ausgeburt<br />

aus dem Kopf <strong>von</strong> jemandem, der 23 Monate gesessen habe <strong>und</strong> der sich vielleicht<br />

auch ein bisschen habe aufspielen wollen. Auf Vorhalt, dass Herr Schmider<br />

vor dem Untersuchungsausschuss erklärt habe, er habe dies nie geäußert, erwiderte<br />

der Zeuge, er habe nicht gehört, was damals über den Gang gerufen worden sei.<br />

Er gehe aber da<strong>von</strong> aus, dass Herr Rechtsanwalt Beust, der das gehört haben wolle,<br />

dies auch tatsächlich wahrgenommen habe <strong>und</strong> dass der eben erstaunt gewesen<br />

sei.<br />

Die Frage, ob er eine Vereinbarung mit der Verteidigung <strong>und</strong> dem Gericht geschlossen<br />

habe, verneinte der Zeuge. Er ergänzte, es habe ein Vorgespräch mit der<br />

Strafkammer zu der Hauptverhandlung gegeben, in dem diese gesagt habe, die<br />

Thematik Seyfried, Finanzbehörde solle ausgeklammert werden. Das bringe<br />

nichts, aus rechtlichen Gründen. Es sei darüber gesprochen worden, dass die<br />

Hauptverhandlung in 68 Tagen möglichst gradlinig durchgezogen werden solle.<br />

Gegebenenfalls könne man sich nach 20 oder 30 Tagen Hauptverhandlung wieder<br />

zusammensetzen. Dazu sei es aber nicht mehr gekommen. Es sei schnell kolportiert<br />

worden, es werde gekungelt, dies habe nicht stattgef<strong>und</strong>en. Das sei ja nun<br />

auch die notwendige Kontrollfunktion der Öffentlichkeit. Schon weil man den<br />

Schein habe vermeiden wollen, habe man kein weiteres Gespräch geführt.<br />

Was den Straffindungsantrag betreffe, sei er weder vom Justizministerium noch<br />

<strong>von</strong> der Generalstaatsanwaltschaft beeinflusst worden. Er habe nach jedem<br />

Hauptverhandlungstag mit seinem direkten Vorgesetzten, dem Herrn Jobski, die<br />

Dinge erörtert. Sie haben besprochen, was vorgefallen sei <strong>und</strong> wie hoch das<br />

taxiert werde. Er habe 12 Jahre <strong>und</strong> 5 Monate beantragt.<br />

575

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!