09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

1028<br />

2. ob <strong>und</strong> ggf. welche Differenzen zwischen der Staatsanwaltschaft <strong>und</strong> dem ehemaligen<br />

Leiter der bei der Landespolizeidirektion Karlsruhe eingerichteten<br />

Sonderkommission über die Ermittlungen im Fall FlowTex bestanden, wie diese<br />

Differenzen ggf. ausgetragen wurden <strong>und</strong> mit welchem Ergebnis;<br />

Bei dem Ermittlungsverfahren handelt es sich um einen äußerst umfangreichen<br />

<strong>und</strong> – unter taktischen <strong>und</strong> rechtlichen Gesichtspunkten – schwierigen Ermittlungskomplex.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des enormen Verfahrensumfanges <strong>und</strong> der Fülle <strong>von</strong> anstehenden<br />

Maßnahmen war es unabdingbar, eine Priorisierung vorzunehmen.<br />

Hinzu kam das Erfordernis einer beschleunigten Bearbeitung der Verfahrensschwerpunkte<br />

im Rahmen anberaumter Haftprüfungstermine. Differenzen waren<br />

aufgekommen bezüglich der Frage, wie die Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens<br />

ihre Aufgabe, das Ermittlungsverfahren zu lenken, in einzelnen Punkten<br />

wahrzunehmen habe. Dies hat zur Belastung des persönlichen Verhältnisses zwischen<br />

dem ursprünglichen Leiter der Sonderkommission <strong>und</strong> dem ermittlungsführenden<br />

Staatsanwalt – GL – Dr. Hofmann geführt. Im Zuge des inhaltlichen<br />

Einschnitts der Anklageerhebung in der Hauptsache wurde deshalb vereinbart,<br />

dass der bisherige Leiter der Sonderkommission FlowTex, Erster Kriminalhauptkommissar<br />

Nagel, seine Tätigkeit abschließen <strong>und</strong> aus der Sonderkommission<br />

FlowTex ausscheiden sollte, worüber auch Einvernehmen mit ihm bestand. Unterschiedliche<br />

Auffassungen zwischen dem vormaligen Leiter der Sonderkommission<br />

<strong>und</strong> der Staatsanwaltschaft Mannheim über den Umfang der Ermittlungen<br />

spielten hierbei keine Rolle.<br />

Am 17. Oktober 2001 hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Mannheim wegen in<br />

einem Pressebericht vom gleichen Tag zitierten Äußerungen <strong>von</strong> Erster Kriminalhauptkommissar<br />

Nagel gegen diesen Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben <strong>und</strong> ihm<br />

vorgeworfen, er habe entgegen bestehender Vorschriften <strong>und</strong> unter Überschreitung<br />

seiner Befugnisse zum wiederholten Male Erklärungen gegenüber der Presse<br />

abgegeben. Der Generalstaatsanwalt in Karlsruhe ist der Dienstaufsichtsbeschwerde<br />

beigetreten <strong>und</strong> hat sie am 18. Oktober 2001 an den Präsidenten der<br />

Landespolizeidirektion Karlsruhe weitergeleitet.<br />

Nach Prüfung der Beschwerde war nicht festzustellen, dass die zitierten Äußerungen<br />

<strong>von</strong> Erster Kriminalhauptkommissar Nagel so erfolgt waren. Wegen eines<br />

Verstoßes gegen die gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums<br />

<strong>und</strong> des Justizministeriums über die Unterrichtung der Öffentlichkeit in Strafverfolgungssachen<br />

vom 20. Oktober 1992 wurde Herrn Nagel eine schriftliche Missbilligung<br />

erteilt, die auch zu den Personalakten genommen wurde. Sowohl die beschwerdeführende<br />

Staatsanwaltschaft Mannheim als auch die Generalstaatsanwaltschaft<br />

in Karlsruhe wurden hierüber mit Schreiben vom 14. November 2001<br />

in Kenntnis gesetzt. Das Innenministerium <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> wurde mit<br />

Schreiben vom 21. November 2001 ebenfalls informiert.<br />

Am 4. Dezember 2001 sah sich der Leiter der Staatsanwaltschaft Mannheim gezwungen,<br />

erneut Dienstaufsichtbeschwerde gegen Ersten Kriminalhauptkommissar<br />

Nagel zu erheben. Der Generalstaatsanwalt ist auch dieser Dienstaufsichtsbeschwerde<br />

beigetreten <strong>und</strong> hat sie am 7. Dezember 2001 an den Präsidenten der<br />

Landespolizeidirektion übersandt. Hintergr<strong>und</strong> war, dass Erster Kriminalhauptkommissar<br />

Nagel am 16. November 2001 einen Telefonanruf des Journalisten<br />

Meinrad Heck erhielt, in welchem dieser nachfragte, ob aus dem Ermittlungsverfahren<br />

FlowTex bzw. Buchprüfer bekannt sei, dass der Betriebsprüfer Seyfried<br />

<strong>von</strong> Schmider bzw. FlowTex einen Pkw bezahlt bekommen habe. Herr Heck gab<br />

weiter an, dass es sich nach seinen Erkenntnissen um einen Pkw VW Golf handeln<br />

würde. Herr Erster Kriminalhauptkommissar Nagel antwortete gegenüber<br />

dem Journalisten, dass er diesbezüglich keine Erkenntnisse habe, den Hinweis<br />

aber an die Sonderkommission weiterleiten werde. Die Staatsanwaltschaft sah in<br />

dieser Verneinung eine unautorisierte Auskunft gegenüber der Presse. Der Polizeipräsident<br />

hat der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe mit Schreiben vom<br />

19. Dezember 2001 mitgeteilt, dass er die Äußerung <strong>von</strong> Erster Kriminalhauptkommissar<br />

Nagel eher als Ungeschicklichkeit werte. Der Beamte, der sich subjektiv<br />

keines Fehlverhalten bewusst gewesen sei, sei nochmals an die erteilte Weisung,<br />

sich <strong>von</strong> der Presse nicht zur Erklärungen bewegen zu lassen, erinnert worden.<br />

Es sei daher nicht erforderlich, erneut dienstrechtlich gegen Herrn Nagel einzuschreiten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!