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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

miert worden, dass Petzold nicht mehr Dezernatsleiter OK sein wolle. Das habe<br />

aber zu diesem Zeitpunkt in keinerlei Zusammenhang gestanden zu den Ermittlungen<br />

in Sachen Schmider. Ihm sei zu diesem Zeitpunkt bekannt gewesen, dass<br />

Petzold in dieser Angelegenheit ermittelt habe. Das habe er gewusst. Er sei aber<br />

in der Sache der Meinung <strong>von</strong> Herrn Petzold gewesen, dessen Meinung er damals<br />

gekannt habe. Dies habe aber mit dem gesamten Beamtenverfahren Petzold überhaupt<br />

nichts zu tun gehabt. Auf Frage, ob die ganzen Verwaltungsermittlungsverfahren<br />

oder auch Vorhaltungen, was die Person des Petzold angingen, mit dem<br />

Schmider-Verfahren nichts zu tun gehabt hätten, sagte der Zeuge Krauth, sie hätten<br />

mit dem Schmider-Verfahren nur mittelbar zu tun gehabt, <strong>und</strong> zwar auf der<br />

Ebene der Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft; es sei in der Sache aber<br />

um persönliche Begegnungen, um Informationen der Staatsanwaltschaft <strong>und</strong> andere<br />

Aspekte gegangen, aber nicht darum, was Inhalte des Ermittlungsverfahrens<br />

Schmiders anbelangt.<br />

2.7. Klaus Rudolph<br />

Der Zeuge Rudolph, Leiter der Landespolizeidirektion Karlsruhe, gab an, er habe<br />

das erste Mal etwas <strong>von</strong> dem Raubüberfall 1986 mitbekommen, als er noch Leiter<br />

des Polizeipräsidiums Karlsruhe gewesen sei. Das müsse im Zuge der ersten Ermittlungen<br />

entweder im Jahr 1987 oder 1988 gewesen sein. Damals sei Herr<br />

Schmider mit seiner Frau eines Tages zu ihm ins Büro gekommen <strong>und</strong> habe sich<br />

beschwert über die Maßnahmen der Kriminalpolizei, wie unmöglich das sei, dass<br />

man seine Frau da morgens um 6.00 Uhr zum Zwecke der Durchsuchung des<br />

Hauses aus dem Schlaf weckt usw. Er, Rudolph, habe sich dann informiert <strong>und</strong><br />

musste Herrn Schmider sagen, dass dies Maßnahmen seien, die im Rahmen der<br />

Ermittlungen auf Anordnung der Staatsanwaltschaft <strong>und</strong> mit jeweils gerichtlichen<br />

Beschlüssen durchzuführen seien, <strong>und</strong> dass, so unangenehm das für ihn <strong>und</strong> seine<br />

Frau auch sei, er das eben hinnehmen müsse. Schmider sei dann gegangen <strong>und</strong> er,<br />

Rudolph, habe nie mehr etwas <strong>von</strong> ihm gehört.<br />

Er sei dann 1990 zur Landespolizeidirektion gewechselt, <strong>und</strong> habe dort mit den<br />

Ermittlungen Schmider nichts mehr zu tun gehabt. Er habe informatorisch mitbekommen,<br />

dass die Ermittlungen dann irgendwann einmal wieder aufgenommen<br />

worden seien.<br />

Auf Frage, ob er keine Informationen über den Stand der Ermittlungen, die Einstellung<br />

der Staatsanwaltschaft gehabt habe, sagte der Zeuge Rudolph, das könne<br />

er heute nicht mehr sagen. Jedenfalls wenn ja, dann eben nur im Rahmen der üblichen<br />

Informationen, die man täglich bekomme.<br />

Zur Personalangelegenheit Petzold führte der Zeuge Rudolph aus, dass das Polizeipräsidium<br />

auf ihn zugekommen sei mit dem Antrag, Herrn Petzold vom Polizeipräsidium<br />

zur Kriminalaußenstelle Karlsruhe-Durlach zu versetzen. Da die<br />

Vorwürfe gegen Petzold noch nicht ausermittelt gewesen seien, habe die Landespolizeidirektion<br />

sich entschlossen so genannte Verwaltungsermittlungen einzuleiten.<br />

Der damit beauftragte Kollege habe dann im April 1997 seinen <strong>Bericht</strong> vorgelegt.<br />

Darin seien einige der Vorwürfe gegen Petzold entkräftet, andere bestätigt<br />

worden. Auf Nachfrage, ob die Vorwürfe betreffend das Verfahren Schmider<br />

nämlich Akteneinsicht an die Versicherung <strong>und</strong> Einsicht in das Vernehmungsprotokoll<br />

für den Verteidiger <strong>von</strong> Herr Schöntag in diesem <strong>Bericht</strong> als zutreffend<br />

oder unzutreffend bewertet wurden, sagte der Zeuge Rudolph, diese Vorwürfe<br />

seien nach dem <strong>Bericht</strong> als entkräftet anzusehen gewesen.<br />

Der Zeuge wurde gefragt, ob er den Eindruck gehabt habe, dass die Justiz Petzold<br />

einfach fernhalten wollte, weil dieser den Schmider hätte belasten können, ob er,<br />

Rudolph, Kenntnis habe, dass es <strong>von</strong> oben Einflussnahme gegeben habe. Der<br />

Zeuge Rudolph gab an, dass er neben der bereits geschilderten Begegnung mit<br />

Herrn Schmider im Jahre 1987 oder 1988 mit diesem Verfahren „Angeblich fingierter<br />

Raubüberfall“ nichts mehr zu tun gehabt habe. Er könne also auch über etwaige<br />

Vorgänge, die hier zwischen dem ermittelnden Polizeipräsidium <strong>und</strong> der<br />

zuständigen Staatsanwaltschaft gelaufen seien, aus eigener Kenntnis nichts sagen.<br />

Der Zeuge wurde weiter gefragt, ob es im Zusammenhang mit dem Fall Flow-<br />

Tex/Schmider Einfluss gegeben habe <strong>von</strong> der Politik, <strong>von</strong> Vorgesetzten <strong>und</strong> Personen,<br />

die ihn angesprochen oder angewiesen hätten, oder ob er selbst aus diesem<br />

Gr<strong>und</strong>e heraus Weisungen gegeben habe. Darauf führte der Zeuge Rudolph aus,<br />

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