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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

„[...] Wenn mir vorgehalten wird, dass uns mitgeteilt wurde, die Systeme seien<br />

auf Halde gestanden <strong>und</strong> zahlreiche stünden immer noch auf Halde <strong>und</strong> wir<br />

andererseits Erkenntnisse über die Geldströme hatten, so kann ich dazu nur sagen,<br />

dass wir einer Firma nicht vorschreiben können, wie sie ihre Einnahmen<br />

generiert. Der Gedanke, dass die Leasinggesellschaften oder die finanzierenden<br />

Banken auch dadurch betrogen werden, dass sie Geräte kaufen bzw. finanzieren,<br />

die dann lediglich auf Halde stehen, kam uns damals nicht. Dazu erschien<br />

uns auch die Prognose, die uns seitens FlowTex gegeben wurde, viel zu<br />

gut. Es erschien uns auch nicht abwegig, dass eine derartige Firma einen<br />

Gerätepool vorhält, beispielsweise für eventuelle Ausfälle bei der uns geschilderten<br />

Reparaturanfälligkeit.“<br />

Nachdem im Rahmen dieser Besprechung im Juni 1996 <strong>von</strong> dem Rechtsanwalt<br />

<strong>von</strong> Herrn Schmider, Herrn Rechtsanwalt Kullen, der Vorschlag gemacht worden<br />

sei, dass man den Nachweis für das Vorhandensein der im Prüfungszeitraum verkauften<br />

Systeme ja dadurch erbringen könne, dass man einen Nachweis dafür vorlegen<br />

werde, dass sie heute vorhanden sind, erklärte der Zeuge vor dem Landgericht<br />

Karlsruhe zu diesem Komplex:<br />

„Wir haben dann die Bestätigungen ausländischer Gesellschaften über die<br />

Standorte <strong>von</strong> HBS bekommen. Dies war eigentlich das erste Mal, dass wir registriert<br />

haben, dass so viele der Geräte ihren Standort im Ausland haben sollen.<br />

Wir haben dann die Mietverträge für diese Systeme angefordert. Ich muss<br />

dazu ergänzend sagen, dass alles dies im Gr<strong>und</strong>e nicht für unsere steuerlichen<br />

Zwecke bei der Betriebsprüfung erfolgt ist, insoweit war ja Rechtsanwalt Kullen<br />

im Zugzwang, weil er Nachweise erbringen musste, um die Anerkennung<br />

als Betriebsausgaben zu erreichen. Wir hatten aber, was wir nach außen hin<br />

nicht mitteilen durften, im Hintergr<strong>und</strong> die Steuerfahndung, die wiederum mit<br />

Staatsanwalt Zimmermann in Kontakt stand <strong>und</strong> uns erklärte, wir sollen Mietverträge<br />

anfordern, wir sollten Versicherungsbestätigungen anfordern. Dies<br />

alles haben wir eher für die Steuerfahndung als für unsere Betriebsprüfungszwecke<br />

getan.“<br />

Zu einem Aktenvermerk vom 17. Juli 1996 nahm Herr Seyfried dahin gehend<br />

Stellung, dass er einerseits hier die noch vorhandenen Zweifel hinsichtlich der<br />

ihnen übergebenen Systemnachweise formuliert habe, <strong>und</strong> andererseits, welche<br />

Feststellungen er selbst bezüglich den fünf Lkw-Systemen getroffen habe. Hierbei<br />

habe er sehr geringe Laufleistungen festgestellt, was für ihn in Übereinstimmung<br />

mit der Aussage stand, es sei auf Halde produziert worden <strong>und</strong> ferner mit der<br />

Feststellung vereinbar war, dass für die nicht im Einsatz befindlichen Systeme die<br />

Leasingraten über die KSK-Verkaufserlöse finanziert wurden. Auf Nachfrage erklärte<br />

er:<br />

„Den Schluss auf ein Schneeballsystem habe ich daraus nicht gezogen.<br />

Die Aussage <strong>von</strong> Herr Schmider, man müsse beim Marktaufbau nicht kleckern,<br />

sondern klotzen, die ja zu dem gesamten Lebensstil <strong>von</strong> Herrn Schmider passte,<br />

schien mir jedenfalls insoweit einleuchtend, als er erklärt hat, man müsse eine<br />

solche Technologie auch vorzeigen, um sie im Markt einzuführen.“<br />

Zum Problem, dass er festgestellt habe, dass Systeme später verbaut als verkauft<br />

worden waren, erklärte er, dass für ihn das als nicht relevant angesehen wurde<br />

<strong>und</strong> fuhr fort:<br />

„Ich habe dies auch nie als strafrechtliches Problem gesehen. Auch die anderen<br />

involvierten Personen, die insoweit bessere Rechtskenntnisse als ich hatten,<br />

sind meines Wissens nie auf die Idee gekommen, dass dies strafrechtlich<br />

relevant sei. Für uns war der Zeitpunkt des Verbaus irrelevant.<br />

Natürlich haben wir die Steuerfahndung auch über diese unsere Feststellungen<br />

informiert. Ich kann nicht bestätigen, dass dies nicht auch schriftlich erfolgt<br />

sein soll, es mag aber sein, dass die Information insoweit lediglich mündlich<br />

erfolgt ist. Es war oft so, dass ich auf dem Weg bei der Steuerfahndung vorbeigegangen<br />

bin <strong>und</strong> ihnen diese oder jene Unterlage gezeigt habe.“<br />

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