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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Kollegen <strong>von</strong> ihm, die auch zu den Vernehmungen hingegangen seien, haben diese<br />

als „Kaffeekränzchen“ bezeichnet. Da seien immer die Verteidiger gekommen,<br />

da habe es Kaffee gegeben <strong>und</strong> da seien auch „Belegte“ oder Würste für Schmider<br />

<strong>und</strong> Kleiser geholt worden. Es sei dann eine gemütliche Vernehmungsatmosphäre<br />

geschaffen worden. Die beiden Beschuldigten seien mindestens bis zum<br />

Mai gemeinsam vernommen worden. Auf Nachfrage erklärte der Zeuge, die Polizei<br />

habe noch nie eine gemeinsame Beschuldigtenvernehmung gemacht, weil sie<br />

eben sage, der Wahrheitsgehalt bei einer Vernehmung könne eigentlich nur entsprechend<br />

dargelegt werden, wenn die beschuldigte Person zu ihrer Beschuldigung<br />

vernommen werde <strong>und</strong> man so die Aussagen habe. Es könne ja passieren,<br />

wenn man getrennt vernehme, dass der eine den anderen beschuldige. Das habe<br />

man hier ausgeschlossen. Wenn Herr Dr. Hofmann dem Schmider eine Frage gestellt<br />

habe, dann habe der gesagt: „Oh, da weiß ich nicht so richtig. Klaus, sag<br />

du’s, du kennst dich da besser aus.“ Das seien so Dinge, das sei für ihn keine<br />

Vernehmungsatmosphäre gewesen. Vom Verteidiger Dr. Schiller habe es sogar<br />

mal ein Lob gegeben. Dieser habe zu Herrn Dr. Hofmann gesagt: „Herr Dr. Hofmann,<br />

diese Frage war Spitze“.<br />

Neben der gemeinsamen Vernehmung sei eigentlich auch das Vorgehen, das Zulassen<br />

<strong>von</strong> bestimmten Dingen bei Vernehmungen, wie zum Beispiel das Telefonieren<br />

Schmiders während der Vernehmungspausen auf dem Gang <strong>und</strong> die Zuführung<br />

<strong>von</strong> Familienangehörigen ohne Bewachung, etwas für ihn als Kriminalbeamten<br />

Unakzeptables gewesen. Aber Dr. Hofmann habe ja gemeint <strong>und</strong> das habe<br />

er auch mal geäußert, es sei ihm lieber, bei der Vernehmung einen entspannten<br />

Schmider zu haben, als wenn dieser anfange zu heulen. Das sei das Argument<br />

Dr. Hofmanns dafür gewesen. Gerade die Telefoniererei habe im Nachhinein gezeigt,<br />

dass offensichtlich, man könne das zwar nicht direkt beweisen, weil man<br />

nicht wisse, <strong>von</strong> wo aus Schmider telefoniert habe – – Zumindest seien während<br />

seiner Vernehmungszeit Telefonate raus an den Mitbeschuldigten Reinhard <strong>und</strong><br />

auch an seinen Piloten gegangen. Auf Nachfrage erklärte der Zeuge, er wisse<br />

nicht, ob Schmider mit seinem eigenen oder mit dem Telefon des Verteidigers telefoniert<br />

habe. Die Gespräche seien nicht kontrolliert worden. Er sei auch mal<br />

vom Leiter der Wirtschaftsabteilung, <strong>von</strong> Herrn Jobski, angesprochen worden,<br />

wieso Herr Schmider auf dem Gang telefoniere. Da habe er ihm gesagt: „Fragen<br />

Sie Herrn Dr. Hofmann. Der hat es ihm erlaubt. Ich kann dazu nichts sagen“. Auf<br />

die Frage, wie lange das angehalten habe, dass die ungestört haben telefonieren<br />

können, führte der Zeuge aus, er habe das nicht immer beobachtet. In den Pausen<br />

habe halt der Schmider das Telefon in der Hand gehabt <strong>und</strong> telefoniert. Wie viele<br />

Male das gewesen sei, wisse er nicht. Er sei auch nicht immer dabei gewesen. Aus<br />

seiner Sicht sei es eben auffällig gewesen, dass Schmider während der Vernehmungspausen<br />

habe telefonieren dürfen.<br />

Auf Nachfrage erklärte der Zeuge, die unkontrollierten Familienbesuche seien an<br />

Vernehmungstagen so etwa um 11 Uhr erfolgt. Da seien die Frauen <strong>und</strong> anfangs<br />

noch die Kinder gekommen. Die Frage, ob die Durchsuchung der Privaträume zu<br />

diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen gewesen sei, bejahte der Zeuge. In der<br />

Anfangszeit sei es bei fast jeder Vernehmung zu diesen nicht kontrollierten Familienbesuchen<br />

gekommen. Auf Nachfrage erklärte der Zeuge, er habe so etwas<br />

noch nie erlebt <strong>und</strong> würde es als Vorzugsbehandlung einschätzen. Die Polizei habe<br />

das noch nie gehabt, dass bei Vernehmungen Frauen zugeführt würden oder<br />

Familie.<br />

Die Frage, ob er als Leiter der Sonderkommission die Möglichkeit gehabt habe,<br />

eine Vorzugsbehandlung <strong>von</strong> Herrn Schmider <strong>und</strong> Herrn Dr. Kleiser zu verhindern<br />

oder zu beeinflussen, verneinte der Zeuge. Die Staatsanwaltschaft sei gegenüber<br />

der Polizei weisungsberechtigt. Die Polizei müsse eigentlich vom Gesetz<br />

her die Dinge so machen, wie sie <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft gefordert werden.<br />

Wobei eigentlich die Bindung nur vom Gesetz her da sei, weil die Staatsanwaltschaft<br />

sich ja nicht nur der Strafprozessordnung, sondern auch der Kenntnisse <strong>und</strong><br />

der Qualifikation der Kriminalpolizei bei der Bearbeitung <strong>von</strong> Ermittlungsverfahren<br />

bediene. Das sei <strong>von</strong> Seiten des Dr. Hofmann absolut hintangestellt gewesen.<br />

Die weitere Frage, ob er damals vorgetragen habe, dass diese Besuche die Ermittlungen<br />

gefährden könnten, bejahte der Zeuge. Dem Leiter seiner Dienststelle habe<br />

er gesagt: „Das kann ja nicht mehr so weitergehen“. Er glaube, dass er mit Herrn<br />

Jobski bei einer anfälligen Besprechung auch mal darüber gesprochen habe. Es<br />

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