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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Auf Vorhalt, dass der Leitende Oberstaatsanwalt Fluck vor dem Untersuchungsausschuss<br />

ausgesagt habe, aus seiner Sicht hätte hinsichtlich der Steuerstraftat angesichts<br />

der Schadenshöhe Anklage erhoben werden müssen, führte der Zeuge<br />

aus, dass er da schon differenzieren möchte, so apodiktisch würde er das nicht sagen.<br />

Er weise darauf hin, dass damals die Frage der Umsatzsteuerpflichtigkeit<br />

noch nicht sicher habe beantwortet werden können. Erst später habe die Rechtsprechung<br />

des B<strong>und</strong>esfinanzhofs, des Europäischen Gerichtshofs <strong>und</strong> des B<strong>und</strong>esgerichtshofs<br />

endgültige Klarheit in dem Sinne gebracht, dass eine <strong>Bericht</strong>igungsmöglichkeit<br />

die Tatbestandsmäßigkeit einer Steuerverkürzung nach § 370<br />

AO nicht berühre. Dies sei aber damals nicht so klar gewesen. Wenn er sich vergegenwärtige,<br />

dass aus damaliger Sicht niemand anderes geschädigt worden sei,<br />

sondern nur die Beschuldigten sich selbst geschädigt haben, wäre es nicht völlig<br />

unvertretbar gewesen, auf diese Art <strong>und</strong> Weise vorzugehen. Nach seiner Auffassung<br />

habe der Fehler darin gelegen, dass man nicht weiter gebohrt habe, dass man<br />

das Gericht nicht eingeschaltet habe, <strong>und</strong> dass man nicht abgewartet habe, was<br />

mit den Steuern tatsächlich passiere.<br />

Die strafrechtliche <strong>und</strong> disziplinarrechtliche Überprüfung des Verhaltens Oberstaatsanwalts<br />

Dr. Klee habe zum Ergebnis gehabt, dass kein Anlass bestehe, ein<br />

Ermittlungs- oder ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Von der Einleitung eines<br />

Ermittlungsverfahrens sei abgesehen worden, weil keine Anhaltspunkte dafür gef<strong>und</strong>en<br />

worden seien, dass hier ein vorsätzliches Verhalten anzunehmen gewesen<br />

wäre.<br />

Die Frage, ob er Herrn Manfred Seyfried einmal kennen gelernt oder gesehen habe,<br />

verneinte der Zeuge. Die Frage, ob er schon einmal mit Herrn Dr. Morlok gesprochen<br />

habe, bejahte der Zeuge. Er habe Herrn Dr. Morlok persönlich kennen<br />

gelernt, weil dieser, wie er selbst, Mitglied des Beirats der Landesverkehrswacht<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> sei. Bei der ersten Sitzung des Beirats vor vielleicht zwei<br />

Jahren habe er Herrn Dr. Morlok erstmals kennen gelernt <strong>und</strong> ihn gebeten, möglichst<br />

nicht über FlowTex mit ihm zu sprechen. Er glaube, Dr. Morlok habe einmal<br />

einen Rückfall bekommen, dies sei nach seiner Vernehmung durch den Untersuchungsausschuss<br />

gewesen, als er ihm seine Eindrücke geschildert habe. Private<br />

Kontakte habe es zu Herrn Dr. Morlok nicht gegeben.<br />

6. Matthias Schmider<br />

Der Zeuge Matthias Schmider erklärte auf die Frage, wann er damals den Entschluss<br />

gefasst habe, Scheingeschäfte zu tätigen <strong>und</strong> welche Überlegungen dem<br />

vorausgegangen seien, wenn man ihn jetzt nach einem exakten Zeitpunkt einer<br />

eindeutigen Entschlussfassung zu einer kriminellen Handlung frage, könne er dies<br />

nicht beantworten, weil es sich um eine sich entwickelnde Geschichte gehandelt<br />

habe, eine Grauzone, die dann irgendwann dunkler geworden sei <strong>und</strong> eines das<br />

andere mit sich gezogen habe. Er habe sich nicht hingesetzt <strong>und</strong> gesagt: „Jawohl,<br />

<strong>und</strong> jetzt mache ich eine kriminelle Handlung, <strong>und</strong> zwar dann <strong>und</strong> dann“, sondern<br />

das habe sich im Laufe der Jahre in eine kriminelle Handlung hinein entwickelt.<br />

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