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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

742<br />

Der Zeuge würdigte dieses Verhalten strafrechtlich folgendermaßen:<br />

„Zu diesem Komplex ergab sich [...] – <strong>und</strong> das muss ich jetzt noch deutlich<br />

sagen – [...] aufgr<strong>und</strong> der zeitlichen Abfolge [...], nämlich zugr<strong>und</strong>e liegend<br />

lag ein Treffen, eine Besprechung am 6. Mai im Hotel Schlossgarten, in dem<br />

nach unseren Informationen Gesprächsgegenstand war zum einen die Erstellung<br />

der Bevölkerungsumfrage, dieser infas-Umfrage, die aber <strong>von</strong> den Kosten<br />

her voll, nach unseren Feststellungen, <strong>von</strong> Hunzinger übernommen werden<br />

sollte, das heißt für das Ministerium oder für den Minister sollten da keinerlei<br />

Kosten entstehen. Das war Gegenstand dieser Besprechung. Dann war Gegenstand<br />

dieser Besprechung eben diese Übernahme der Firma Wendler durch<br />

MBB Cars. Entsprechende Schreiben <strong>und</strong> entsprechende Informationen, die<br />

über die zunächst am 12. Mai geplante Pressekonferenz informierte, wurde<br />

dorthin gefaxt <strong>und</strong> den beiden Gesprächspartnern – Frau Haussmann war<br />

noch dabei – zugeleitet, sodass also auch diese Übernahme Gegenstand dieses<br />

Gesprächs war. Das war am 6. Mai 1999.<br />

Dann haben wir diese Presseinformation vom 25. Mai Dann haben wir die<br />

Durchführung der Bevölkerungsumfrage in der zweiten Maihälfte 99 – ich spreche<br />

jetzt mal vom Jahr 99 –, <strong>und</strong> dann haben wir die Rechnungsstellung der Firma<br />

infas an Hunzinger über 30.000 DM <strong>und</strong> die am 15. Juni 1999 erfolgte Bezahlung.<br />

Das heißt, alles läuft in einem zeitlichen Zusammenhang <strong>von</strong> wenigen<br />

Wochen. Insbesondere aus diesem zeitlichen Zusammenhang, der hier völlig anders<br />

gelagert ist als im ersten Teilkomplex, ergibt sich für uns, dass hier eine inhaltliche<br />

Verknüpfung im Sinne der Vorteilsannahme/Vorteilsgewährung, eine<br />

inhaltliche Verknüpfung zwischen der Dienstausübung des Dr. Döring als Wirtschaftsminister<br />

<strong>und</strong> dieser Teilfinanzierung über 30.000 DM nahe liegt, wie es<br />

in der Einstellungsverfügung <strong>und</strong> auch in der Presseerklärung niedergelegt ist.<br />

Und wenn etwas nahe liegt für uns, dann ist das am Schluss der Ermittlungen<br />

eben der entsprechende hinreichende Verdacht einer, im juristischen Sinne gesprochen,<br />

Unrechtsvereinbarung, nämlich einer solchen inhaltlichen Verknüpfung<br />

zwischen Dienstausübung <strong>und</strong> Vorteil <strong>und</strong> Bezahlung/Zuwendung. Diese<br />

innere Verknüpfung, die hier für uns nahe liegt, begründet eben am Ende der<br />

Ermittlungen einen hinreichenden Verdacht, wie es in der Einstellungsverfügung<br />

korrekt, wie wir ja als Staatsanwaltschaft verpflichtet sind, uns am Ende<br />

der Ermittlungen darüber Rechenschaft zu legen: Besteht jetzt ein hinreichender<br />

Verdacht, ja oder nein? Also, da besteht nach unserer Überzeugung nach dem<br />

Ergebnis dieser Ermittlungen ein hinreichender Verdacht eben einer entsprechenden<br />

Unrechtsvereinbarung. Dann stellte sich weiterhin eben die auch in<br />

dieser Einstellungsverfügung eingehend abgehandelte Verjährungsfrage.“<br />

Der Zeuge erläuterte dann die Frage, ob es sich bei diesen beiden Komplexen der<br />

Vorteilsnahme/Vorteilsgewährung im strafrechtlichen Sinne um eine Tat handelt<br />

oder ob hier zwei <strong>von</strong>einander getrennte Taten vorliegen. Das Letztere wurde seitens<br />

des Zeugen mit der Begründung bejaht, dass hier ein einheitlicher Willensentschluss<br />

nicht gegeben sei. Der wesentliche Punkt, so der Zeuge, zu sagen, es<br />

seien zwei materiell-rechtlich selbstständige Taten, sei eben der, dass er eine deutliche<br />

Zäsur sehe in den Absprachen, die da erfolgt sind, in den beiden Unrechtsvereinbarungen,<br />

nämlich die eine Unrechtsvereinbarung am 6. Mai bei der Besprechung<br />

im Hotel Schlossgarten zwischen Döring <strong>und</strong> Hunzinger, wo beide<br />

Punkte, Bevölkerungsumfrage <strong>und</strong> MBB, schon Gegenstand waren. Hier war,<br />

wertend betrachtet, für die Staatsanwaltschaft Karlsruhe die Unrechtsvereinbarung<br />

zwischen Döring <strong>und</strong> Hunzinger schon gegeben <strong>und</strong> vollendet. Daran anknüpfend<br />

ergänzte der Zeuge:<br />

„Dann aber, wie gesagt, ich sagte vorhin, wir gehen da<strong>von</strong> aus, dass zu dem<br />

damaligen Zeitpunkt am 6. Mai – <strong>und</strong> das bek<strong>und</strong>en alle, <strong>und</strong> die Urk<strong>und</strong>en<br />

sprechen nicht dagegen, sondern dafür –, dass <strong>von</strong> einer Einbeziehung <strong>von</strong><br />

Morlok oder einer Teilfinanzierung dort nicht die Rede war, sondern dass man<br />

dort, am 6. Mai im Hotel Schlossgarten, da<strong>von</strong> ausging, dass das Wirtschaftsministerium,<br />

für Dr. Döring keine irgendwelchen Kosten entstehen, die noch<br />

irgendwie gedeckt werden müssten, sondern dass wohl Hunzinger alles übernahm.<br />

Dann aber wurde am 11. Mai das Angebot unterbreitet, das Angebotsschreiben<br />

wurde an Frau Haussmann geschickt nach unseren Feststellungen. Und in die-

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