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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

466<br />

durchführe, erklärte der Zeuge, das sei eine Verfahrensweise, wie sie die Strafprozessordnung<br />

geradezu vorschreibe. Allerdings sehe die Wirklichkeit anders<br />

aus <strong>und</strong> werde noch etwas einseitiger werden in der Zukunft, je weniger Staatsanwälte<br />

sie haben. Es wäre sicherlich die Idealvorstellung <strong>und</strong> würde auch dem<br />

Staatsanwalt selbst entgegenkommen, wenn er wichtige Vernehmungen selbst<br />

durchführen könnte. Er habe nur nicht die Zeit dazu.<br />

Auf die Nachfrage, ob diese Praxis, die aus der Not der möglicherweise geringen<br />

Personaldecke geboren sei, bei der Polizei das Missverständnis hervorrufe, dass<br />

es gar nicht zulässig sei, antwortete der Zeuge, da möchte er dem Fragesteller<br />

nicht widersprechen.<br />

Auf Frage erklärte der Zeuge, er könne im Einzelnen nicht mehr sagen, wann die<br />

Staatsanwaltschaft Mannheim über die Anzeige des Herrn Tuechter vom 17. November<br />

1999 berichtet habe. Auf den Vorhalt, dass die Einstellungsverfügung<br />

vom 12. Januar 2000 datiere <strong>und</strong> wenige Tage später dann die Ermittlungen aufgenommen<br />

worden seien, erklärte der Zeuge, er habe seinerzeit nichts damit zu<br />

tun gehabt. Er sei bekanntlich am 1. Februar 2000 mit der Wahrnehmung der Geschäfte<br />

des Generalstaatsanwalts beauftragt worden. Er habe im Nachhinein <strong>von</strong><br />

allem, was wichtig sei, durch <strong>Bericht</strong>e der Staatsanwaltschaft Mannheim erfahren.<br />

Wann berichtet worden sei, müsse sich aus den Akten ergeben. Es habe eine anonyme<br />

Anzeige in früheren Jahren gegeben <strong>und</strong> später auch eine Anzeige durch<br />

einen namentlich bekannten Anzeigeerstatter. Das möge wohl dieser Herr sein,<br />

den der Fragesteller erwähnt habe. Die Staatsanwaltschaft Mannheim habe, soweit<br />

ihm das erinnerlich sei, dieses Verfahren eingestellt, weil die Anzeige nicht<br />

konkret genug gewesen sei. Aber Einzelheiten wisse er jetzt nicht mehr.<br />

Die weitere Frage, ob dieses Verfahren aufgr<strong>und</strong> der Namen Schmider <strong>und</strong> Kleiser<br />

eine <strong>Bericht</strong>ssache gewesen sei, bejahte der Zeuge. Er könne nur schildern,<br />

was er als Sachbearbeiter gemacht hätte. Er hätte zunächst einmal die alten Akten<br />

beigezogen <strong>und</strong> überprüft, was da gelaufen sei <strong>und</strong> was jetzt neu sei <strong>und</strong> was<br />

nicht. Wenn damals berichtet worden wäre, hätte man jetzt natürlich auch berichten<br />

müssen. Wenn damals nicht berichtet worden wäre, könne der betreffende<br />

Staatsanwalt auf die Idee kommen, dass das dann eben jetzt auch keine <strong>Bericht</strong>ssache<br />

sei. Allerdings hätten allein die Namen, die ja damals in der Region schon<br />

bekannt gewesen seien, Anlass geben müssen für einen entsprechenden <strong>Bericht</strong>.<br />

2. Dr. Horst Kühner<br />

Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Kühner, Leiter der Staatsanwaltschaft Mannheim,<br />

erklärte auf die Frage, ob es im Rahmen der Dienstaufsicht bei der Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim Gespräche, Rügen oder Mahnungen im Zusammenhang mit der<br />

Erledigung der Ermittlungsverfahren gegen Schmider, Kleiser <strong>und</strong> Neumann, basierend<br />

auf der Selbstanzeige Neumann, gegeben habe, dass Frau Krenz, als diese<br />

Problematik erörtert worden sei, schon lange beim Landgericht tätig gewesen sei.<br />

Damit sei sie seiner Dienstaufsicht entzogen gewesen. Im Übrigen wäre es untunlich<br />

gewesen, selbst wenn sie da gewesen wäre, in dem Stadium eine Rüge zu erteilen.<br />

Wäre Frau Krenz noch bei der Staatsanwaltschaft gewesen, dann hätte er<br />

ihr schon im Wege der Dienstaufsicht klar gemacht, dass das nicht das Gelbe vom<br />

Ei gewesen sei, um es salopp auszudrücken.<br />

Auf die weitere Frage, ob es Rügen oder Mahnungen im Zusammenhang mit dem<br />

Vorwurf der Aktenmanipulation bei der Staatsanwaltschaft Mannheim gegeben<br />

habe, führte der Zeuge aus, hierzu habe es keinen Anlass gegeben. Nachdem das<br />

Ermittlungsverfahren, das <strong>von</strong> der Generalstaatsanwaltschaft geführt worden sei,<br />

insoweit zu keinem positiven Ergebnis im Sinne der früheren Anschuldigungen<br />

gekommen sei, sondern habe eingestellt werden müssen, habe es auch keinen<br />

Gr<strong>und</strong> gegeben für eine Mahnung oder dergleichen. Auf die anschließende Frage,<br />

ob es Rügen oder Mahnungen im Zusammenhang mit dem Verfahren, welches<br />

aufgr<strong>und</strong> der Anzeige des Bankangestellten Tuechter eingeleitet worden sei, gegeben<br />

habe, antwortete der Zeuge, es tue ihm schrecklich leid, entweder sei es altersbedingt,<br />

oder er habe wirklich nie Kenntnis da<strong>von</strong> erlangt, ihm sage der Name<br />

Tuechter nichts. Er wolle nicht ausschließen, dass bei einer Fülle <strong>von</strong> Informationen,<br />

die er jetzt seit 1995 täglich in einer Vielzahl <strong>von</strong> Fällen erhalte, irgendwann<br />

diese Anzeige auch einmal erwähnt worden sei.

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