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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

342<br />

Auf Nachfrage, ob sie sagen könne, was sich hinter der Aussage „Gefahr der<br />

Strafvereitelung im Amt“ verberge, sagte die Zeugin, nach ihrer Erinnerung habe<br />

Herr Schmidt, der Sachgebietsleiter der Steuerfahndung Karlsruhe-Durlach, in<br />

der Besprechung am 20. Mai 1996 darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass<br />

diese anonymen Anzeigen sich bewahrheiten sollten <strong>und</strong> man nun ohne Strafverfahren<br />

ermitteln würde, dies zu einer Strafvereitelung im Amt führen könne. Dies<br />

sei eine Diskussion gewesen, keine Feststellung. Wenn man ermittle <strong>und</strong> Feststellungen<br />

treffe, obwohl man <strong>von</strong> so einer Anzeige wüsste, dann könnte es zu Verwertungsverboten<br />

führen <strong>und</strong> eventuell könnte jemand auf die Idee kommen,<br />

Strafvereitelung im Amt anzunehmen.<br />

Auf Frage, ob ihr die Anzeigen des Finanzbeamten Krumes bekannt gewesen<br />

seien, gab die Zeugin an, diese Anzeigen seien ihr nicht bekannt gewesen.<br />

Auf Frage, ob es Informationspflichten gegeben habe, dass man diesen Fall beispielsweise<br />

dem Oberfinanzpräsidenten oder seinem Vorgänger hätte zur Kenntnis<br />

bringen müssen, führte die Zeugin aus, diese Informationspflicht geschehe bestimmt<br />

nicht auf der Ebene Sachbearbeiter – Oberfinanzpräsident, sondern wenn,<br />

dann durch den Referenten oder gar Abteilungsleiter, mit Sicherheit nicht aus ihrer<br />

Sicht heraus.<br />

2. Werner Michel<br />

Oberamtsrat Werner Michel, Erster <strong>von</strong> vier Sachbearbeitern im Referat für Betriebsprüfung<br />

bei der OFD Karlsruhe, gab an, dass er im Rahmen der zweiten Betriebsprüfung<br />

bei FlowTex nur an einer Besprechung beteiligt gewesen sei, nämlich<br />

der Besprechung am 5. Februar 1997. Ihn habe vor allen Dingen interessiert,<br />

nachdem in der ersten Betriebsprüfung Scheinrechnungen in erheblichem Millionenumfang<br />

ausgestellt wurden, ob dies in dem nachfolgenden Prüfungszeitraum<br />

tatsächlich aufgehört habe. In der Besprechung habe er dann festgestellt, dass die<br />

ersten Scheinrechnungen keine Rolle mehr spielten, dass die Brüder mit diesen alten<br />

Scheinrechnungen aufgehört hätten.<br />

Ansonsten habe er sich die anderen Besprechungsthemen angehört, aber nur fragmentarisch.<br />

Er sei auch nicht die ganze Zeit anwesend gewesen. Die Prüfungsfeststellungen,<br />

die ausgeteilt wurden, habe er nicht gehabt.<br />

Nach seiner Erinnerung sei Hauptgegenstand dieser Besprechung die Selbstanzeige<br />

der Frau Neumann <strong>von</strong> der KSK gewesen. Auf Frage, ob in dieser Besprechung<br />

die Anzeigen des Herrn Krumes angesprochen wurden, sagte der Zeuge,<br />

darüber könne er gar nichts sagen, er wisse es nicht mehr. Er habe auch nichts<br />

<strong>von</strong> einer anderen anonymen Anzeige gewusst, die offenbar auch in diesem Zeitraum<br />

eingegangen sei. Nach seiner Erinnerung habe man an dem Tag auch nicht<br />

darüber gesprochen.<br />

Auf Frage, ob an diesem Tag auch über die Diskrepanz zwischen der Anzahl der<br />

eingekauften <strong>und</strong> der Anzahl der verkauften Bohrsysteme gesprochen worden sei,<br />

gab der Zeuge an, darüber sei gesprochen worden. Er habe aber nichts Großartiges<br />

feststellen können. Es sei um ein paar Geräte gegangen, die wohl nicht da<br />

gewesen seien, <strong>und</strong> das habe man wohl auch aufgegriffen. Es seien drei oder vier<br />

Geräte nicht da gewesen, <strong>und</strong> dies habe man dann im Prüfungsbericht dargestellt.<br />

Aber dass es größere Lücken gegeben habe, daran könne er sich nicht erinnern.<br />

Auf Nachfrage, dass es aufgr<strong>und</strong> einer Einkaufsliste vom 31. Dezember 1994<br />

127 Systeme gewesen sein sollen, der Verkauf laut Buchhaltung im Prüfungszeitraum<br />

390 Systeme betrug, sagte der Zeuge, darüber habe man nicht gesprochen.<br />

Solche Details seien nicht behandelt worden.<br />

Auf Frage, ob die stichprobenweise Überprüfung der Existenz der Bohrmaschinen<br />

in der Besprechung erörtert wurde, sagte der Zeuge, in dieser Besprechung sei<br />

dieser Sachverhalt nicht so großartig angesprochen worden. Es sei gesagt worden,<br />

es gebe r<strong>und</strong> 300 Systeme <strong>und</strong> man prüfe stichprobenartig 15 % – oder man habe<br />

die Prüfung schon durchgeführt, das wisse er jetzt nicht mehr genau. Er habe hinterher,<br />

also nach Aufdeckung eigentlich erst, gesehen, dass 43 Testate vorhanden<br />

seien, die aus dem Ausland stammten.

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