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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

abstrakt – ohne Namensnennung – angesprochen worden ist. In den Unterlagen<br />

des Umsatzsteuerreferats der OFD Karlsruhe ist darüber nichts aktenk<strong>und</strong>ig.<br />

Die Bediensteten im OFD-Bezirk Karlsruhe, die <strong>von</strong> den Scheingeschäften in den<br />

Jahren 1988 bis 1992 bei Unternehmen <strong>von</strong> Manfred oder Matthias Schmider<br />

Kenntnis hatten, sind in der Anlage 6 aufgeführt. Die Namensliste hat keinen Anspruch<br />

auf absolute Vollständigkeit <strong>und</strong> Genauigkeit. Ein Großteil der Originalakten<br />

wurde <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft Mannheim sichergestellt. Zudem konnten<br />

nicht alle Bediensteten dazu befragt werden. Von den sechs Finanzbeamten<br />

(Betriebsprüfer/Steuerfahnder), gegen die Ermittlungsverfahren laufen (vgl. dazu<br />

A. III. 6., Seite 98), haben sich vier hierzu nicht geäußert. Sie sind daher nicht in<br />

der Liste enthalten. Zu welchem genauen Zeitpunkt die dort genannten Personen<br />

diese Kenntnis erlangten, kann heute nicht mehr ermittelt werden.<br />

b) Tätigkeit <strong>und</strong> Erkenntnisse der Justizbehörden<br />

Die Ermittlungsverfahren gegen Matthias <strong>und</strong> Manfred Schmider [vgl. A. I. 2. d),<br />

Seite 21] wurden unter dem Datum vom 4. Februar 1994 seitens der Straf- <strong>und</strong><br />

Bußgeldsachenstelle Karlsruhe-Durlach der Staatsanwaltschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> unter<br />

Vorlage der Steuerstrafakten mit der Anregung einer Einstellung gemäß<br />

§ 153 a StPO gegen Zahlung <strong>von</strong> Geldbußen vorgelegt. Der Vorlagevermerk lässt<br />

darauf schließen, dass die Übersendung des Verfahrens dem Dezernenten bereits<br />

am 21. Dezember 1993 telefonisch avisiert worden war.<br />

Die Staatsanwaltschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> übernahm die Verfahren am 11. Februar 1994<br />

unter dem Aktenzeichen 13 Js 42/94. Sie stellte das Verfahren gegen beide Beschuldigten<br />

am 24. Februar 1994 zunächst vorläufig, am 2. Mai 1994 nach Zahlung<br />

<strong>von</strong> Geldbeträgen an die Staatskasse in Höhe <strong>von</strong> 85.000 DM durch Matthias<br />

Schmider <strong>und</strong> 60.000 DM für Manfred Schmider endgültig gemäß §§ 153 a Abs. 1,<br />

153 Abs. 1 Satz 2 StPO ein.<br />

Die erforderliche Zustimmung des Amtsgerichts <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> (§§ 153 Abs. 1<br />

Satz 2, 153 a Abs. 1 Satz 6 StPO in der damals geltenden Fassung, heute Satz 7)<br />

wurde nicht eingeholt, obwohl diese Vorgehensweise <strong>von</strong> der vorlegenden Straf<strong>und</strong><br />

Bußgeldsachenstelle vorgeschlagen <strong>und</strong> formularmäßig vorbereitet worden<br />

war. Der damalige Dezernent Oberstaatsanwalt a. D. Dr. Klee konnte sich bei<br />

einer Befragung jüngst nicht erinnern, warum er damals die Zustimmung des Gerichts<br />

nicht eingeholt hatte.<br />

Eine Prüfung der sich aus den Ermittlungsakten 13 Js 42/94 ergebenden Anhaltspunkte<br />

für nichtsteuerliche Straftaten ist den Akten nicht zu entnehmen. Die bei<br />

der Staatsanwaltschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> verwahrten Beschuldigtenkarten bezüglich<br />

Manfred <strong>und</strong> Matthias Schmider enthalten nur Eintragungen betreffend Steuerstraftaten.<br />

Weshalb damals den sich aus den Akten ergebenen Hinweisen auf<br />

nichtsteuerliche Straftaten nicht nachgegangen wurde, kann heute nicht mehr rekonstruiert<br />

werden. Oberstaatsanwalt a. D. Dr. Klee hat dazu die Vermutung<br />

geäußert, dass dies möglicherweise deshalb der Fall war, weil die Firmen des<br />

Matthias Schmider liquidiert <strong>und</strong> die Darlehenskonten der Firmen auf Null zurückgeführt<br />

gewesen seien.<br />

Den Akten 13 Js 42/94 ist zu entnehmen, dass die Zuteilung des Verfahrens an<br />

den Dezernenten nicht durch den damaligen Behördenleiter der Staatsanwaltschaft<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> erfolgt ist <strong>und</strong> diesem der Vorgang auch zu keinem Zeitpunkt<br />

vorgelegt wurde. Auch der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe wurde der<br />

Fall damals nicht berichtet.<br />

Oberstaatsanwalt Zimmermann, der als Dezernent der Staatsanwaltschaft Karlsruhe<br />

1996/1997 das Verfahren Az. 52 Js 13493/96 auf die dort eingegangene anonyme<br />

Anzeige vom 4. Mai 1996 [vgl. A. II. 1., Seite 38 <strong>und</strong> A. II. 2. b) Seite 60]<br />

gegen Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Kleiser führte, hat angegeben, dass ihm die<br />

steuerstrafrechtliche Vorbelastung des Beschuldigten Manfred Schmider zu jener<br />

Zeit nicht bekannt war.<br />

In den verfügbaren Akten des 1996/1997 zunächst in Mühlhausen <strong>und</strong> dann in<br />

Mannheim [Az. 609 Js 145/96, vgl. A. II. 2. a) 51] gegen Verantwortliche der<br />

FlowTex-Gruppe <strong>und</strong> KSK geführten Ermittlungsverfahrens finden sich gleichfalls<br />

keine Hinweise, die auf eine Kenntnis der damaligen Ermittler (Oberstaats-<br />

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