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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Die Frage, ob die am 18. November 1999 bei der Staatsanwaltschaft Mannheim<br />

eingegangene Anzeige eines ehemaligen Bankangestellten der BfG-Bank Karlsruhe,<br />

eines Herrn Wolfgang Tuechter, bei der Einleitung des Ermittlungsverfahrens<br />

gegen Schmider, Kleiser u. a. eine Rolle gespielt habe, verneinte der Zeuge.<br />

Die Anzeige habe bei den Besprechungen keine Erwähnung gef<strong>und</strong>en. Auf den<br />

Vorhalt, dass sich aus den Unterlagen ergebe, dass wohl erst am 12. Januar ein<br />

Eintrag ins Js-Register erfolgt sei <strong>und</strong> dass der Vorgang nicht mit einer Vernehmung,<br />

sondern mit einer fernmündlichen Unterredung begleitet worden sei, erklärte<br />

der Zeuge, der Fragesteller müsse sich an Herrn Jobski wenden. Er wisse es<br />

nicht. Er wisse nur, dass Herr Tuechter später auf Anweisung <strong>von</strong> Herrn Dr. Hofmann<br />

zu der Anzeige vernommen worden sei.<br />

Auf die Frage, ob er den Eindruck gehabt habe, dass Herr Seyfried Erkenntnisse<br />

zurückgehalten habe, erklärte der Zeuge, das sei eine gute Frage, wenn er wüsste,<br />

dass Herr Seyfried 1996, wie man behaupte, schon gewusst habe, was bei Flow-<br />

Tex gelaufen sei, dann laufe es ihm nachträglich „eiskalt den Buckel runter“, da<br />

Herr Seyfried bei der LPD im Aktenraum als Betriebsprüfer gearbeitet habe. Ob<br />

er damals entsprechende Kenntnisse gehabt habe, möchte er weder behaupten<br />

noch zurückweisen. Das seien Dinge, die einem gerichtlichen Verfahren vorbehalten<br />

seien.<br />

Auf den auszugsweisen Vorhalt eines nicht unterzeichneten Aktenvermerks aus<br />

der Akte des Finanzamts Karlsruhe-Durlach „i. S. Schmi/Flo Steufa-Liste Nr. 628<br />

Js 3693/2000“, der den Eingangsvermerk 3. Februar 2000 trägt<br />

„Manfred Schmider ... muss als der Kopf <strong>und</strong> Finanzier der Gruppe bezeichnet<br />

werden. Ohne seine Zustimmung sind finanzielle Transaktionen in der FlowTex<br />

GmbH/KG <strong>und</strong> der KSK GmbH nicht möglich. Hierbei kann <strong>von</strong> der Bp die<br />

Aussage getroffen werden, dass Anweisungen gegenüber der KSK GmbH <strong>und</strong><br />

deren GF Frau Angelika Neumann, egal ob Gesellschafterstellung oder nicht,<br />

befolgt werden. Die Finanzgespräche mit den Banken wurden nach Kenntnis<br />

der Bp initiiert <strong>und</strong> durchgeführt <strong>von</strong> Manfred Schmider. Er wird auch im<br />

Außenverhältnis als der Unternehmer der Firmengruppe angesehen.“<br />

<strong>und</strong> der ergänzenden Bemerkung, dass dieser Vermerk vom 3. Februar wohl <strong>von</strong><br />

Herrn Seyfried gefertigt worden sei <strong>und</strong> dieser die Taten dargestellt, aufgedeckt<br />

<strong>und</strong> beschrieben habe, führte der Zeuge aus, er habe bis zu der Zeit, in der er<br />

Herrn Seyfried gebeten habe, nicht mehr an den Beschuldigtenvernehmungen teilzunehmen,<br />

nicht den Eindruck gehabt, dass er Erkenntnisse zurückgehalten habe.<br />

Er habe auch zum damaligen Zeitpunkt nicht glauben können, dass Herr Seyfried<br />

etwas mit der Sache zu tun habe. Wenn sich nun im Nachhinein der gegen ihn erhobene<br />

Vorwurf bewahrheiten sollte, dann habe er natürlich Probleme zu glauben,<br />

dass Herr Seyfried diese Aktion, die er ins Leben gerufen habe, aus freien<br />

Stücken gemacht habe. Tatsache sei doch, dass bereits im Juli Besprechungen mit<br />

dem BKA in Bezug auf die Manipulationen, die in Spanien <strong>und</strong> Portugal aufgedeckt<br />

worden seien, stattgef<strong>und</strong>en haben. Da hätte Herr Seyfried befürchten müssen,<br />

dass eines Tages der große Knall komme <strong>und</strong> dass ihm dann die Frage gestellt<br />

werde, warum <strong>von</strong> Seiten der Betriebsprüfung oder der Steuerfahndung<br />

nichts gemacht worden sei.<br />

2. Dr. Reinhard Hofmann<br />

Oberstaatsanwalt Dr. Hofmann, der die Ermittlungen im Verfahren gegen Manfred<br />

Schmider u. a. ab dem 31. Januar 2000 bei der Staatsanwaltschaft Mannheim<br />

führte, gab an, am Nachmittag des 31. Januar 2000 seien der Leitende Regierungsdirektor<br />

Anselm Schmidt <strong>von</strong> der OFD Karlsruhe, Herr Seyfried, Herr Hörth<br />

<strong>und</strong> mindestens noch Herr Morlock zur Staatsanwaltschaft Mannheim ins Zimmer<br />

seines Vorgesetzten Herrn Jobski gekommen. Man habe sofort gemerkt: „Also, es<br />

ist jetzt was ganz Wichtiges!“ Er sei dann <strong>von</strong> seinem Abteilungsleiter zu diesem<br />

Gespräch gebeten worden, in dem Milliarden DM-Summen im Raum gestanden<br />

haben. Herr Seyfried habe einen Vortrag mit Folien gehalten, in dem er das Firmengeflecht<br />

FlowTex vorgestellt habe <strong>und</strong> dann irgendwann dazu gekommen sei,<br />

dass über nicht vorhandene Horizontalbohrsysteme ständig neue Leasingverträge<br />

geschlossen worden seien. Herr Seyfried habe das Thema sehr steuerlich dargestellt.<br />

Das Wort „Betrug“ sei da kaum gefallen. Auch dem ersten Haftbefehl sehe<br />

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