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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

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wesen sei. Dafür habe auch die Wortwahl, also etwa: „Zahnlose Anklage“, „Ermittler<br />

mit gebremstem Schaum“ gesprochen.<br />

Seines Erachtens, möglicherweise beschuldige er Herrn Nagel zu Unrecht, aber er<br />

könne seine Meinung sagen, sei das natürlich der Herr Nagel gewesen. Dies entnehme<br />

er aus der Vielzahl <strong>von</strong> positiven Presseartikeln. Niemand habe in dem<br />

Verfahren eine positive Presse bekommen, nur Herr Nagel.<br />

Zum Hintergr<strong>und</strong> des zweiten Disziplinarverfahrens gegen EKHK Nagel erklärte<br />

der Zeuge, der Ablauf ergebe, dass Herr Heck an Herrn Nagel herangetreten sei in<br />

irgendeinem Punkt <strong>und</strong> der Herr Nagel eine Antwort gegeben habe. Herr Nagel<br />

sei aber gehalten, auf den Pressesprecher der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim zu verweisen <strong>und</strong> selbst zu erklären, dass er nichts sagen<br />

dürfe. Er habe aber Auskünfte gegeben. Da sei für die Staatsanwaltschaft klar gewesen,<br />

dass sie sich die Presseauskünfte <strong>von</strong> Herrn Nagel nicht aus der Hand<br />

schlagen lassen könne. Deswegen sei ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden.<br />

Auf den Vorhalt, dass die atmosphärischen Störungen zwischen Herrn Nagel <strong>und</strong><br />

ihm sich heute so darstellen, als ob sie sich überwiegend miteinander beschäftigt<br />

hätten, sagte der Zeuge, dem widerspreche er nicht, aber sie haben sich nicht<br />

überwiegend miteinander beschäftigt, jedoch mehr als es zuträglich gewesen sei.<br />

Auf die anschließende Frage, ob diese atmosphärischen Störungen Auswirkungen<br />

auf das Ermittlungsverfahren gehabt haben, insbesondere wenn er in einem Gespräch<br />

mit den Verteidigern den Satz fallen lasse: „Mein Gott, der Herr Nagel“,<br />

antwortete der Zeuge, das habe die Ermittlungen nicht beeinträchtigt, der Fall sei<br />

ja ein Selbstläufer gewesen. Herr Schmider habe doch ein Null-Ouvert-Blatt gehabt.<br />

Bei 3.300 Leasingverträgen <strong>und</strong> 275 Maschinen, was habe er da machen<br />

wollen, außer ein Geständnis abzulegen. Es habe auch keine Auswirkungen auf<br />

das Ergebnis gehabt. Er habe 12 Jahre <strong>und</strong> 5 Monate beantragt <strong>und</strong> im ersten Verfahren<br />

12 Jahre bekommen. Im zweiten Verfahren habe er um zwei Monate nachgegeben,<br />

die länger dauernde Untersuchungshaft führe zwangsläufig zur Strafmilderung.<br />

Er sei in dem zweiten Verfahren bei 11 Jahren <strong>und</strong> 10 Monaten gewesen.<br />

Das Gericht habe 11 Jahre <strong>und</strong> 6 Monate verhängt. Also, auf das Strafmaß habe es<br />

mit Sicherheit keine Auswirkungen gehabt. Die Reibungsverluste haben eher dazu<br />

geführt, dass die Maschine nicht so geölt gelaufen sei. Mit einem Soko-Leiter,<br />

mit dem er sich verstehe, wäre vieles schneller <strong>und</strong> kreativer gegangen. Man hätte<br />

in die Vernehmungen viel mehr Fragen einspeisen können. Er habe im Jahr 2000<br />

Herrn Nagel auch gesagt: „Leute, bringt eure Fragen; ... jetzt sind sie aussagebereit<br />

...“.<br />

Das Arbeitsbündnis, was der Vernehmungsbeamte herstellen müsse, sei an dem<br />

Tag zerbrochen, an dem die Anklage rausgegangen sei. Ab den Vernehmungen<br />

nach dem 11. April 2001 beginne der Gedächtnisverlust <strong>von</strong> Herrn Schmider.<br />

Auf den Vorhalt, dass die Differenzen doch sicher Auswirkungen auf die Dauer<br />

der Ermittlungen gehabt haben, erwiderte der Zeuge, normalerweise arbeite der<br />

Staatsanwalt an der Anklage erst, wenn er den polizeilichen Ermittlungsbericht<br />

vor sich liegen habe. Bei Herrn Nagel habe er diesen Schlussbericht nicht gehabt.<br />

Aber die Staatsanwaltschaft habe gewusst, dass nach der Rechtsprechung des<br />

Oberlandesgerichts Karlsruhe nach 15 Monaten bei geständigen Tätern Schluss<br />

mit der Untersuchungshaft sei. Da sei also höchste Eile geboten gewesen. Deswegen<br />

habe er sich bei der Anklage überwiegend auf die Vernehmungen Schmider/Kleiser<br />

gestützt. Er habe ab dem 10. Januar 2001 angefangen, die Anklage zu<br />

diktieren, ohne den Schlussbericht <strong>von</strong> Herrn Nagel zu haben. Weil die Vernehmungen<br />

so ertragreich gewesen seien, sei er auf den Ermittlungsbericht <strong>von</strong> Herrn<br />

Nagel nicht angewiesen gewesen. Wenn die Staatsanwaltschaft Geständnisse habe,<br />

dann arbeite sie stark vereinfacht <strong>und</strong> es gehe alles viel schneller.<br />

Auf den FDP-Ehrenvorsitzenden Herrn Dr. Morlok angesprochen, erklärte der Zeuge,<br />

die Staatsanwaltschaft habe kein Signal, das in Richtung Schuld <strong>von</strong> Herrn Dr.<br />

Morlok gehe. Sie habe nur Signale, die eher in Richtung Entlastung gehen. Es sei<br />

bei der Masse der mittlerweile fast 1.000 Leitz-Ordner Ermittlungsakten überhaupt<br />

nicht möglich <strong>und</strong> überhaupt nicht denkbar, dass zum Herrn Dr. Morlok nicht zumindest<br />

Kontextsignale gekommen wären, an denen man hätte etwas festmachen<br />

können. Zu jedem, der daran strafrechtlich beteiligt gewesen sei, führten natürlich<br />

längst Spuren. Dass der Staatsanwaltschaft ein Großer wie der Herr Dr. Morlok entgehen<br />

könnte oder entgangen sein könnte, das könne er nahezu ausschließen.

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