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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

11<br />

Person eine „persönliche Verfehlung“ begangen hat <strong>und</strong> zum anderen muss<br />

hinzukommen, dass der Untersuchungsausschuss im <strong>Bericht</strong> in Bezug auf<br />

diese Person eine „Äußerung abgeben will“, ob eine persönliche Verfehlung<br />

vorliegt. Dabei kommt es auf die Absicht des Untersuchungsausschusses als<br />

Ganzes an; es reicht nicht, wenn nur eine Ausschussminderheit die entsprechende<br />

Absicht hat, sich in einem abweichenden <strong>Bericht</strong> (§ 23 Abs. 2 UAG)<br />

zu äußern.<br />

2. Untersuchungsauftrag<br />

Nach dem Untersuchungsauftrag hat der Untersuchungsausschuss bei dem<br />

jetzt in Angriff genommenen Sachkomplex A.I das „Verhalten <strong>von</strong> Landesregierung<br />

<strong>und</strong> Landesbehörden gegenüber den Beschuldigten des „FlowTex“-<br />

Verfahrens vor 1996“ zu untersuchen (Drucksache 13/843).<br />

Im Einzelnen wird dabei in Nr. 1 die Frage gestellt, welche Sachverhalte jeweils<br />

für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Karlsruhe<br />

gegen Manfred Schmider wegen des Verdachts, einen Raubüberfall gegen sich<br />

selbst fingiert zu haben, vorlagen. Diese Untersuchungsfrage ist evidentermaßen<br />

nicht personenbezogen.<br />

In Nr. 2 wird gefragt, bei welchen Unternehmen <strong>von</strong> Manfred <strong>und</strong> Matthias<br />

Schmider <strong>und</strong> in welchem Zeitraum Betriebsprüfungen stattgef<strong>und</strong>en haben<br />

<strong>und</strong> mit welchem Ergebnis. Auch diese Untersuchungsfrage ist ersichtlich nicht<br />

personenbezogen, was das Handeln der Landesbehörden angeht.<br />

Bei Nr. 3 wird danach gefragt, wer in der Landesregierung <strong>und</strong> in den Landesbehörden<br />

wann, wie <strong>und</strong> in welcher Form Kenntnis <strong>von</strong> den betrügerischen<br />

Scheingeschäften in den Jahren 1988 bis 1992 bei Unternehmen hatte, die im<br />

Rahmen <strong>von</strong> Betriebsprüfungen in den Jahren 1991 bis 1993 aufgedeckt<br />

worden sind. Diese Untersuchungsfrage zielt zwar auf den Kenntnisstand <strong>von</strong><br />

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