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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

III. Verhalten <strong>von</strong> Landesregierung <strong>und</strong> Landesbehörden im „FlowTex“-Verfahren<br />

seit Beginn der Betriebsprüfung bei der FlowTex-Gruppe im Oktober<br />

1999, insbesondere<br />

1. aufgr<strong>und</strong> welcher Erkenntnisse die Staatsanwaltschaft Mannheim im Februar<br />

2000 erneut Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Firmengruppe<br />

FlowTex eingeleitet hat, die noch im gleichen Monat zur Verhaftung der<br />

Hauptverantwortlichen geführt haben;<br />

Die dritte Betriebsprüfung bei der FlowTex-Gruppe (für die Jahre 1994 bis 1997)<br />

begann am 26. Oktober 1999. Vor Prüfungsbeginn hatte das B<strong>und</strong>eskriminalamt<br />

(BKA) in zwei Gesprächen am 15. Juli 1999 <strong>und</strong> am 28. September 1999 [vgl.<br />

A. II. 5. b) (1) Seite 88] die Betriebsprüfer unterrichtet, dass die Firma KSK in<br />

Geschäftsverbindung mit spanischen <strong>und</strong> portugiesischen Firmen stehe, gegen die<br />

in Spanien <strong>und</strong> Portugal wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt werde.<br />

Die mitgeteilten Geldbewegungen betrafen die Jahre 1998 <strong>und</strong> 1999, lagen damit<br />

also außerhalb des anstehenden Prüfungszeitraums 1994 bis 1997.<br />

Im Zusammenhang mit diesen spanischen <strong>und</strong> portugiesischen Firmen hatte das<br />

BKA u. a. eine spanische Firma La Maquinista de Levante erwähnt. Die unmittelbaren<br />

Ermittlungen der spanischen <strong>und</strong> portugiesischen Behörden richteten sich<br />

jedoch gegen zwei andere Unternehmen. Als die Prüfer bei der Firma KSK auch<br />

Eingangsrechnungen über Bohrsystemeinkäufe für die Jahre 1994 bis 1996 <strong>von</strong><br />

einer Firma La Maquinista de Levante vorfanden, richteten sie mehrere Anfragen<br />

an die Informationszentrale Ausland des B<strong>und</strong>esamts für Finanzen (IZA). Der<br />

Auskunft der IZA vom 26. Januar 2000 war zu entnehmen, dass es zwar eine Vorgängerfirma<br />

gleichen Namens gab, dass diese jedoch bereits im Jahr 1992 in Konkurs<br />

gefallen <strong>und</strong> die Neugründung erst 1996 erfolgt war. Nach dieser Auskunft<br />

ergab sich der konkrete Anfangsverdacht, dass 1.553 in den Jahren 1994 bis 1997<br />

verkaufte Bohrsysteme der Firma La Maquinista de Levante nicht hergestellt worden<br />

waren. Noch am selben Tag, am Mittwoch, den 26. Januar 2000, fand bei der<br />

Oberfinanzdirektion eine gemeinsame Besprechung mit der Straf- <strong>und</strong> Bußgeldsachenstelle<br />

des Finanzamts Karlsruhe-Durlach, der Betriebsprüfung <strong>und</strong> dem Vorsteher<br />

des Finanzamts Ettlingen statt. Hierbei teilten die Betriebsprüfer den Besprechungsteilnehmern<br />

die neuesten Umstände mit, die zu dem Betrugsverdacht<br />

durch den Verkauf <strong>von</strong> Male-Bohrsystemen geführt hatten. Die Oberfinanzdirektion<br />

unterrichtete – ebenfalls am selben Tag – das Finanzministerium <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

telefonisch <strong>und</strong> vereinbarte einen Besprechungstermin für den 31. Januar<br />

2000. Folgende Dienststellen wurden im Anschluss an diese Besprechung unterrichtet:<br />

• Freitag, den 28. Januar 2000: Steuerfahndung des Finanzamts Karlsruhe-Durlach;<br />

• Montag, den 31. Januar 2000 (Vormittag): Finanzministerium <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>;<br />

• Montag, den 31. Januar 2000 (Nachmittag): Staatsanwaltschaft Mannheim;<br />

• Dienstag, den 1. Februar 2000: Landespolizeidirektion <strong>und</strong> GFG Karlsruhe.<br />

Die Betriebsprüfer Seyfried, Hörth <strong>und</strong> Morlock haben am Nachmittag des 31. Januar<br />

2000 den Sachverhalt, aus dem sich der Verdacht strafbaren Verhaltens <strong>von</strong><br />

Verantwortliche der FlowTex-Firmengruppe ergab, bei der Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen<br />

der Staatsanwaltschaft Mannheim vorgetragen. Daraufhin sind<br />

sofort die Ermittlungen aufgenommen worden. Am Freitag, den 4. Februar 2000,<br />

wurden Durchsuchungen durchgeführt <strong>und</strong> die am gleichen Tag vom Ermittlungsrichter<br />

des Amtsgerichts Mannheim erlassenen Haftbefehle gegen Manfred<br />

Schmider <strong>und</strong> Dr. Kleiser vollstreckt.<br />

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