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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

978<br />

9. Verfahrensbegleitendes Ereignis: Anklageerhebung gegen die damalige<br />

Justizministerin Frau Werwigk-Hertneck<br />

Bei der Aufarbeitung der Umfrageaffäre waren zahlreiche Ermittlungsverfahren<br />

anhängig, insbesondere auch gegen Herrn Dr. Döring.<br />

Es stellte sich die Frage, ob <strong>und</strong> <strong>von</strong> wem Herrn Dr. Döring gegebenenfalls über<br />

den Stand der Ermittlungen im laufenden Verfahren informiert wurde.<br />

Dabei gab es Anhaltspunkte für den Verdacht, dass die Informationen <strong>von</strong> der damaligen<br />

Justizministerin, Frau Werwigk-Hertneck, stammten, weshalb sie als<br />

Zeugin vor dem Untersuchungsausschuss befragt wurde.<br />

Sie hat dazu angegeben, dass sie Herrn Dr. Döring nicht unterrichtet habe, vielmehr<br />

bei Gesprächen <strong>und</strong> Fraktionssitzungen der FDP-Fraktion <strong>und</strong> im Parteipräsidium<br />

hinausgegangen sei, wenn das Thema aufkam.<br />

Da im Hinblick auf das noch laufende Ermittlungsverfahren gegen Frau Corinna<br />

Werwigk-Hertneck, welches inzwischen zu einer Anklage beim Landgericht<br />

Stuttgart wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses geführt hat, einer Beweisaufnahme<br />

im Hauptverfahren nicht vorgegriffen werden soll, kann <strong>von</strong> Seiten der<br />

Fraktionen der SPD <strong>und</strong> der GRÜNEN nur eine vorläufige Bewertung aufgr<strong>und</strong><br />

der bislang vorliegenden Erkenntnisse erfolgen. Danach spricht vieles dafür, dass<br />

Frau Corinna Werwigk-Hertneck Herrn Dr. Walter Döring wesentliche Informationen<br />

über den Stand der Ermittlungen im gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahren<br />

weitergegeben hat, insbesondere die Tatsache, dass bei Frau Dr. Haussmann<br />

im Rahmen der Hausdurchsuchung belastendes Material wie z. B. die<br />

Rechnung der Firma infas gef<strong>und</strong>en wurde.<br />

Die politische Konsequenz wurde <strong>von</strong> Frau Corinna Werwigk-Hertneck am<br />

22. Juli 2004 gezogen, als sie vom Amt der Justizministerin zurücktrat, nachdem<br />

ihr am Vortag <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft Stuttgart mitgeteilt wurde, dass gegen<br />

sie ein Ermittlungsverfahren wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses eingeleitet<br />

wurde.<br />

Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass der Frau Werwigk-Hertneck zur Last gelegte<br />

Vorwurf <strong>von</strong> erheblicher Bedeutung ist; falls er sich in der Hauptverhandlung<br />

bestätigt, so wäre <strong>von</strong> Seiten der Justizministerin in ein laufendes Ermittlungsverfahren<br />

eingegriffen <strong>und</strong> dadurch der Ermittlungserfolg gefährdet worden.<br />

Ein solches Verhalten verbietet sich für eine Justizministerin per se <strong>und</strong> stellt immer<br />

eine schwerwiegende <strong>und</strong> objektiv strafbare Pflichtverletzung dar. Wenn jedoch<br />

eine solche Pflichtverletzung zugunsten eines Parteifre<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Ministerkollegen<br />

erfolgt, so kommen gravierende Schulderschwerungsgründe hinzu.<br />

Durch das Verhalten <strong>von</strong> Frau Werwigk-Hertneck wurde auf jeden Fall der Anschein<br />

erweckt, dass die Justiz in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> nicht unabhängig <strong>und</strong> frei<br />

<strong>von</strong> politischer Einflussnahme ihre Aufgaben erfüllen darf. Schon dieser Anschein<br />

hat dem Ansehen der Justiz schwer geschadet; daher war Rücktritt der Justizministerin<br />

überfällig.

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