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Die Welt als Wille und Vorstellung

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63779 Schopenhauer: <strong>Die</strong> <strong>Welt</strong> <strong>als</strong> <strong>Wille</strong> <strong>und</strong> <strong>Vorstellung</strong> 704<br />

dem sie entgegenarbeitet, ihr Augenmerk ist. Ja, ließe<br />

sich ein Unrechtthun denken, mit welchem kein Unrechtleiden<br />

von einer andern Seite verknüpft wäre; so<br />

würde, konsequent, der Staat es keineswegs verbieten.<br />

– Ferner, weil in der Moral der <strong>Wille</strong>, die Gesinnung,<br />

der Gegenstand der Betrachtung <strong>und</strong> das allein<br />

Reale ist, gilt ihr der feste <strong>Wille</strong> zum zu verübenden<br />

Unrecht, den allein die äußere Macht zurückhält <strong>und</strong><br />

unwirksam macht, dem wirklich verübten Unrecht<br />

ganz gleich, <strong>und</strong> sie verdammt den solches Wollenden<br />

<strong>als</strong> ungerecht vor ihrem Richterstuhl. Hingegen den<br />

Staat kümmern <strong>Wille</strong> <strong>und</strong> Gesinnung, bloß <strong>als</strong> solche,<br />

ganz <strong>und</strong> gar nicht; sondern allein die That (sie sei<br />

nun bloß versucht oder ausgeführt) wegen ihres Korrelats,<br />

des Leidens von der andern Seite: ihm ist <strong>als</strong>o<br />

die That, die Begebenheit, das allein Reale: die Gesinnung,<br />

die Absicht wird bloß erforscht, sofern aus<br />

ihr die Bedeutung der That kenntlich wird. Daher<br />

wird der Staat Niemanden verbieten, Mord <strong>und</strong> Gift<br />

gegen einen Andern beständig in Gedanken zu tragen,<br />

sobald er nur gewiß weiß, daß die Furcht vor<br />

Schwerdt <strong>und</strong> Rad die Wirkungen jenes Wollens beständig<br />

hemmen werden. Der Staat hat auch keineswegs<br />

den thörichten Plan, die Neigung zum Unrechtthun,<br />

die böse Gesinnung zu vertilgen; sondern bloß<br />

jedem möglichen Motiv zur Ausübung eines Unrechts<br />

immer ein überwiegendes Motiv zur Unterlassung<br />

Digitale Bibliothek Band 2: Philosophie

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