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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

938<br />

wurde <strong>von</strong> Herrn Döring an den Schatzmeister weitergereicht. Der Schatzmeister,<br />

so hat er gesagt, hat aus Versehen als Spender Herrn Döring angesehen. Er hat im<br />

üblichen Weg eine Spendenbescheinigung an Herrn Döring ausgestellt, eine Bescheinigung<br />

bei seinen Unterlagen belassen, eine Bescheinigung ging an die Zentralstelle<br />

der FDP nach Bonn, die zuständig ist, um eine Spendenquittung auszustellen,<br />

die zur Vorlage beim Finanzamt verwendet werden kann. Ob dies so geschehen<br />

ist, konnte mir Herr Franke nicht sagen. [...] Der Schatzmeister hat (...)<br />

gesagt, er bekommt solche Schecks oder Einzahlungsbelege <strong>von</strong> Herrn Dr.<br />

Döring geschickt. Normalerweise ist ein handschriftlicher Vermerk dran: ‚Lieber<br />

Günther, die Firma hat das gespendet. Bitte leite es in die Wege, dass das ordnungsgemäß<br />

verbucht wird.‘ Da ist es ihm nicht aufgefallen, dass das wohl nicht<br />

ein Scheck <strong>von</strong> einem Konto <strong>von</strong> Herrn Döring war. Deswegen ist er irrtümlich<br />

da<strong>von</strong> ausgegangen, dass es eine Spende <strong>von</strong> Herrn Döring ist. [...] Man muss<br />

Herrn Franke wohl zugute halten, die Unterlage, die er bekommen hat, war der<br />

Scheckeinreichungsbeleg. Aus diesem Scheckeinreichungsbeleg konnte er höchstens<br />

anhand dieser Kontonummer bzw. Bankleitzahl feststellen, dass es sich nicht<br />

um ein Konto <strong>von</strong> Herrn Dr. Döring handelt.“<br />

Dr. Walter Döring gab zu diesem Vorgang auf Nachfrage in der 35. UA-Sitzung<br />

am 16. Juni 2004 an, er habe gegenüber dem FDP-Kreisverband bei Einreichung<br />

des Schecks keine Angaben zum eigentlichen Spender Moritz Hunzinger (bzw.<br />

der Spenderin HPR-GmbH) gemacht (vgl. Apr. 35. UA-Sitzung S. 25). Damit<br />

nicht vereinbaren lässt sich, dass im Rahmen einer Durchsuchung bei Frau<br />

Dr. Haussmann am 18. Juni 2004 folgendes Schreiben des Dr. Walter Döring an<br />

den Schatzmeister des FDP-Kreisverbands Schwäbisch Hall, Günther Franke, v.<br />

5. Dezember 1999 sichergestellt werden konnte: „... in der Anlage lasse ich Dir<br />

wieder Kontoauszüge vom Volksbankkonto zukommen. Ich habe <strong>von</strong> der Fa.<br />

Hunzinger einen Scheck über 10.000,– DM auf das Volksbankkonto einbezahlt.<br />

Veranlasse noch nichts, wir werden darüber sprechen, bzw. bis Du den Brief hast,<br />

darüber gesprochen haben werden“ (vgl. EO 3 Js 54240/04 Bl. 296 oder BMO III<br />

Bl. 779). Ferner konnte ein gleich lautendes Schreiben in Kopie erhoben werden,<br />

auf dem ein Zettel mit der maschinenschriftlichen Notiz „Autorenhonorar“ angebracht<br />

ist <strong>und</strong> der als Briefkopf Moritz Hunzinger PR GmbH ausweist (vgl. EO 3<br />

Js 54240/04 Bl. 297). Demnach könnte die Zahlung des Moritz Hunzinger an Dr.<br />

Walter Döring auch im Zusammenhang mit einem Autorenhonorar stehen, was<br />

wiederum bei der Scheckeinreichung zugunsten des FDP-Kreisverbandes als<br />

Spende des Dr. Walter Döring <strong>und</strong> nicht als eine des Moritz Hunzinger bzw. der<br />

HPR GmbH zu werten wäre. Gegenüber dem UA-FlowTex äußerte der Zeuge<br />

Günther Franke allerdings, sich nicht an das genannte Schreiben des Dr. Walter<br />

Döring v. 5. Dezember 1999 erinnern zu können, wobei er sich verw<strong>und</strong>ert über<br />

den F<strong>und</strong>ort bei Frau Dr. Haussmann zeigte (vgl. Apr. 42. UA-Sitzung S. 75, 76).<br />

Auch räumte Dr. Walter Döring gegenüber dem Finanzamt Schwäbisch Hall ein,<br />

falsch ausgestellte Spendenbescheinigungen des FDP Kreisverbands Schwäbisch<br />

Hall erhalten zu haben, <strong>von</strong> denen kein Gebrauch gemacht werden solle; Mitgliedsbeiträge<br />

<strong>und</strong> Spenden an die FDP sollen im Jahr 1999 insgesamt 4.140 DM<br />

betragen haben (vgl. das Schreiben des Steuerberaters des Dr. Walter Döring v.<br />

15. Juni 2004 in BMO Bd. 3 zum Verfahren der StA Stuttgart, 3 Js 44922/04,<br />

Bl. 1220). Welchen Hintergr<strong>und</strong> die Zahlung der 10.000 DM an Dr. Walter<br />

Döring hatte <strong>und</strong> wer als Spender an den FDP-Kreisverband anzusehen ist, kann<br />

daher nicht sicher beurteilt werden.<br />

2. (Zeitlicher) Zusammenhang zwischen Zuwendungen <strong>von</strong> Verantwortlichen<br />

der FlowTex-Unternehmen an Mitglieder der Landesregierung der 10. bis<br />

13. Legislaturperiode <strong>und</strong> Entscheidungen <strong>von</strong> Behörden des Landes<br />

Bis auf die Zuwendung an den seinerzeitigen Wirtschaftsminister Dr. Walter<br />

Döring in Form der kostenlosen Überlassung einer infas-Umfrage zur Wirtschaftspolitik<br />

in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> konnten keine Zuwendungen <strong>von</strong> Verantwortlichen<br />

der FlowTex-Unternehmen an Mitglieder der Landesregierung der<br />

10. bis 13. Legislaturperiode ermittelt werden, die über das Maß sozialadäquater<br />

Zuwendungen hinausgingen.<br />

Ob die Umfrage schwerpunktmäßig dem Ministerium, dem Minister, der Partei<br />

oder dem FDP-Abgeordneten <strong>und</strong> FDP-Landesvorsitzenden Dr. Walter Döring<br />

zur Verfügung gestellt wurde, lässt sich nicht sicher beurteilen. Insbesondere die

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