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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

delikte <strong>und</strong> den Verrat <strong>von</strong> Dienstgeheimnissen zum Gegenstand hat, kann<br />

nicht abschließend festgestellt werden, inwieweit hier eine bewusste Unterstützung<br />

der betrügerischen Machenschaften der FlowTex-Verantwortlichen vorlag.<br />

5. Auch die Steuerfahndung, der es nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO obliegt,<br />

Steuerstraftaten zu erforschen <strong>und</strong> aufzuklären, akzeptierte ohne weiteres, dass<br />

sie im Hintergr<strong>und</strong> der Betriebsprüfung eingesetzt wurde. Obwohl die polizeilichen<br />

Ermittlungen in Bezug auf die Steuerhinterziehung als zentrales Aufgabenfeld<br />

im Vordergr<strong>und</strong> steht <strong>und</strong> die Steuerfahnder insoweit als Hilfsbeamte<br />

der Staatsanwaltschaft fungieren, trat die Steuerfahndung gegenüber der<br />

Staatsanwaltschaft nur in Botenfunktion auf, die die „Ergebnisse“ der Betriebsprüfung<br />

an die Staatsanwaltschaft in Mannheim <strong>und</strong> Karlsruhe übermittelte.<br />

Trotz der Tatsache, dass die Betriebsprüfung eindeutig Aufgaben der Steuerfahndung<br />

wahrnahm, erfolgte keine Absprache oder Koordination im Rahmen<br />

der einzelnen Ermittlungsschritte, was beispielsweise dazu führte, dass sich für<br />

die Überprüfung der Testate über die im Ausland angeblich existierenden Systeme<br />

weder die Betriebsprüfung noch die Steuerfahndung für zuständig hielt,<br />

weil man dies zur Aufgabe der jeweils anderen Abteilung erklärte.<br />

Über eine dritte Anzeige, die ähnlich wie die beiden vorherigen das Betrugssystem<br />

im Jahr 1996 schon ziemlich gut beschrieb, wurde seitens der Steuerfahndung<br />

objektiv pflichtwidrig weder die Staatsanwaltschaft noch die Betriebsprüfung<br />

informiert.<br />

6. Auch die Fehlleistungen der Justiz wurden in den Jahren 1996 <strong>und</strong> 1997 fortgesetzt:<br />

Die mit den beiden Anzeigen befassten Staatsanwaltschaften in Karlsruhe<br />

<strong>und</strong> Mannheim ließen eine auffällige <strong>und</strong> für uns unerwartete Scheu erkennen,<br />

sich mit der Sache eingehend zu befassen <strong>und</strong> ihrer Funktion als Herrin<br />

des Verfahrens gerecht zu werden. Die angefallenen Akten wurden in beiden<br />

Fällen nicht vollumfänglich beigezogen <strong>und</strong> zur Kenntnis genommen, weil<br />

man sich in beiden Fällen für die Sachaufklärung auf die Steuerfahndung verließ.<br />

Die Aufklärung nichtsteuerlicher Straftaten, für die die Steuerfahndung<br />

gar nicht zuständig ist, interessierte nicht. Im Fall der Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim kam noch die Nachlässigkeit hinzu, dass die zuständige Dezernentin<br />

wesentliche Teile der Strafakte übersah <strong>und</strong> unbearbeitet ließ, d. h. keine<br />

Abschlussverfügung fertigte.<br />

All diese Fehler <strong>und</strong> Versäumnisse der Justiz- <strong>und</strong> Steuerbehörden wirkten sich<br />

immer zugunsten der FlowTex-Verantwortlichen aus. Obwohl <strong>von</strong> hier aus naturgemäß<br />

nur eine Ex-post-Betrachtung vorgenommen werden kann, lässt sich<br />

mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststellen, dass sowohl die<br />

Staatsanwaltschaften in Mannheim <strong>und</strong> Karlsruhe als auch die Steuerbehörden<br />

durch eine sachgerechte Fallbearbeitung das Betrugssystem bereits im Jahr 1996<br />

aufdecken <strong>und</strong> stoppen konnten.<br />

7. Der Ausschuss beschäftigte sich auch mit der Frage, welche Kontakte die<br />

FlowTex-Verantwortlichen zu Mitgliedern der Landesregierung hatten. Neben<br />

den bekanntermaßen guten gesellschaftlichen Beziehungen Herrn Schmiders<br />

zu den Ministern Dr. Döring (FDP) <strong>und</strong> Dr. Thomas Schäuble (CDU), die beide<br />

zum 50. Geburtstag Manfred Schmiders eingeladen waren (zu dem auch der<br />

damalige Ministerpräsident Teufel schriftlich gratulierte), war festzustellen,<br />

dass sich Herr Dr. Döring <strong>von</strong> der Fa. FlowWaste (einer Tochtergesellschaft<br />

der FlowTex) verdeckt eine Imageumfrage finanzieren ließ. Herr Dr. Döring ist<br />

deshalb im Sommer des Jahres 2004 <strong>von</strong> seinem Amt zurückgetreten. Da die<br />

Justizministerin Werwigk-Hertneck (ebenfalls FDP) ihn über Details des gegen<br />

ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahrens informierte, musste auch sie als Ministerin<br />

zurücktreten.<br />

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