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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

hatte zur Folge, dass der Untersuchungsausschuss beim Amtsgericht Stuttgart<br />

einen Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes stellte.<br />

Mit Beschluss vom 15. Juni 2005 wurde durch das Amtsgericht Stuttgart gegen<br />

den Zeugen Moritz Hunzinger ein Ordnungsgeld gemäß § 70 Abs. 1 <strong>und</strong> 3 StPO<br />

in Verbindung mit § 16 Abs. 2 <strong>und</strong> 4 Untersuchungsausschussgesetz des Landes<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> ein Ordnungsgeld in Höhe <strong>von</strong> 500 € – ersatzweise zwei Tage<br />

Ordnungshaft – festgesetzt.<br />

Herr Hunzinger hat dieses Ordnungsgeld zwischenzeitlich bei der Staatsanwaltschaft<br />

Stuttgart bezahlt.<br />

Als weitere Besonderheit im Rahmen der Beweisaufnahme zu Punkt B des Untersuchungsauftrags<br />

wurde seitens des Untersuchungsausschusses festgestellt, dass<br />

Aktenteile, die sich eigentlich beim Wirtschaftsministerium befinden müssten,<br />

nicht vorhanden sind. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um den Schriftverkehr<br />

des Ministers, sowohl Schreiben des Ministers als auch Schreiben an den<br />

Minister. Im Rahmen der durch andere Einrichtungen vorgelegten Akten (u. a.<br />

Staatsministerium, Akten der „FlowTex“-Firmen) konnte festgestellt werden,<br />

dass die entsprechenden Schreiben vom Wirtschaftsministerium nicht vorgelegt<br />

wurden, obwohl sie angefordert worden waren.<br />

Den Umständen, warum die Akten durch das Wirtschaftsministerium nicht vollständig<br />

vorgelegt werden konnten, konnte durch den Untersuchungsausschuss nur<br />

am Rande nachgegangen werden.<br />

Bei seiner Zeugenvernehmung vor dem Untersuchungsausschuss erklärte der damalige<br />

Wirtschaftsminister, Herr Dr. Döring, am 12. Mai 2004, auf die Frage, ob<br />

er einen Brief an Herrn Haider geschrieben habe:<br />

„... Auf die Frage wegen dem Haider-Brief noch einmal: In diesem speziellen<br />

Vorgang, der hier <strong>von</strong> Interesse ist, definitiv nicht, auch nicht im Umfeld. Alle<br />

Briefe sind bei uns dokumentiert <strong>und</strong> in der Registratur. Dann würde dies auch<br />

der Fall sein. Ich sage das hier noch einmal, weil Sie so danach fragen <strong>und</strong><br />

Wert darauf legen, eine Antwort zu bekommen, an dieser Stelle, die ich an anderer<br />

schon einmal gegeben habe: Es entbehrt ja nicht einer gewissen Peinlichkeit,<br />

bei Herrn Haider anzurufen <strong>und</strong> zu sagen: Könnt ihr auch bei euch<br />

einmal in den Keller gehen?“<br />

Im weiteren Verlauf seiner Aussage <strong>und</strong> auf Nachfrage bzw. Vorhalt, warum ein<br />

bestimmter Brief <strong>von</strong> ihm als Wirtschaftsminister an Frau Morlok trotz Anforderung<br />

der Unterlagen beim Wirtschaftsministerium <strong>von</strong> diesem nicht vorgelegt<br />

wurde <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen Frage, ob es sein könne, dass die Registratur<br />

nicht vollständig sei, erklärte der Zeuge:<br />

„Ich bin nun wirklich mit der Registratur nicht befasst. Aber Sie haben jetzt<br />

doch offensichtlich alles bekommen.“<br />

Zur gleichen Problematik konnte noch am selben Tag der damalige Leiter der<br />

Zentralstelle im Wirtschaftsministerium, Herr Ministerialdirigent Günther Leßnerkraus,<br />

<strong>und</strong> jetzige Leiter der Abteilung I (Verwaltung) im Wirtschaftsministerium<br />

befragt werden.<br />

Auf den gleichen Vorhalt wie gegenüber dem Zeugen Dr. Döring, warum das<br />

Schreiben vom 12. Februar 1998 <strong>von</strong> Herrn Wirtschaftsminister Dr. Döring an die<br />

Frau Morlok nicht durch das Wirtschaftsministerium vorgelegt werden konnte,<br />

erklärte er, dass dieses Schreiben nicht in der Registratur vorhanden sei. Auf<br />

Nachfrage, ob das denn so sein könne, entgegnete der Zeuge:<br />

„Das ist ein Brief, den der Minister geschrieben hat <strong>und</strong> der in seinem Ministerbüro<br />

ist. Und deswegen hatten wir – das haben wir Ihnen ja mitgeteilt, wir<br />

haben sowohl in der Registratur nach diesem Haider-Brief <strong>und</strong> anderen Vorgängen<br />

gefahndet als auch den Minister, der hat seine sämtlichen Arbeitskräfte<br />

im Ministerbüro beauftragt, nach diesem Brief zu fahnden, <strong>und</strong> nicht fündig geworden.<br />

Dieser Brief ist nicht in der Registratur registriert.“<br />

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