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Die Welt als Wille und Vorstellung

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63784 Schopenhauer: <strong>Die</strong> <strong>Welt</strong> <strong>als</strong> <strong>Wille</strong> <strong>und</strong> <strong>Vorstellung</strong> 709<br />

tive Gesetzgebung <strong>und</strong> die Mittel zur Aufrechthaltung<br />

derselben, d.h. den Staat, zu errichten. <strong>Die</strong> positive<br />

Gesetzgebung ist <strong>als</strong>o die von der Kehrseite angewandte<br />

rein moralische Rechtslehre. <strong>Die</strong>se Anwendung<br />

kann mit Rücksicht auf eigenthümliche Verhältnisse<br />

<strong>und</strong> Umstände eines bestimmten Volks geschehn.<br />

Aber nur wenn die positive Gesetzgebung im<br />

Wesentlichen durchgängig nach Anleitung der reinen<br />

Rechtslehre bestimmt ist <strong>und</strong> für jede ihrer Satzungen<br />

ein Gr<strong>und</strong> in der reinen Rechtslehre sich nachweisen<br />

läßt, ist die entstandene Gesetzgebung eigentlich ein<br />

positives Recht, <strong>und</strong> der Staat ein rechtlicher Verein,<br />

Staat im eigentlichen Sinn des Worts, eine moralisch<br />

zulässige, nicht unmoralische Anstalt. Widrigenfalls<br />

ist hingegen die positive Gesetzgebung Begründung<br />

eines positiven Unrechts, ist selbst ein öffentlich zugestandenes<br />

erzwungenes Unrecht. Dergleichen ist<br />

jede Despotie, die Verfassung der meisten Mohammedanischen<br />

Reiche, dahin gehören sogar manche Theile<br />

vieler Verfassungen, z.B. Leibeigenschaft, Frohn u.<br />

dgl. m. – <strong>Die</strong> reine Rechtslehre, oder das Naturrecht,<br />

besser moralisches Recht, liegt, obwohl immer durch<br />

Umkehrung, Jeder rechtlichen positiven Gesetzgebung<br />

so zum Gr<strong>und</strong>e, wie die reine Mathematik jedem<br />

Zweige der angewandten. <strong>Die</strong> wichtigsten Punkte der<br />

reinen Rechtslehre, wie die Philosophie, zu jenem<br />

Zweck, sie der Gesetzgebung zu überliefern hat, sind<br />

Digitale Bibliothek Band 2: Philosophie

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