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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Komplex zeugenschaftlich gehört worden ist <strong>und</strong> in diesem Zusammenhang den<br />

Eindruck vermittelt hat, sie habe auch Kenntnisse zum vorliegenden Verfahrensgegenstand.<br />

Dieser Hinweis ist zum Anlass genommen worden, die Zeugin<br />

Lange zunächst staatsanwaltschaftlich zu vernehmen <strong>und</strong> anschließend ihre<br />

richterliche Vernehmung zu veranlassen. In beiden Vernehmungen ist deutlich<br />

geworden, dass die mit 78 Jahren bereits betagte Zeugin keinerlei Orientierung<br />

mehr zur zeitlichen Einordnung <strong>von</strong> Ereignissen aus der Vergangenheit<br />

hat, dass sie aufgr<strong>und</strong> ihres zeitweiligen Wohnens auf dem Schmiderschen Anwesen<br />

zwar regelmäßig Kontakt zum Beschuldigten Manfred Schmider <strong>und</strong><br />

dessen Familie gehabt hat, dass sie aber über Kenntnisse zu familiären Abläufen<br />

hinaus keinerlei sachk<strong>und</strong>igen Beitrag zu den vorliegenden Ermittlungen<br />

leisten konnte. Insbesondere hat sie glaubhaft jegliche Kenntnis zu dem Überfallgeschehen<br />

vorn 12. Mai 1986 in Abrede gestellt.<br />

Ein weiterer Hinweis ist durch die Zeugin Elisabeth Foss erfolgt, die in schriftlicher<br />

Form mitgeteilt hat, ein früherer Mitarbeiter des Beschuldigten Manfred<br />

Schmider, der Zeuge Peter Merck, habe ihr gegenüber vor Jahren eine Äußerung<br />

getan, die darauf schließen lasse, dass er <strong>und</strong> auch Schmider Kenntnisse<br />

zur Person des Räubers hätten.<br />

In ihrer hierauf durchgeführten staatsanwaltschaftlichen Vernehmung hat die<br />

Zeugin Foss angegeben, sie sei nach Ausstrahlung der „XY-Sendung“ im<br />

Fernsehen am 6. Februar 1987 mit Peter Merck, einem damaligen Mitbewohner<br />

in ihrem Wohnanwesen in Ettlingen, telefonisch in Kontakt getreten. Gr<strong>und</strong><br />

für die Kontaktaufnahme sei gewesen, dass sie eine Ähnlichkeit des im Fernsehen<br />

gezeigten Phantombildes eines der Räuber mit einer <strong>von</strong> ihr beobachteten<br />

auffälligen männlichen Person vor ihrem Wohnanwesen am 8. Februar<br />

1986, dem Tag eines in die Wohnung des Peter Merck verübten Einbruchs,<br />

festgestellt habe. Hierauf habe Peter Merck am Telefon merkwürdig reagiert<br />

<strong>und</strong> habe sie aufgefordert, in dieser Angelegenheit nichts zu unternehmen, da<br />

„wir wissen, wer es war“. Eine Erläuterung dieser Bemerkung, insbesondere<br />

wen er damit gemeint habe, habe Merck ihr gegenüber nicht abgegeben.<br />

Zur Zeugin Elisabeth Foss ist anzumerken, dass in der staatsanwaltschaftlichen<br />

Vernehmung aufgr<strong>und</strong> des gesamten Aussageverhaltens der Zeugin<br />

Zweifel an ihrer lückenlosen Erinnerungsfähigkeit zu Vorgängen entstanden<br />

sind, die zum Zeitpunkt der Vernehmung 13 Jahre <strong>und</strong> weiter zurücklagen.<br />

Trotzdem ist der <strong>von</strong> ihr benannte Zeuge Peter Merck zu dem <strong>von</strong> ihr behaupteten<br />

Telefonat vernommen worden. Er hat in seiner staatsanwaltschaftlich<br />

durchgeführten Vernehmung jeglichen telefonischen Kontakt zur Zeugin Foss<br />

bestritten <strong>und</strong> darüber hinaus, befragt zu seinen Kenntnissen zu dem Raubüberfall,<br />

angegeben, er habe niemals Kenntnisse über die Täter des Überfalls<br />

oder eine Tatbeteiligung Schmiders gehabt <strong>und</strong> erst durch die Wiederaufnahme<br />

der Ermittlungen im Jahr 1995 durch die Presse <strong>von</strong> dem Verdacht gegen<br />

Schmider erfahren. Es war keinerlei Anlass begründet, an der Glaubhaftigkeit<br />

dieser Angaben des Zeugen Merck zu zweifeln.<br />

Sämtliche neuen Ermittlungsansätze sind damit ins Leere gegangen.<br />

Ebenso wenig haben die parallel hierzu durchgeführten Ermittlungen der Sonderkommission<br />

FlowTex zum vorliegenden Verfahren zu einem Tatnachweis<br />

geführt. Im Rahmen jener Ermittlungen ist der Versuch unternommen worden,<br />

die im Jahr 1995 im Rahmen einer Verteidigerstellungnahme vorgelegte Einlassung<br />

des Beschuldigten Schmider zu widerlegen. Zwar haben einzelne Ermittlungsergebnisse<br />

Zweifel am Wahrheitsgehalt der damaligen Einlassung des<br />

Beschuldigten zu Details des Randgeschehens im Vorfeld der Tat geweckt. Allerdings<br />

konnte in keinem einzigen Punkt der Nachweis einer bewusst wahrheitswidrigen<br />

Einlassung des Beschuldigten geführt werden.<br />

Im Einzelnen ist zu diesen ergänzenden Ermittlungen Folgendes auszuführen:<br />

Schöntag hat in seinen verschiedenen Vernehmungen bis zu 4 Treffen mit<br />

Schmider in dessen Büro in seiner damaligen Firma Texcote in Karlsruhe behauptet.<br />

Zur Untermauerung seiner Angaben hat er die Einrichtung dieses<br />

Büros in Details beschrieben.<br />

Es ist nunmehr im Rahmen der Ermittlungen der Sonderkommission FlowTex<br />

der Versuch unternommen worden, diese Angaben Schöntags zu den einzelnen<br />

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