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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

346<br />

Inland durch die Prüfer Vor-Ort-Prüfungen durchführen lassen, man habe Abnahmeprotokolle<br />

<strong>von</strong> den Leasinggesellschaften gehabt. Weiter hätten die Bestätigungen<br />

der Mieter vorgelegen, dass sie die Geräte haben, <strong>und</strong> es habe sich<br />

kein Widerspruch zu den Feststellungen der GFG im Rahmen der verdeckten Ermittlungen<br />

gegen Rechtsanwalt Schmalfuß ergeben. Er habe deshalb den vorher<br />

unterbrochenen Kontakt zur Familie Kleiser wieder aufgenommen <strong>und</strong> normalen<br />

gesellschaftlichen Umgang wieder gehabt. Vorher habe er sich stark zurückgenommen,<br />

weil er gedacht habe, es sei nicht sinnvoll, in dieser Zeit mit Kleisers im<br />

Rahmen <strong>von</strong> schulischen Veranstaltungen oder bei Dritten zusammenzukommen.<br />

Auf Frage, ob er selbst erwogen habe, sich wegen des Kontakts zu Kleiser aus<br />

dem Verfahren herauszunehmen, sich für befangen zu erklären, gab der Zeuge an,<br />

er habe keinen Anlass gesehen, sich herauszunehmen, weil er eben seine Vorgesetzten,<br />

seine Mitarbeiter, die Betriebsprüfung <strong>und</strong> die Steuerfahndung darüber<br />

informiert hatte <strong>und</strong> sich deswegen nicht habe vorstellen können, dass er irgendwie<br />

Einfluss nehmen könnte, der in irgendeiner Weise zugunsten der Firma sei.<br />

Auf Nachfrage, ob sein Vorgesetzter, Herr Schutter, keine Bedenken gehabt habe,<br />

dass er weiter in der Angelegenheit tätig sei, sagte der Zeuge, zumindest ihm gegenüber<br />

habe Herr Schutter keine Bedenken geäußert.<br />

Auf weitere Nachfrage, dass Herr Schutter also informiert gewesen sei <strong>und</strong> nicht<br />

reagiert habe, führte der Zeuge aus, er habe reagiert. Er habe dazu gesagt, dass er<br />

– Vetter – nach außen nicht an möglichen Besprechungen, die sich vielleicht ergeben<br />

könnten, teilnehmen sollte.<br />

Auf Vorhalt, dass der Betriebsprüfer Maier gesagt habe, er sei befangen, weil er<br />

in einem Gemeindegremium tätig sei, dass bei ihm – Vetter – eine Befangenheit<br />

nicht gegeben sein soll, obwohl er ein Duzfre<strong>und</strong> <strong>von</strong> Dr. Kleiser gewesen sei,<br />

entgegnete der Zeuge, er könne es nur so sehen, es sei ein Unterschied, ob man<br />

vor Ort Ermittlungen mache <strong>und</strong> Sachverhalte sehe – dann sei der Vorwurf<br />

schnell da, man habe etwas übersehen – oder ob ihm ein Sachverhalt vorgetragen<br />

werde <strong>und</strong> er aufgr<strong>und</strong> eines Entscheidungsvorschlags, wie es typischerweise bei<br />

der OFD passiere, dann die Entscheidung A oder B zu treffen habe. Da sehe er<br />

einen gewissen Unterschied.<br />

Auf Frage, ob er in steuerlichen Angelegenheiten <strong>von</strong> Dr. Kleiser angesprochen<br />

worden sei, sagte der Zeuge, das sei nie der Fall gewesen.<br />

Auf Frage, inwieweit sich die Spitze der Oberfinanzdirektion in den Fall eingemischt<br />

habe, führte der Zeuge aus, der einzige, mit dem er natürlich immer wieder<br />

gesprochen habe, sei Herr Schutter gewesen. Sonst habe er sich mit niemandem<br />

über den Fall unterhalten. Über Nachfragen der Presse sei ihm nichts erinnerlich<br />

<strong>und</strong> nichts bekannt.<br />

4. Ernst Georg Schutter<br />

Abteilungsdirektor Schutter, in der Zeit zwischen 1995 bis 1998 Gruppenleiter für<br />

die Betriebsprüfung <strong>und</strong> Steuerfahndung bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe,<br />

führte vor dem Ausschuss aus, dass er mit den Steuerfällen Matthias <strong>und</strong> Manfred<br />

Schmider unmittelbar zweimal in Berührung gekommen sei. Das erste Mal im<br />

Jahr 1995, als es um die Freigabe einer Sicherheit gegangen sei. Das zweite Mal<br />

sei in der Besprechung am 20. Mai 1996 gewesen. Alle anderen Informationen<br />

habe er mittelbar <strong>von</strong> seiner Mannschaft erhalten.<br />

Die Besprechung am 20. Mai 1996 sei auf Vorschlag der Betriebsprüfung zustande<br />

gekommen. Diese habe die Oberfinanzdirektion über die Probleme bei der Prüfung<br />

informieren wollen. Vor der Besprechung habe er nur Kenntnis <strong>von</strong> der<br />

Selbstanzeige gehabt. Diese sei bei der Oberfinanzdirektion am 1. März 1996 eingegangen.<br />

In der Besprechung seien einige Probleme erörtert worden, so das Problem des<br />

Eigentums der Anteile, also Gesellschafter- oder Treuhand-Anteile. Dann habe<br />

man über die Finakant, die Stiftung im Ausland, gesprochen, der dritte Bereich sei<br />

die Sache mit den FlowMole-Geldern gewesen. Schließlich habe man noch über<br />

die Überprüfung der Systeme im Ausland diskutiert. Zur Überprüfung der Systeme<br />

sei natürlich auch berichtet worden, dass man Informationen habe, es gebe<br />

eine anonyme Anzeige, eingegangen bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe <strong>und</strong>

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