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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

2.2. Vorführung Betonschneidemaschine: (Beweismittelangaben jeweils registerbez.)<br />

Auf Seite 116 bis 120 der Stellungnahme des Schmider-Verteidigers wird auf<br />

die Behautpung des Täters Schenk in dessen Vernehmung vom 26. Juni 1995,<br />

AS 2, eingegangen, er habe sich mit dem weiteren Täter Schöntag <strong>und</strong> dem Beschuldigten<br />

Schmider zur Tatabsprache mehrmals getroffen. 6 bis 8 Wochen<br />

vor dem Tattag 12. Mai 1986 habe er <strong>von</strong> Schöntag <strong>von</strong> dem Vorhaben erfahren,<br />

eine Woche später sei es dann zum 1. Treffen in der Firma des Schmider<br />

zusammen mit Schöntag u. Schmider gekommen. Einige Tage später sei es<br />

nochmals zu einer Besprechung im Büroraum des Schmider gekommen. Schöntag<br />

hätte ihn – so Schenk – an diesem Tage angerufen <strong>und</strong> ihm gesagt, dass in<br />

der Firma des Schmider das BKA u. einige Versicherungsgesellschaften da<br />

sein würden. Bei der Fa. Schmider sei eine Vorführung wie man hochverdichteten<br />

Beton schneiden könne.<br />

„...Wir schauten uns die Vorführung an <strong>und</strong> im Anschluss an diese Vorführung<br />

gingen wir gemeinsam mit Manfred Schmider in sein Büro...“ wird der Täter<br />

Schenk in dieser Stellungnahme zitiert.<br />

Beweis: Stellungnahme zu den Aussagen des Schenk durch den Schmider-<br />

Verteidiger v. 22. Januar 1996 im Auszug, Reg., AS 13 bis 21<br />

„An diesen Zeitangaben muss sich G. Schenk festhalten lassen“ schreibt RA<br />

Ziegler in seiner Stellungnahme an die StA Karlsruhe auf AS 120. „...Wenn G.<br />

Schenk <strong>von</strong> K. Schöntag bis 8 Wochen vor der Tat angesprochen wurde, so ist<br />

das spätestens Anfang März 1986 gewesen, das 1. Treffen dann eine Woche<br />

später <strong>und</strong> das 2. Treffen in der Fa. des Herrn Schmider am Tage der beschriebenen<br />

Vorführung wiederum einige Tage später, also Ende März/Anfang April<br />

1986“, führt der Verteidiger weiter aus.<br />

Rein rechnerisch – aufgr<strong>und</strong> der Angaben des Schenk – müssen diese Daten in<br />

der Stellungnahme des Anwalts allerdings etwas berichtigt werden, denn 6 bis<br />

8 Wochen vor der Tat (12. Mai 1986) wäre Ende März bis Anfang April gewesen,<br />

das 1. Treffen dann eine Woche später im Bereich Anfang bis Mitte<br />

April <strong>und</strong> das 2. Treffen mit der Vorführung der Betonschneidemaschine dann<br />

einige Tage später, um die Mitte bis zum letzten Drittel des April datierend.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der weiteren Ausführungen in der Stellungnahme des Verteidigers<br />

scheint diese Zeitangabe <strong>und</strong> die <strong>Bericht</strong>igung hierzu unwesentlich; denn dort<br />

wird – ebenfalls auf AS 120 vorgetragen, dass die <strong>von</strong> Schenk beschriebene<br />

Vorführung ausweislich „des in Kopie beigefügten Schreibens des Herrn<br />

Joachim Jäger, Firma <strong>Baden</strong>ia, vom 14. Dezember 1985 bereits am 3. Dezember<br />

1985, mithin 4 bis 5 Monate vor dem <strong>von</strong> Schenk genannten Datum stattfand.“<br />

Beweis: Beweismittelangabe wie oben<br />

Bei den angeführten Beweismitteln zur Stellungnahme handelt es sich um ein<br />

Schreiben der Fa. <strong>Baden</strong>ia Bautenschutz GmbH vom 14. Dezember 1995, unterschrieben<br />

<strong>von</strong> Joachim Jäger, mit Übersendung einer Kopie seines Terminmerkers<br />

vom 3. Dezember 1985 <strong>und</strong> der Kopie eines Muster-Einladungsschreibens<br />

zur Vorführung dieser Betonschneidemaschine, allerdings ohne Datum.<br />

Beweis: Schreiben der <strong>Baden</strong>ia v. 14. Dezember 1995, AS 23 Kopie des<br />

Terminkalenders v. 3. Dezember 1995, AS 29 mit Muster-Einladungsschreiben<br />

AS 25 bis 27<br />

Mit diesen Beweismitteln sollen die Zeitangaben des Schenk widerlegt werden,<br />

um den Nachweis zu erbringen, dass die Täter mit dem Beschuldigten Schmider<br />

zumindest anlässlich dieser Vorführung nicht zusammengetroffen sein<br />

konnten.<br />

Aber G. Schenk – im Übrigen trägt auch der Täter Schöntag solch eine Vorführung<br />

vor, will aber nicht dabei gewesen sein – kann sich an seinen Zeitangaben<br />

messen lassen. Denn im Zuge der Ermittlungen i. S. FlowTex bei dem<br />

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