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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

könne dazu nur sagen, dem Staatsanwalt Zimmermann sei mitgeteilt worden, dass<br />

sie keine steuerstrafrechtlichen Aspekte sähen. Er glaube, der Staatsanwalt hätte<br />

es wahrscheinlich als Zumutung empf<strong>und</strong>en, wenn er – Vetter – ihn belehre, wen<br />

der Staatsanwalt einsetzen müsse.<br />

Auf weitere Frage, warum er denn nicht auf den Gedanken gekommen sei, sich<br />

der Polizei zu bedienen, sagte der Zeuge, die Finanzverwaltung könne sich der<br />

Polizei nicht bedienen in Ermittlungen <strong>von</strong> Betrug. Der Staatsanwalt, dem die<br />

Anzeige vorliege, der müsse sich der Polizei bedienen. Die Steuerverwaltung<br />

könne die Polizei nicht mit Betrugsermittlungen beauftragen, das sei unmöglich.<br />

Auf Frage, warum weiterhin nur die Betriebsprüfung gehandelt habe, gab der<br />

Zeuge an, das müsse man den Staatsanwalt fragen. Der habe die Anzeige an die<br />

Steuerfahndung geschickt <strong>und</strong> gesagt, er habe noch keinen Anfangsverdacht. Die<br />

Steuerfahndung sollte vorermitteln. Diese habe dann nach seiner Aktenkenntnis<br />

den Staatsanwalt angerufen <strong>und</strong> ihm mitgeteilt, es laufe gerade eine Betriebsprüfung,<br />

man versuche, Erkenntnisse daraus für die Anzeige zu gewinnen <strong>und</strong> werde<br />

die Staatsanwaltschaft wieder informieren.<br />

Auf Frage, ob er bei der Besprechung am 20. Mai 1996 die anonyme Anzeige, die<br />

bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eingegangen ist, gekannt habe, gab der Zeuge<br />

an, dass Herr Schmidt, der Sachgebietsleiter der Steuerfahndungsstelle Karlsruhe-Durlach,<br />

in der Besprechung erwähnt habe, dass eine solche Anzeige vorläge.<br />

Die Anzeige selber habe aber weder Herrn Schmidt noch der OFD vorgelegen.<br />

Es habe nur eine telefonische oder mündliche Information durch die Staatsanwaltschaft<br />

zum damaligen Zeitpunkt gegeben. Die Anzeige selber ging nach<br />

der Besprechung bei der Steuerfahndung ein.<br />

Die weitere Frage, ob ihm die Anzeige des Finanzbeamten Krumes bekannt gewesen<br />

sei, verneinte der Zeuge.<br />

Dem Zeugen wurde der handschriftliche, nicht unterschriebene Aktenvermerk<br />

über die Besprechung vom 20. Mai 1996 vorgelegt. Auf Frage, was sich hinter<br />

dem Satz „Gefahr der Strafvereitelung durch Handlungen der Betriebsprüfung“<br />

verberge, sagte der Zeuge, dazu könne er nichts sagen, er habe keine Erinnerung<br />

daran, wer das vorgetragen habe.<br />

Zu der Besprechung am 26. September 1996 führte der Zeuge aus, dass über die<br />

Firma Finakant gesprochen worden sei <strong>und</strong> Unterlagen vorgelegt wurden <strong>von</strong><br />

einem Dogmoch <strong>und</strong> einer saudi-arabischen Staatsbürgerin, welche Inhaberin der<br />

Anteile der Firma Finakant sei. Zu dieser Besprechung habe man auch den Kollegen<br />

vom Außensteuerreferat hinzugezogen <strong>und</strong> man sei zu dem Ergebnis gekommen,<br />

dass diese Unterlagen anzuerkennen seien, somit für die Finanzverwaltung<br />

die Firma Finakant eine Gesellschaft in Liechtenstein zwar, aber mit saudi-arabischer<br />

Eigentümerin <strong>und</strong> somit eine fremde Dritte sei, an die die Firma FlowTex<br />

Systeme vermietet hatte. Nach seiner Erinnerung sei es in dieser Besprechung<br />

auch noch um die Frage der Zurechnung <strong>von</strong> Einkünften aufgr<strong>und</strong> der Selbstanzeige<br />

der Frau Neumann gegangen.<br />

Von der Besprechung am 5. Februar 1997 sei ihm in Erinnerung, dass die Betriebsprüfung<br />

die Testate <strong>von</strong> ausländischen Wirtschaftsprüfern über die Bohrsysteme<br />

mitgebracht habe. An Einzelheiten des Gesprächs könne er sich nicht mehr<br />

erinnern. Er wisse noch, dass er die Steufa gebeten habe, mit ihren Erkenntnissen<br />

zum Staatsanwalt zu gehen. Er habe darauf hingewiesen, dass man die Staatsanwaltschaft<br />

darauf aufmerksam machen solle, dass zwischen dem Einkaufspreis<br />

oder Herstellungspreis der Geräte <strong>und</strong> dem Verkaufspreis <strong>von</strong> KSK an die Leasingfirmen<br />

sehr viel Luft sei. Herr Schmidt habe ihm später gesagt, dass er dies<br />

der Staatsanwaltschaft mitgeteilt habe, diese habe es aber als nicht betrugsrelevant<br />

angesehen.<br />

Auf Frage, ob er gewusst habe, dass bei der Steuerfahndung IZA-Auskünfte eingegangen<br />

sind, erklärte der Zeuge, er sei darüber informiert worden, dass die<br />

IZA-Auskünfte eingeholt werden sollen oder worden sind, das wisse er nicht<br />

mehr. Es sei ihm nicht erinnerlich, dass er die Auskünfte in den Akten der Steuerfahndung<br />

je gesehen habe. Er könne sich auch nicht erinnern, dass die IZA-Auskünfte<br />

ihm je gezeigt oder darüber im Einzelnen informiert wurde.<br />

Nach der Besprechung im Februar 1997 habe sich für ihn die Situation so dargestellt,<br />

man habe die Testate, Versicherungsscheine, gehabt, man habe vor Ort im<br />

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