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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

830<br />

nicht mehr erinnern kann (vgl. Vernehmung Zimmermann v. 16. Januar 2002 in<br />

LO GStA KA, Js 15/01 Bd. I Bl. 453 ff. oder in LO JM 410 E-27/00 Bd. VI; Aussage<br />

Zimmermann in Apr. 21. UA-Sitzung S. 14, 21, 33 f., 48 oder die Stellungnahme<br />

der StA KA im <strong>Bericht</strong>sheft Bd. II zu 52 Js 13493/96 Bl. 323).<br />

Ausweislich dieses Besprechungsvermerks der Steufa vom 10. April 1997 soll<br />

StA Zimmermann sogar „1 Bd. Unterlagen über Standortbestätigungen der Flow-<br />

Tex-Horizontalbohrgeräte“ angeboten worden sein. Unmittelbar neben dieser<br />

Textzeile ist handschriftlich <strong>von</strong> OAR Siebler vermerkt sowie gesondert mit Datum<br />

<strong>und</strong> Unterschrift versehen worden: „wird dort lt. Herrn Zimmermann nicht<br />

benötigt [...].“ Auch der seinerzeitige SGL Markus Schmidt <strong>von</strong> der Steufa KA-<br />

Durlach lässt sich dahin gehend ein, StA Zimmermann habe in der Besprechung<br />

am 10. April 1997 die Übernahme <strong>von</strong> Aktenmaterial mit den Worten abgelehnt:<br />

„Macht mir die Akte nicht zu dick.“ OStA Zimmermann äußerte sich in dessen<br />

Zeugenvernehmung vor der StA MA am 16. Januar 2002 dazu wie folgt (vgl. LO<br />

GStA KA, Js 15/01 Bd. I Bl. 453 ff. oder LO JM 410 E-27/00 Bd. VI): „Ich habe<br />

damals keinen Wert auf den Inhalt dieses Ordners gelegt, nachdem mir mitgeteilt<br />

wurde, dass die 43 HBS vor Ort angetroffen wurden. Mir war lediglich das Ergebnis<br />

wichtig“ (so auch OStA Zimmermann, Apr. 21. UA-Sitzung S. 15, zu den Testaten:<br />

„Zu den Akten gekommen sind sie jedenfalls nicht <strong>und</strong> ich habe sie auch<br />

nicht überprüft.“). Auf Vorhalt, ob die Äußerung „macht mir die Akte nicht zu<br />

dick“ zutreffe, antwortete StA Zimmermann: „An eine solche Äußerung kann ich<br />

mich nicht erinnern. [...] Die Formulierung ‚mach mir die Akte nicht dick‘ entspricht<br />

nicht meiner Diktion. Ich persönlich gehe deshalb da<strong>von</strong> aus, dass eine<br />

solche Formulierung <strong>von</strong> mir nicht gewählt wurde“ (so auch OStA Zimmermann,<br />

Apr. 21. UA-Sitzung S. 42).<br />

dd) Einstellung der Vorermittlungen durch die StA Karlsruhe am 24. April<br />

1997<br />

Trotz der anscheinend erfolgten Hinweise der Steufa in der Besprechung am<br />

10. April 1997 stellte OStA Zimmermann am 24. April 1997 im Vertrauen auf die<br />

Vollständigkeit der Ergebnismitteilung der Steufa <strong>und</strong> die Richtigkeit der Testate<br />

(vgl. OStA Zimmermann, Apr. 21. UA-Sitzung S. 6) das (Vorermittlungs-)Verfahren<br />

gegen Schmider <strong>und</strong> Kleiser gem. § 170 II StPO (bzw. § 152 II StPO) ein.<br />

Im Gegensatz zum Inhalt des Vermerks der Steufa v. 10. April 1997 sagte OStA<br />

Zimmermann in einer Vernehmung am 16. Januar 2002 vor der StA MA aber aus:<br />

„An Informationen ist mir nur das bekannt, was auch in meinen Ermittlungsakten<br />

enthalten ist. Wenn ich damals gewusst hätte, welche unterschiedlichen Vorgänge<br />

bei verschiedenen Staatsanwaltschaften anhängig gewesen sind, die sich mit dem<br />

Thema Scheingeschäfte befasst haben, so wäre es aus heutiger Sicht zu einer Bejahung<br />

des Anfangsverdachts gekommen“ (vgl. Vernehmungsprotokoll LO GStA<br />

KA, Js 15/01 Bd. I Bl. 453 ff. oder in LO JM 410 E-27/00 Bd. VI).<br />

aaa) Auswertung der Anzeige<br />

Die Einstellungsverfügung vom 24. April 1997 setzt sich nicht im Einzelnen mit<br />

der umfangreichen anonymen detaillierten Anzeige auseinander, so fehlt etwa<br />

eine Beschäftigung mit dem in der Anzeige angesprochenen Betrug bezogen auf<br />

die Investitionszulage oder mit der angesprochenen Urk<strong>und</strong>enfälschung im Hinblick<br />

auf Veränderungen an Fahrgestellnummern (vgl. zur Einschätzung einer<br />

„detaillierten“ Anzeige auch OStA Dr. Schäfer als Ermittlungsführer in dem Verfahren<br />

gegen OStA Zimmermann in LO GStA Js 15/01 Bd. IV Bl. 1729 f.; vgl.<br />

hierzu auch die Vernehmung des OStA Zimmermann vor der GStA KA am<br />

7. März 2002 in LO GStA KA Js 15/01 Bd. II Bl. 701 ff., 709). Begründet wurde<br />

die Einstellungsverfügung lediglich mit dem Satz: „Hinweise auf außersteuerliche<br />

Straftaten – insoweit ist bereits bei der StA Mannheim ein Ermittlungsverfahren<br />

anhängig – haben sich nicht ergeben“ (vgl. SA 52 Js 13493/96 Bl. 15; vgl. auch<br />

OStA Dr. Schäfer, Apr. 21. UA-Sitzung S. 127: „Die Karlsruher Ermittlungsakte<br />

[...] war sehr dünn.“). Diese Einstellungsbegründung vermag inhaltlich nicht zu<br />

überzeugen, da zum einen StA Zimmermann der Inhalt des Verfahrens in Mannheim<br />

nicht bekannt war (vgl. insoweit OStA Zimmermann, APr. 21. UA-Sitzung<br />

S. 18, 20 ff., 30 ff.), zum anderen keine Erläuterungen für das Nichtvorhandensein<br />

steuerstrafrechtlicher Aspekte enthalten sind, die ja ausdrücklich in der anonymen

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