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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

256<br />

„Der Inhalt der anonymen erstatteten Strafanzeige lässt derzeit die abschließende<br />

Beurteilung, ob ein Anfangsverdacht eines strafbaren Verhaltens zu bejahen ist,<br />

nicht zu. Diesbezüglich sollen weitere Vorermittlungen bei der Steuerfahndung<br />

des Finanzamtes KA-Durlach angestellt werden.“<br />

Er verfügte die Übersendung der Akte an die Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes<br />

Karlsruhe-Durlach mit folgendem Zusatz:<br />

„... mit der Bitte um Mitteilung, ob dort Erkenntnisse im Hinblick auf die in der<br />

anonymen Strafanzeige genannten Steuerdelikte etc. vorhanden sind. Gegebenenfalls<br />

bitte ich um entsprechende Mitteilung um überprüfen zu können, welche Verfolgungsbehörde<br />

gemäß § 386 AO das Verfahren führen soll.“<br />

Oberstaatsanwalt Zimmermann informierte vorab die Steuerfahndungsstelle des<br />

Finanzamtes Karlsruhe-Durlach telefonisch. Seine Verfügung vom 15. Mai 1996<br />

legte er seinem Abteilungsleiter, Oberstaatsanwalt Armbrust, zur Kenntnisnahme<br />

vor. Die Akte 52 Js 13493/96 der Staatsanwaltschaft Karlsruhe ging am 29. Mai<br />

1996 beim Finanzamt Karlsruhe-Durlach ein. Bereits zuvor, am 20. Mai 1996, war<br />

die anonyme Anzeige, die bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eingegangen war,<br />

unter anderem Gegenstand einer Besprechung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe<br />

mit Betriebsprüfern des Finanzamtes Karlsruhe-Stadt <strong>und</strong> des Finanzamtes Rastatt<br />

sowie der Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach. Seitens der<br />

Steuerfahndungsstelle nahmen der Sachgebietsleiter, Regierungsdirektor Markus<br />

Schmidt, <strong>und</strong> Amtsrat Gaukel teil. Amtsrat Gaukel hielt in seinem Vermerk über<br />

diese Besprechung hinsichtlich der anonymen Anzeige, die am 4. Mai 1996 bei der<br />

Staatsanwaltschaft Karlsruhe eingegangen war, Folgendes fest:<br />

„... Bei der StA Karlsruhe soll ebenfalls eine anonyme Anzeige mit ähnlichem Inhalt<br />

wie die <strong>von</strong> Weimar eingegangen sein. Der Vorgang soll in den nächsten Tagen<br />

<strong>von</strong> dort an die Steufa Karlsruhe-Durlach überstellt werden ...“<br />

Neben der anonymen Anzeige vom 4. Mai 1996 war auch die anonyme Anzeige,<br />

die telefonisch am 25. April 1996 beim Finanzamt Weimar erstattet worden war<br />

sowie das aufgr<strong>und</strong> der Selbstanzeige eingeleitete Ermittlungsverfahren, Gegenstand<br />

der Besprechung.<br />

Am 2. <strong>und</strong> 3. Juli 1996 erhielt die Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach<br />

<strong>von</strong> dem im Finanzamt Karlsruhe-Durlach beschäftigten Amtsrat<br />

Krumes Hinweise auf nicht existierende Bohrsysteme: Amtsrat Krumes teilte der<br />

Steuerfahndungsstelle mit, dass ihm ein Bekannter, der zwischenzeitlich bei der<br />

Firma FlowTex ausgeschieden sei <strong>und</strong> dessen Namen er nicht preisgeben wolle,<br />

<strong>von</strong> nicht existierenden Bohrsystemen, die verkauft <strong>und</strong> zurückgeleast worden seien,<br />

erzählt habe. Sein Bekannter habe des Weiteren geäußert, dass Manfred Schmider<br />

die Betriebsprüfer „in der Hand habe“. Er habe einem der Betriebsprüfer einen<br />

sechswöchigen Urlaub in der Karibik finanziert. Die Angaben des Amtsrats Krumes<br />

hielten die Steuerfahnder Oberamtsrat Siebler <strong>und</strong> Amtsrat Gaukel in zwei<br />

Vermerken vom 2. <strong>und</strong> 3. Juli 1996 fest, die <strong>von</strong> deren Sachgebietsleiter Regierungsdirektor<br />

Markus Schmidt abgezeichnet wurden. Die beiden Vermerke wurden<br />

bei der Steuerfahndungsstelle weder zur Hauptakte noch zu den für die einzelnen<br />

Beschuldigten gesondert angelegten Akten genommen, sondern in einem Ordner<br />

mit der Aufschrift „Schmider, Manfred VI, I, Handakte, 2/93“ abgelegt.<br />

Mit Schreiben vom 16. September 1996 teilte die Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes<br />

Karlsruhe-Durlach der Staatsanwaltschaft Karlsruhe auf deren Erkenntnisanfrage<br />

vom 15. Mai 1996 Folgendes mit:<br />

„nach dem Ergebnis der bisherigen Vorermittlungen scheiden steuerstrafrechtliche<br />

Aspekte bei der Beurteilung der o. a. Anzeige aus.<br />

Wegen Selbstanzeigen beim Finanzamt Erfurt <strong>und</strong> Weimar sind gegen die Verantwortlichen<br />

der o. g. KSK Steuerstrafverfahren eingeleitet worden. Die Strafverfahren<br />

werden inzwischen bei der StA Mannheim – Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen<br />

– unter dem Aktenzeichen 609 Js 145/96 geführt. Ein ebenfalls in diesem<br />

Zusammenhang stehendes Verfahren gegen Rechtsanwalt Armin S. ..., geb. am<br />

22. September 1938, Pforzheim, wegen des Verdachts der Geldwäsche wurde inzwischen<br />

<strong>von</strong> der StA Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – eingestellt.

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