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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

538<br />

II. Regierungsbericht vom 31. Mai 2002<br />

Insoweit wird auf den <strong>Bericht</strong> des Justizministeriums Seiten 1034 <strong>und</strong> 1035 (Allgemeine<br />

Anlage 1) verwiesen.<br />

III. Zeugenaussagen<br />

1. Carmen Theune-Fuchs<br />

Richterin am Landgericht Theune-Fuchs, Mitglied der 22. Strafkammer des Landgerichts<br />

Mannheim, vor der die Hauptverhandlung in der Strafsache gegen Manfred<br />

Schmider u. a. – 22 Kls 628 Js 10855/01 – vom 25. September bis 18. Dezember<br />

2001 stattgef<strong>und</strong>en hat, erklärte, sie sei <strong>Bericht</strong>erstatterin in dem ersten<br />

Verfahren gegen Manfred Schmider <strong>und</strong> drei weitere Angeklagte gewesen.<br />

Nach Eingang der Anklage habe die Strafkammer Nachermittlungen in Auftrag<br />

gegeben. Mit diesen sei in Absprache <strong>und</strong> in Kenntnis der Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim die Soko FlowTex betraut worden. Die Nachermittlungen haben sich<br />

auf verschiedene Punkte bezogen. Der körperliche <strong>und</strong> geistige Ges<strong>und</strong>heitszustand<br />

des Herrn Manfred Schmider sei weiter überprüft worden. Es sei auch noch<br />

eine Frage abgeklärt worden, die mit den Angaben des Herrn Schmitz in Zusammenhang<br />

gestanden habe. Es sei dabei um den Geldfluss gegangen. Insbesondere<br />

habe die Kammer die Mitverantwortung der Banken näher beleuchtet haben wollen.<br />

Hierzu habe sie vor allem wissen wollen, welche Unterlagen den Banken vorgelegen<br />

haben. Die Staatsanwaltschaft habe andere Schwerpunkte gesetzt <strong>und</strong><br />

diesen Punkt lediglich angerissen gehabt. Die Schwerpunktsetzung sei bei großen<br />

Verfahren immer eine starke Wertungssache. Es sei ja auch im Gesetz in dieser<br />

Form vorgesehen <strong>und</strong> im Übrigen auch nicht so, dass das das einzige Verfahren<br />

gewesen sei, bei dem so etwas passiert sei. Es gebe immer wieder Verfahren, in<br />

denen die Kammer andere Schwerpunkte sehe als die Staatsanwaltschaft.<br />

Auf Frage erklärte die Zeugin, es sei üblich, die Staatsanwaltschaft um Nachermittlungen<br />

zu bitten. Insbesondere bei Haftsachen aufgr<strong>und</strong> des Zeitdrucks, unter<br />

dem dann alle stehen. Die Frage, ob die Staatsanwaltschaft schlampig gearbeitet<br />

habe, verneinte die Zeugin. Es sei die Folge der Akzentuierung <strong>und</strong> der Rechtsprechung<br />

der Obergerichte, dass man für die Ermittlungen nur eine gewisse Zeit<br />

habe, bevor sonst die Haftbefehle aufgehoben werden. Da müsse man sich für irgendetwas<br />

entscheiden. Das könne das Gericht anders sehen als die Staatsanwaltschaft.<br />

Die Staatsanwaltschaft habe Ermittlungen hinsichtlich der Banken bereits<br />

vorgenommen gehabt, die Kammer habe aber das Vorfeld noch weiter abklären<br />

wollen, auch weil Herr Manfred Schmider sich zu einem späteren Zeitpunkt gegenüber<br />

dem Gutachter darauf berufen habe, die Banken hätten es ihm leicht gemacht.<br />

2. Michael Meyer<br />

Vorsitzender Richter am Landgericht a. D. Meyer, ehemaliger Vorsitzender der<br />

22. Strafkammer des Landgerichts Mannheim, vor der die erste Hauptverhandlung<br />

in der Strafsache gegen Manfred Schmider u. a. stattfand, führte aus, die<br />

Strafkammer habe, nachdem die Anklage erhoben worden sei, einen rechtlichen<br />

Hinweis gegeben. Nach dem rechtlichen Hinweis habe die Staatsanwaltschaft effektiv<br />

nichts mehr zu ermitteln gehabt. Vorher habe die Kammer eine Vielzahl<br />

<strong>von</strong> Nachermittlungen angeordnet oder selbst vorgenommen. Hierbei habe sie unmittelbar<br />

die Landespolizeidirektion Karlsruhe eingeb<strong>und</strong>en. Das habe unter anderem<br />

daran gelegen, weil Staatsanwalt Dr. Hofmann eine gr<strong>und</strong>sätzlich andere<br />

Auffassung <strong>von</strong> der Notwendigkeit weiterer Ermittlungen gehabt habe als die<br />

Kammer <strong>und</strong> weil das Verhältnis zwischen Herrn Dr. Hofmann <strong>und</strong> EKHK Nagel,<br />

LPD Karlsruhe, etwas gespannt gewesen sei. Gegenüber der Staatsanwaltschaft<br />

habe die Kammer um die vollständige Vorlage der Akten richtig kämpfen<br />

müssen. Die <strong>Bericht</strong>erstatterin Frau Theune-Fuchs habe sich um die Durcharbeitung<br />

der Akten gekümmert <strong>und</strong> in erster Linie um die rechtliche Bewertung. Er<br />

habe die weiteren Ermittlungen angeordnet bzw. vorgenommen, wie Anschreiben<br />

an die Leasing-Gesellschaften <strong>und</strong> die ganzen Ermittlungen mit dem Fonds, die<br />

nach Auffassung der Kammer unzureichend gewesen seien. Es sei eine Haftsache

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