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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

te zudem seine Vorgehensweise in der zeugenschaftlichen Vernehmung v.<br />

17. April 2002 in nachvollziehbarer Weise u. a. wie folgt: „Ich will zur ergänzenden<br />

Erläuterung anführen, dass ich, kurz nachdem ich in die Abteilung 6 gekommen<br />

war, mit dem Graf-Verfahren befasst war, <strong>und</strong> dieses begann im September<br />

1996 <strong>und</strong> zog sich bis Januar 1997 hin. Ich hatte die Sitzungsvertretung wahrzunehmen<br />

<strong>und</strong> im Gr<strong>und</strong>e für Abteilungsleitertätigkeit nur beschränkt Zeit“ (vgl.<br />

LO GStA KA Js 15/01 Bd. III Bl. 1277 ff., 1283).<br />

aaa) Zum Inhalt des Vermerks <strong>von</strong> OStA Arnold v. 21. Mai 1996 über das<br />

Telefonat mit der Steuerfahndung<br />

Der oben erwähnte teils stichwortartige Vermerk <strong>von</strong> OStA Arnold v. 21. Mai<br />

1996, der als „Information für die Weiterbehandlung des Falles“ gedacht war<br />

(vgl. OStA Arnold, Apr. 20. UA-Sitzung S. 159), hat folgenden Inhalt (in Auszügen):<br />

a) die anonyme Anzeige FA Weimar vom 25. April 1996/Gesichtspunkt<br />

Kreditbetrug, b) Mitteilung über vorgesehene Ermittlungen durch die Steufa KA-<br />

Durlach bzw. BP bei den Lieferfirmen der HBS <strong>und</strong> der LKWs mit dem Ziel Erkenntnisse<br />

über die Anzahl der gelieferten HBS zu gewinnen, c) Steufa soll sich<br />

bei neuen Erkenntnissen wieder melden, d) Stellung Neumann, die noch nicht geklärt<br />

sei, aber Schmider <strong>und</strong> Kleiser seien diejenigen, <strong>von</strong> denen der Konzern „gesteuert“<br />

werde, d) Verfahren wegen der 9 Rechnungen über 15,9 Mio. DM, „Luftgeschäfte“,<br />

e) Möglichkeit der Durchsuchung, lt. ORR Schmidt im gegenwärtigen<br />

Stadium „– auch angesichts der weitläufigen Räumlichkeiten der Firmengruppe,<br />

u. a. in Ettlingen <strong>und</strong> Weimar –„ nicht geboten (vgl. LO GStA KA Js 15/01, Beiakte<br />

609 Js 145/96, Bl. 1–3).<br />

bbb) Zum Inhalt der staatsanwaltschaftlichen Sachakte 609 Js 145/96 der<br />

StA MA<br />

Die Einlassung der damaligen Dezernentin Krenz einer ausschließlich während<br />

ihrer Bearbeitungszeit unvollständigen Akte bezogen auf den Vermerk des OStA<br />

Arnold v. 21. Mai 1996, bezogen auf die anonyme Anzeige v. 25. April 1996, bezogen<br />

auf den Aktenvermerk des AR Seyfried v. 25. April 1996 über das erweiterte<br />

Strafverfahren sowie bezogen auf die Vermerke <strong>von</strong> StA Müller, StA Mühlhausen,<br />

v. 9. Mai 1996 <strong>und</strong> 13. Mai 1996 (vgl. die Aussage der damaligen Dezernentin<br />

Krenz vor dem UA am 23. Mai 2003, Apr. 20. UA-Sitzung S. 197, 200,<br />

202; vgl. auch deren gleich lautenden Angaben in der Beschuldigtenvernehmung<br />

vor der GStA KA v. 26. Februar 2002 in LO GStA KA Js 15/01 Bd. II Bl. 537 ff.)<br />

vermag nicht zu überzeugen. OStA Dr. Schäfer, seinerzeit Ermittlungsführer in<br />

dem Verfahren gegen Bettina Krenz, spricht in der Vfg. v. 2. September 2002 <strong>von</strong><br />

einer „Schutzbehauptung“, ausgenommen die Äußerung bezogen auf den Vermerk<br />

<strong>von</strong> OStA Arnold (vgl. LO GStA Js 15/01 Bd. IV Bl. 1803).<br />

Es ist <strong>von</strong> einer ungründlichen Auswertung der insgesamt nicht gerade umfangreichen<br />

Ermittlungsakten durch die zuständige Dezernentin der StA MA auszugehen:<br />

So bestätigte StA’in Smid, StA MA, die seinerzeit als Vertreterin mit dem<br />

Vorgang befasst war, den Vermerk <strong>von</strong> OStA Arnold zwar erst nach Fertigung<br />

der Einleitungsverfügung vom 5. Juni 1996, aber vor Weitergabe der Akte an die<br />

zuständige Dezernentin Krenz entdeckt, ihn mit dem Hinweis Handakte versehen<br />

<strong>und</strong> dann „lose (...) zu den Akten gelegt“ zu haben (vgl. StA’in Smid, Apr.<br />

20. UA-Sitzung S. 179 ff., 182 f., 188; etwas unklarer dieselbe noch in der zeugenschaftlichen<br />

Vernehmung vor der GStA KA am 4. März 2002 in LO JM 410<br />

E-27/00 Bd. IX). Und auch RiLG Krenz musste schließlich vor dem UA einräumen,<br />

entgegen ihrer Vernehmung vor der GStA KA am 26. Februar 2002, in<br />

der sie noch ausschloss, Vermerke übersehen zu haben: „Möglicherweise habe<br />

ich auch etwas übersehen. Das möchte ich überhaupt nicht ausschließen. [...] Aufgr<strong>und</strong><br />

dieses niedrigen Energielevels, auf dem ich das Verfahren betrieben habe,<br />

habe ich da wenig gemacht. Ich habe gedacht: Ich habe der Steuerfahndung gesagt:<br />

Guckt! Und das war es eigentlich auch. [...] Es war jetzt nicht ein Fall, den<br />

ich ganz akribisch bearbeitet hätte. Also das kann ich jetzt nun wirklich sagen“<br />

(vgl. Apr. 20. UA-Sitzung S. 206, 217, 221 f.).<br />

Ähnlich erfolgte auch die Bewertung des Vorgangs durch OStA Schäfer, der vor<br />

dem UA <strong>von</strong> einer unaufmerksamen Bearbeitung des Falles durch die damalige<br />

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