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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Staatsanwaltschaft akzeptieren werde, ohne Rechtsmittel einzulegen. Überdies<br />

sprachen sie die Frage an, ob bei einem rechtskräftigen Urteil eine „Gesamtlösung“<br />

der weiteren noch offenen Verfahren gef<strong>und</strong>en werden könne. Sie gaben<br />

zu verstehen, sich im Anschluss an das Gespräch zu dem Vorsitzenden der<br />

mit der Strafsache gegen Manfred Schmider u. a. befassten Wirtschaftsstrafkammer<br />

des Landgerichts Mannheim, Vorsitzenden Richter am Landgericht<br />

Meyer, begeben zu wollen, um dieselbe Frage auch mit ihm zu erörtern.<br />

Rechtsanwalt Schiller habe behauptet, diese Vorgehensweise <strong>und</strong> auch eine<br />

Absprache seien zuvor abgestimmt gewesen. Oberstaatsanwalt Jobski betonte,<br />

dass er dieser Wortwahl entgegengetreten sei, da sie nicht zutreffe. Er habe<br />

überdies deutlich gemacht, dass er die ihm angesonnenen Erklärungen nicht<br />

abgeben <strong>und</strong> eine Absprache nicht treffen werde. Daraufhin habe Rechtsanwalt<br />

Wahle geantwortet, er werde bei Vorsitzendem Richter am Landgericht Meyer<br />

darauf hinweisen, dass die Staatsanwaltschaft den Eintritt der Rechtskraft des<br />

Urteils verhindere. Rechtsanwalt Schiller habe angekündigt, er werde nunmehr<br />

weitere Beweisanträge stellen.<br />

Einige Zeit nach der Vorsprache der Rechtsanwälte habe Vorsitzender Richter<br />

am Landgericht Meyer bei Oberstaatsanwalt Jobski angerufen <strong>und</strong> ihm mitgeteilt,<br />

dass die Verteidiger soeben bei ihm gewesen seien. Es sei zu keiner Absprache<br />

gekommen.“<br />

Nach der Verkündung des Urteils gegen Manfred Schmider, Dr. Klaus Kleiser<br />

u. a. am 18. Dezember 2001 wurde erstmals der Begriff „Stuttgarter Vereinbarung“<br />

in Presseberichten erwähnt.<br />

Aus einer Verfügung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 20. Dezember<br />

2001 ergibt sich, dass der Journalist Meinrad Heck in einem Hintergr<strong>und</strong>gespräch<br />

zu einem Interview mit dem Justizminister behauptet habe, der Angeklagte Manfred<br />

Schmider habe in einer Verhandlungspause in seinem Verfahren vor dem<br />

Landgericht Mannheim gegenüber der Mitangeklagten Frau Angelika Neumann<br />

geäußert: „Angelika, lass in Deiner Aussage den Seyfried weg, sonst platzt meine<br />

Stuttgarter Vereinbarung“. Als Zeuge für diese Behauptung stehe der Verteidiger<br />

der Angeklagten Neumann, Rechtsanwalt Beust, zur Verfügung. Gegenüber der<br />

Staatsanwaltschaft Mannheim bestätigte Rechtsanwalt Beust noch am 20. Dezember<br />

2001, dass Manfred Schmider <strong>von</strong> einer so genannten Stuttgarter Vereinbarung<br />

gesprochen habe. In seiner am 9. Januar bei der Staatsanwaltschaft Mannheim<br />

erfolgten Vernehmung führte Rechtsanwalt Beust aus:<br />

„... Es war so, dass zu einem nicht genauen Zeitpunkt im Zeitraum zwischen<br />

dem 7. <strong>und</strong> 21. November 2001 <strong>und</strong> zwar nach der ersten Vernehmung meiner<br />

Mandantin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim der Angeklagte Schmider in<br />

einer Verhandlungspause oder nach der Hauptverhandlung meine Mandantin<br />

ansprach. Ich stand zu diesem Zeitpunkt etwa 1 bis 1 ½ Meter entfernt, ich habe<br />

die Äußerungen <strong>von</strong> Herrn Schmider selbst gehört. Er versuchte meine<br />

Mandantin in zwei Punkten zu beeinflussen. Zum einen sollte sie bei der Zuordnung<br />

der Gelder betreffend TexColor sagen, diese seien wegen der verlustreichen<br />

Kaufsituation benötigt worden. Dies lehnte meine Mandantin ab. Ich<br />

habe dies selbst gehört. Sie sagte nein, sie würde sagen, wie es gewesen sei.<br />

Zum anderen versuchte Herr Schmider sie dazu zu bewegen, dass sie bei einer<br />

weiteren geplanten Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft Mannheim nichts<br />

über etwaige Tätigkeiten <strong>von</strong> Herrn Seyfried sagen solle. Wörtlich sagte er zu<br />

ihr: „Frau Neumann, lassen Sie in Ihrer Aussage den Seyfried weg, sonst platzt<br />

unsere Stuttgarter Vereinbarung“. Sie hat sich dazu nicht geäußert, aber den<br />

Kopf geschüttelt. Dies habe ich selbst wahrgenommen.<br />

Ich habe Frau Neumann auf die so genannte „Stuttgarter Vereinbarung“ hin<br />

angesprochen. Sie wusste damit ebenso wenig anzufangen wie ich. Ich habe allerdings<br />

Herrn Schmider daraufhin nicht angesprochen. Im späteren Verlauf<br />

habe ich Herrn Rechtsanwalt Dr. Schiller, Verteidiger des Herrn Schmider,<br />

deswegen angesprochen. Ich habe dann später im Auftrag meiner Mandantin<br />

Herrn Dr. Schiller auf die so genannte „Stuttgarter Vereinbarung“ angesprochen.<br />

Dieser erklärte mir, er, als einer der Mitverteidiger des Angeklagten<br />

Schmider, wisse <strong>von</strong> einer solchen Vereinbarung nichts. Er könne damit nichts<br />

anfangen.<br />

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