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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

558<br />

In seiner über seinen Verteidiger am 27. September 2001 in der Hauptverhandlung<br />

vor dem Landgericht Mannheim abgegebenen Einlassung führte<br />

Manfred Schmider Folgendes zu den Betriebsprüfern aus:<br />

„... Ich habe daher meine Verteidiger gebeten, diese Erklärung vorzubereiten<br />

<strong>und</strong> in meinem Namen zu verlesen. Diese Erklärung ist mit mir in vollem<br />

Umfang abgestimmt <strong>und</strong> ich bitte Sie, sie als meine Erklärung anzunehmen.<br />

...<br />

... Wir haben zu keinem Zeitpunkt mittelbar oder unmittelbar korrumpiert. Diese<br />

uneingeschränkt richtige Feststellung bitte ich Sie auch auf die Finanzverwaltung,<br />

insbesondere auf die in 1996, 1997 <strong>und</strong> 1999, 2000 im FTT-Bereich<br />

tätigen Betriebsprüfer zu übertragen. ...<br />

... Nach meinem Verständnis war spätestens zum Zeitpunkt der Selbstanzeige,<br />

die Frau Neumann im Februar 1996 auf sich genommen hat, das betrügerische<br />

System unserer geschäftlichen Unternehmungen durch die Betriebsprüfung<br />

entdeckt, aber rechtlich gesehen wohl nicht zu beweisen.<br />

Weshalb gleichwohl in 1996 der vollständige Zusammenbruch ausgeblieben<br />

ist, lässt sich meines Erachtens nur aus den auch für die Betriebsprüfung <strong>und</strong><br />

die auf dieser Seite weiter Beteiligten nachvollziehbaren Perspektiven unserer<br />

Engagements in den verschiedensten Bereichen erklären.<br />

Im Rahmen der Betriebsprüfung 1996/1997 wurde auch in Gesprächen insbesondere<br />

mit Herrn Seyfried festgestellt, dass jedenfalls ein nicht unerheblicher<br />

Teil der im Unternehmensbereich aufgeführten horizontalen Bohrsysteme<br />

tatsächlich nicht existierte.<br />

Derartige Erkenntnisse knüpften an den Umstand an, dass Verkaufsrechnungen,<br />

die bei der KSK GmbH erfasst waren <strong>und</strong> die die Gr<strong>und</strong>lage <strong>von</strong> Leasinggeschäften<br />

der FTI bildeten, keine Ankaufsrechnungen oder jedenfalls Rechnungen<br />

gegenüberstanden, die einen entsprechenden Herstellungsaufwand hätten<br />

dokumentieren können.<br />

Es wurde ferner festgestellt, dass der kostenmäßig bei FTI erfasste Instandhaltungsaufwand<br />

<strong>und</strong> Materialeinsatz außer Verhältnis zu dem angegebenen angeblichen<br />

Bestand an horizontalen Bohrsystemen stand.<br />

Schließlich bot auch die Bestandsliste „DAHN“ nachhaltigste Anhaltspunkte<br />

dafür, dass weniger horizontale Bohrsysteme tatsächlich im Einsatz waren, als<br />

unter Berücksichtigung der Verkaufs- <strong>und</strong> Leasingvorgänge im Einsatz hätten<br />

sein müssen.<br />

Auch zu personellen Verflechtungen zwischen den einzelnen Gesellschaften<br />

FTI/KSK einerseits <strong>und</strong> FTI/Servicegesellschaften andererseits wurden insistierende<br />

Fragen gestellt.<br />

Die Problematik verschärfte sich noch zusätzlich, weil parallel zu den laufenden<br />

Tätigkeiten der Betriebsprüfung eine anonyme Anzeige einging, in der im<br />

Kern das betrügerische System der <strong>von</strong> mir geführten Unternehmungen großteils<br />

zutreffend dargelegt wurde.<br />

Dass im damaligen Zeitraum solche Maßnahmen unterblieben, wie sie im Dezember<br />

1999/Januar 2000 veranlasst wurden, geht im Wesentlichen auf drei<br />

Aspekte zurück.<br />

Voranstellen möchte ich erneut die klare <strong>und</strong> richtige Feststellung, dass keinerlei<br />

Zuwendungen gleich welcher Art an die Betriebsprüfer oder andere Stellen<br />

im Spiel gewesen sind. Wenn – was ich den Zeitungsberichten entnommen<br />

habe – ein Insider angeblich <strong>von</strong> mir erfahren haben will, einer der Betriebsprüfer<br />

sei auf meine Kosten in der Karibik gewesen, so handelt es sich hier<br />

schlicht um eine wahrheitswidrige Behauptung.<br />

Einen Sachverhalt, der eine derartige Äußerung <strong>von</strong> mir hätte rechtfertigen<br />

können, hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben.<br />

Maßgeblich waren, wie gesagt, drei Aspekte:<br />

– einerseits habe ich auf die bestehenden wirtschaftlichen Perspektiven nachhaltig<br />

hingewiesen, andererseits auch die massiven Nachteile für die be-

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