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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

die mit den Ermittlungen beauftragte gemeinsame Finanzermittlungsgruppe <strong>von</strong><br />

Zoll <strong>und</strong> Polizei in Karlsruhe (GFG) in ihrem Abschlussbericht vom 8. Mai 1996<br />

unter anderem mit, dass die Verantwortlichen der Firmen KSK <strong>und</strong> FlowTex im<br />

Februar 1996 eine Selbstanzeige gemäß § 371 AO erstattet haben. Die Selbstanzeige<br />

beziehe sich nach den Erkenntnissen der Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes<br />

Karlsruhe-Durlach auf die dem Ermittlungsverfahren gegen Rechtsanwalts<br />

S. wegen des Verdachts der Geldwäsche zugr<strong>und</strong>e liegenden Finanztransaktionen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Selbstanzeige seien zwischenzeitlich gegen die Verantwortlichen<br />

der betroffenen Firmen Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung<br />

eingeleitet worden.<br />

c) Staatsanwaltschaft Karlsruhe<br />

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat im September 1996 <strong>von</strong> der Existenz der<br />

Selbstanzeige Kenntnis erlangt. Der Akteninhalt wurde der Staatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe nicht bekannt. In dem aufgr<strong>und</strong> der anonymen Anzeige vom 4. Mai<br />

1996 bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe geführten Vorermittlungsverfahren gegen<br />

Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser hatte der zuständige Dezernent,<br />

Oberstaatsanwalt Zimmermann, mit Verfügung vom 15. Mai 1996 bei der Steuerfahndungsstelle<br />

des Finanzamts Karlsruhe-Durlach um Mitteilung gebeten, ob<br />

dort Erkenntnisse im Hinblick auf die in der anonymen Strafanzeige genannten<br />

Steuerdelikte u. a. vorhanden seien. Am 16. September 1996 teilte ihm die Steuerfahndungsstelle<br />

mit,<br />

„... nach dem Ergebnis der bisherigen Vorermittlungen scheiden steuerstrafrechtliche<br />

Aspekte bei der Beurteilung der o. a. Anzeige aus.<br />

Wegen Selbstanzeigen beim Finanzamt Erfurt <strong>und</strong> Weimar sind gegen die Verantwortlichen<br />

der o. g. KSK Steuerstrafverfahren eingeleitet worden. Die Strafverfahren<br />

werden inzwischen bei der Staatsanwaltschaft Mannheim – Abteilung<br />

für Wirtschaftsstrafsachen – unter dem Aktenzeichen 609 Js 145/96 geführt<br />

...“<br />

Mit Schreiben vom 14. April 1997 informierte die Steuerfahndungsstelle die<br />

Staatsanwaltschaft Karlsruhe darüber, dass Steuerstrafverfahren gegen Manfred<br />

Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser bei der Staatsanwaltschaft Mannheim – 609 Js<br />

145/96 – anhängig seien <strong>und</strong> dass ein im Zusammenhang mit diesen Verfahren<br />

stehendes Steuerstrafverfahren gegen Angelika Neumann im Januar 1997 <strong>von</strong> der<br />

Staatsanwaltschaft Mannheim an die Staatsanwaltschaft Mühlhausen abgegeben<br />

worden sei.<br />

d) Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe<br />

Von der Selbstanzeige der Frau Neumann erhielt die Generalstaatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe durch einen <strong>Bericht</strong> der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 5. Februar<br />

2001 Kenntnis. Anlass des <strong>Bericht</strong>s war ein Antrag der Fraktion der SPD, Frühzeitige<br />

Informationen über Betrügereien der Firma „FlowTex“, <strong>Landtag</strong>sdrucksache<br />

12/5929, vom 23. Januar 2001.<br />

e) Justizministerium<br />

Das Justizministerium <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> erhielt durch einen telefonischen <strong>Bericht</strong><br />

der Staatsanwaltschaft Mannheim am 23. Januar 2001 Kenntnis <strong>von</strong> der<br />

Selbstanzeige Neumann.<br />

2. Telefonische anonyme Anzeige beim Finanzamt Weimar vom 25. April 1996<br />

a) Staatsanwaltschaft Mannheim<br />

Die in einer handschriftlichen Notiz eines Mitarbeiters des Finanzamts Weimar<br />

festgehaltene telefonische anonyme Anzeige vom 25. April 1996 ist Aktenbestandteil<br />

des mit Verfügung vom 13. Mai 1996 <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft Mühl-<br />

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