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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

206<br />

4. April 1996 in einem Telefonat, dass die Herren Schmider <strong>und</strong> Dr. Kleiser „faktisch“<br />

Gesellschafter der KSK seien. Diese Angabe habe Herr Rechtsanwalt Kullen<br />

ungefragt gegenüber dem zuständigen Steuerfahnder gemacht.<br />

Im Rahmen einer Besprechung am 3. Juni 1996, also knapp vier Monate nach ihrer<br />

Selbstanzeige, erklärte Frau Neumann gegenüber der Steuerfahndung des Finanzamts<br />

Karlsruhe-Durlach nunmehr, dass sie die alleinige Gesellschafterin der<br />

KSK sei.<br />

Zwei Tage später, am 5. Juni 1996, wird die <strong>von</strong> Frau Neumann eingereichte<br />

Selbstanzeige vom 5. Februar 1996 durch Frau Neumann, Herrn Schmider <strong>und</strong><br />

Herrn Dr. Kleiser korrigiert <strong>und</strong> zum Thema „Treuhandverhältnis“ wie folgt Stellung<br />

genommen:<br />

„Wir, Frau Angelika Neumann, Herr Manfred Schmider <strong>und</strong> Herrn Dr. Ing.<br />

Klaus Kleiser, sind nach eingehender Erörterung der Sach- <strong>und</strong> Rechtslage<br />

<strong>und</strong> entsprechender Beratung durch unsere Rechtsanwälte nunmehr zu der<br />

Überzeugung gekommen, dass hinsichtlich der Gesellschaftsanteile der Firma<br />

KSK GmbH kein Treuhandverhältnis mit Frau Neumann besteht <strong>und</strong> nie bestanden<br />

hat. Eine Treuhandvereinbarung wurde weder schriftlich noch mündlich<br />

geschlossen. Eine Weisungsbefugnis der früher als Treugeber bezeichneten<br />

Herren Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Ing. Klaus Kleiser gegenüber der als<br />

Treuhänderin bezeichneten Frau Neumann bestand nicht. Bestehende Meinungsverschiedenheiten<br />

für die tatsächliche Stellung <strong>von</strong> Frau Neumann werden<br />

mit dieser Erklärung ausgeräumt.<br />

Die Unterzeichnenden sind sich einig, dass Frau Neumann die Anteile an der<br />

Firma KSK GmbH im eigenen Namen <strong>und</strong> für eigene Rechnung hält <strong>und</strong> danach<br />

nicht Treuhänderin ist.“<br />

Schließlich fasste die Steuerfahndung des Finanzamts Karlsruhe-Durlach mit Aktenvermerk<br />

vom 29. April 1997 die Situation wie folgt zusammen:<br />

„Die unterschiedliche Darstellung der Rechtsposition der Herren Schmider<br />

<strong>und</strong> Dr. Kleiser sowie Frau Neumann im Jahre 1993 <strong>und</strong> im Jahre 1996 wurde<br />

geprüft.<br />

Die wirtschaftliche Machtstellung der Herren Schmider <strong>und</strong> Dr. Kleiser dürfte<br />

nach wie vor feststehen.<br />

Die dargestellte Rechtsposition im Jahre 1996 kann im Moment nicht weiter<br />

<strong>von</strong> Fahndungsseite her aufgeklärt werden. Strafprozessuale Maßnahmen zur<br />

Erhellung der Sach- <strong>und</strong> Rechtslage erscheinen nicht viel versprechend.“<br />

In Ergänzung dazu teilte Herr RD Schmidt <strong>von</strong> der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts<br />

Karlsruhe-Durlach mit Schreiben vom 9. Juli 1997 an Frau Staatsanwältin<br />

Krenz <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft Mannheim mit:<br />

„Eine Beteiligung der Herren Schmider <strong>und</strong> Dr. Kleiser an der KSK kann für<br />

den Prüfungszeitraum nicht nachgewiesen werden. Damit liegt die alleinige<br />

Verantwortung für die bei der KSK <strong>und</strong> deren Gesellschafterin eingetretenen<br />

Steuerverkürzungen allein bei Angelika Neumann.“<br />

Unabhängig vom Bestehen oder Nichtbestehen des Treuhandverhältnisses wurden<br />

die aufgr<strong>und</strong> der Selbstanzeige festgesetzten Steuern bezüglich der KSK GmbH<br />

<strong>von</strong> Herrn Manfred Schmider bezahlt.<br />

II. Regierungsbericht vom 31. Mai 2002<br />

Bezüglich der privaten <strong>und</strong> öffentlichen Anteilseigner bei Firmen des FlowTex-<br />

Konzerns <strong>und</strong> den dazugehörigen Treuhandverhältnissen wird auf Anlage 7 des<br />

Regierungsberichts, Seite 1055 bis 1059, verwiesen.<br />

Hinsichtlich der Frage, ab welchem Zeitpunkt der Justiz diesbezüglich die Vorgänge<br />

bekannt waren, wird auf die Seiten 999 <strong>und</strong> 1000 verwiesen (Allgemeine<br />

Anlage 1).

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