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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

310<br />

sei in der Akte als Blatt Nummer So<strong>und</strong>so drin gewesen. Er glaube, er habe das<br />

auch zitiert.<br />

4. Hubert Jobski<br />

Oberstaatsanwalt Jobski, Leiter der Abteilung Wirtschaftskriminalität der Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim, führte auf das Stichwort „Aktenmanipulation“ angesprochen<br />

aus, dass es aus seiner Sicht keine gewesen sei. Also er sei damals nicht<br />

in der Abteilung gewesen, er habe es dann erst nachvollzogen. Nach dem, was er<br />

erfahren habe, habe es irgendwann eine Ankündigung seitens des Leiters der<br />

Steuerfahndung an die Staatsanwaltschaft gegeben, man werde einen Vorgang<br />

<strong>von</strong> der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Mühlhausen bekommen. Dieser sei dann<br />

auch gekommen. Damals habe Herr Arnold als Vertreter des Abteilungsleiters die<br />

Sachen gesichtet <strong>und</strong>, nachdem er gründlichst diese Akte durchgesehen gehabt<br />

habe, noch einen Vermerk gefertigt. Er habe dann wohl auch noch mit dem damaligen<br />

Leiter der Steuerfahndungsstelle diesen einen Punkt, nämlich eventuell nicht<br />

vorhandene Maschinen besprochen. Er habe das ja auch zu Papier gebracht, dass<br />

man das nachprüfen wolle. Mit dem Vermerk habe er der künftigen Dezernentin,<br />

Frau Krenz sei damals im Mutterschaftsurlaub gewesen, schon einmal eine<br />

Gr<strong>und</strong>lage geben wollen. So habe er ihm das erzählt <strong>und</strong> er glaube das. Er habe<br />

dann den Vorgang mit dem Vermerk obendrauf der künftigen Dezernentin, Frau<br />

Krenz, über deren Vertreterin, Frau Smid, zugeleitet.<br />

Im Nachhinein sei dann dieses Wort „Aktenmanipulation“ aufgekommen. Seines<br />

Erachtens habe Frau Krenz das so auch nicht gesagt. Sie habe nur gesagt, sie sehe<br />

was mit Befremden, sie möchte nicht spekulieren. Wie das im Einzelnen bei ihr<br />

angekommen sei, wisse er nicht <strong>und</strong> könne er auch nicht beurteilen. Frau Krenz<br />

sei ja vernommen worden. Er habe dann auch noch mal mit ihr gesprochen, weil<br />

sie mit der Art der Protokollierung nicht zufrieden gewesen sei. Die Kollegin Völker,<br />

die die Vernehmung durchgeführt habe, habe sich nicht darauf einlassen wollen,<br />

dass man diese Dinge nur in der korrigierten Form vorlege. In diesem Zusammenhang<br />

habe er Frau Krenz auch noch einmal nach der Telefonnotiz über die<br />

anonyme Anzeige befragt. Sie habe ganz eindeutig, zu seinem Erstaunen, gesagt,<br />

ach, das hätte sie in der Akte nicht gesehen <strong>und</strong> sie schließe aus, dass es in der<br />

Akte gewesen sei. Das sei für ihn schwer nachzuvollziehen. Aber im Moment<br />

könne er dazu nicht mehr sagen.<br />

Soweit in diesem Zusammenhang auch gesagt worden sei, es seien Akten verschw<strong>und</strong>en,<br />

sei das seines Erachtens auch nicht richtig. Da sei es nämlich um<br />

Durchsuchungsbeschlüsse gegangen, die die Erfurter Fahnder, wie er meine, nur<br />

im Entwurf gefertigt haben. Nachdem sie gesehen haben, zu ihrem nicht unerheblichen<br />

Ärger, dass die Sache dann dort nicht weiter verfolgt worden sei, meine er<br />

zu wissen, dass ein Fahnder gesagt habe: „Dann haben wir die halt irgendwie bei<br />

uns erst mal behalten“. Zur Staatsanwaltschaft Mannheim seien sie nicht gekommen.<br />

Es sei nur eine Liste mit den Durchsuchungsobjekten vorhanden gewesen.<br />

5. Dr. Herwig Schäfer<br />

Oberstaatsanwalt Dr. Schäfer, der Sachbearbeiter des bei der Generalstaatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe geführten Anzeigeüberprüfungsvorgangs Js 15/01, führte<br />

aus, der Vorwurf gegen Herrn Oberstaatsanwalt Arnold sei dahin gegangen, ob<br />

dieser gegebenenfalls Aktenteile unterdrückt, beiseite geschafft <strong>und</strong> Frau Krenz<br />

vorenthalten habe, um auf diese Weise irgendwie unbotmäßig auf die Ermittlungen<br />

zugunsten der Beschuldigten Einfluss zu nehmen. Der Vorwurf habe nicht erhärtet<br />

werden können. Im Gegenteil, dafür gebe es keinerlei Anhaltspunkte.<br />

Bei Frau Krenz sei es so gewesen, dass sie weiter daran festgehalten habe, bestimmte,<br />

auch relevante Aktenbestandteile seinerzeit nicht gehabt zu haben. Er sei<br />

zwar, was einen bestimmten Aktenvermerk des Herrn Arnold angehe, zu dem Ergebnis<br />

gekommen, dass das nicht zu widerlegen sei. Bei anderen Aktenbestandteilen<br />

sei er aufgr<strong>und</strong> der Vergleiche der Akten aus Mannheim <strong>und</strong> Thüringen zu<br />

dem Ergebnis gelangt, dass das nicht so gewesen sein könnte, wie Frau Krenz<br />

vorgetragen habe. Sie habe wahrscheinlich die Akten nicht umfassend, vielleicht<br />

nicht mit der nötigen Aufmerksamkeit gelesen.

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