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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

820<br />

29. Dezember 1997 in LO LI-21), allerdings wurde <strong>von</strong> Manfred Schmider nunmehr<br />

angegeben, dass die Systeme nicht auf Halde, sondern 300 der laut Buchhaltung<br />

KSK 369 verkauften Systeme ins Ausland vermietet worden seien, sich demnach<br />

also nur noch 69 Systeme im Inland befinden konnten. Des Weiteren wurde<br />

<strong>von</strong> der BP ein Sonderbericht-Leasing des Wirtschaftsprüfers Rohner zum Stichtag<br />

31. Dezember 1995, also sogar außerhalb des Prüfungszeitraums, eingesehen<br />

(vgl. Regierungsbericht S. 83), der den Bestand der Systeme – u. a. nach stichprobenweise<br />

Inaugenscheinnahme – bestätigte (vgl. LO LI-491). Dem <strong>Bericht</strong> des<br />

Wirtschaftsprüfers Rohner lag folgender Auftrag der FTI GmbH zugr<strong>und</strong>e: „...<br />

Feststellung, (...) dass keine sonstigen tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten<br />

vorliegen, die die Ansprüche der Leasinggesellschaften gefährden könnten.<br />

Der Bestand war dabei auch nach Eigentümern <strong>und</strong> Nutzern zu erfassen <strong>und</strong><br />

stichprobenweise zu verifizieren“ (vgl. S. 1 des <strong>Bericht</strong>s v. 22. April 1996 in LO<br />

LI-491). Auch wenn heute bekannt ist, dass sich die angeblichen Standorte der<br />

HBS für die Jahre 1994 bis 1996 nach der Liste des Wirtschaftsprüfers nicht mit<br />

den Standortangaben <strong>von</strong> FlowTex gegenüber der BP deckten (vgl. insoweit den<br />

Vermerk der Steufa Freiburg v. 28. Oktober 2002, S. 29, in LO JM 410 E-27/00<br />

Bd. XV), konnte es im Ergebnis für die BP eigentlich keine Veranlassung geben,<br />

an folgenden eindeutigen Angaben des WP Rohner in dessen Sonderbericht Leasing<br />

v. 22. April 1996, Seiten 5 <strong>und</strong> 6, zu zweifeln: „Von den Systemnutzern haben<br />

wir zum Bilanzstichtag Aufstellungen über die gemieteten <strong>und</strong> im Einsatz befindlichen<br />

Bohrsysteme erbeten, die die Identifikation der Systeme erlauben <strong>und</strong><br />

den Standort der Systeme am 31. Dezember 1995 ausweisen. Im Zeitpunkt der<br />

<strong>Bericht</strong>sausfertigung lagen für 721 <strong>von</strong> 734 geleasten, angemieteten oder im Anlagevermögen<br />

befindlichen Geräten die entsprechenden Nutzungserklärungen<br />

vor. 13 Systeme befanden sich nach Auskunft der Geschäftsleitung zur Wartung<br />

bei den Systemherstellern oder in den Werkstatträumen Ettlingen. Darüber hinaus<br />

haben wir im März 1996 aufgr<strong>und</strong> einer Zufallsstichprobe ermittelte Systeme<br />

einer körperlichen Bestandsaufnahme unterzogen. Für 17 Systeme der Zufallsstichprobe<br />

<strong>von</strong> 25 Systemen, bestehend aus Bohrgerät <strong>und</strong> Versorgungseinheit,<br />

wurde deren Existenz (unter Identifizierung anhand <strong>von</strong> Systemnummern <strong>und</strong><br />

Baujahr) so körperlich bestätigt. Für weitere 5 Systeme aus der Stichprobe wurden<br />

Baustellenbescheinigungen der Nutzer vorgelegt. Neben der Zufallsstichprobe<br />

wurden die während des Prüfungszeitraums zur Inspektion, Auslieferung etc. am<br />

Standort Ettlingen befindlichen Systeme körperlich aufgenommen. Dabei wurden<br />

15 LKW-Versorgungseinheiten <strong>und</strong> 32 Versorgungseinheiten in Shelterbauweise<br />

sowie 58 Bohrgeräte registriert <strong>und</strong> anhand der Kfz-Kennzeichen oder des Typenschildes<br />

mit Maschinenummer identifiziert. Insgesamt wurden so 75 <strong>von</strong> 734 Bohrsystemen<br />

<strong>und</strong> 64 <strong>von</strong> 734 Versorgungseinheiten körperlich aufgenommen. [...] Als<br />

Ergebnis meiner ergänzenden Prüfung gemäß Auftragsschreiben vom 26. März<br />

1996 (...) wird bestätigt, dass die Prüfung keine Anhaltspunkte ergab, wonach die<br />

Eigentumsrechte an den Leasinggegenständen <strong>und</strong> Rechte an Forderungen der Leasinggesellschaften<br />

sowie die ihnen zur Besicherung eingeräumten Rechte beeinträchtigt<br />

sind.“<br />

Dennoch hatte die BP noch Ende Juli 1996 Zweifel an der Existenz der Bohrsysteme,<br />

auch überlegte sie weitere Überprüfungsmöglichkeiten, die teilweise im<br />

Rahmen einer BP mit Mitteln der AO gar nicht erzwingbar sind. AR Seyfried<br />

brachte eine vorläufige Beurteilung der Sachlage auch der Steufa KA-Durlach gegenüber<br />

in einem Vermerk v. 21. Juli 1996, eingegangen in der Steufa am 24. Juli<br />

1996, klar zum Ausdruck (vgl. LO L2-017): „Die Zweifel sind nicht ausgeräumt,<br />

da die vorgelegten Unterlagen keinerlei Fremdnachweise beinhalten. Die Bescheinigung<br />

der Mieter über das Vorhandensein der Systeme könnte eine Gefälligkeit<br />

darstellen. Es ist eigenartig, dass die Mietverträge erst nach 1994 bis in die jüngste<br />

Vergangenheit datiert sind, die Systeme jedoch im Zeitraum 1991 bis 1993 gefertigt<br />

wurden. Tatsache ist jedoch, dass 5 LKW-Systeme des FTI-Pools im Standort<br />

Köllestr./Rheinhafen überprüft wurden (Anm.: Im Bp-<strong>Bericht</strong> FTI ist <strong>von</strong> überprüften<br />

10 Systemen die Rede, s. o.), dabei konnte ich feststellen, dass diese LKW-<br />

Systeme mit LKW-Kauf 1990/91 heute erst zwischen 500 <strong>und</strong> 3.500 km gefahren<br />

wurden. Dies würde wieder dem entsprechen, was durch die Geschäftsführer <strong>von</strong><br />

FTI vorgebracht wird, es wurde auf Halde produziert, die fälligen Leasingraten<br />

wurden über KSK-Gewinnmargen refinanziert. [...] Maßnahmen: Die Mietfirmen<br />

sind über die IZA zu überprüfen. Die bisherigen Nachweise der 45 Systeme sind<br />

m. E. durch weitere Nachweise zu untermauern. [...] Lt. FTI überprüfen die<br />

Eigentümer der Systeme – Leasingfirmen – das Vorhandensein der Systeme beim

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