02.11.2013 Aufrufe

Die Welt als Wille und Vorstellung

Die Welt als Wille und Vorstellung

Die Welt als Wille und Vorstellung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

63785 Schopenhauer: <strong>Die</strong> <strong>Welt</strong> <strong>als</strong> <strong>Wille</strong> <strong>und</strong> <strong>Vorstellung</strong> 710<br />

folgende: 1) Erklärung der innern <strong>und</strong> eigentlichen<br />

Bedeutung <strong>und</strong> des Ursprungs der Begriffe Unrecht<br />

<strong>und</strong> Recht, <strong>und</strong> ihrer Anwendung <strong>und</strong> Stelle in der<br />

Moral. 2) <strong>Die</strong> Ableitung des Eigenthumsrechts. 3)<br />

<strong>Die</strong> Ableitung der moralischen Gültigkeit der Verträge;<br />

da diese die moralische Gr<strong>und</strong>lage des Staatsvertrages<br />

ist. 4) <strong>Die</strong> Erklärung der Entstehung <strong>und</strong> des<br />

Zweckes des Staats, des Verhältnisses dieses Zweckes<br />

zur Moral <strong>und</strong> der in Folge dieses Verhältnisses<br />

zweckmäßigen Uebertragung der moralischen Rechtslehre,<br />

durch Umkehrung, auf die Gesetzgebung. 5)<br />

<strong>Die</strong> Ableitung des Strafrechts. – Der übrige Inhalt der<br />

Rechtslehre ist bloße Anwendung jener Principien,<br />

nähere Bestimmung der Gränzen des Rechts <strong>und</strong> des<br />

Unrechts, für alle möglichen Verhältnisse des Lebens,<br />

welche deshalb unter gewisse Gesichtspunkte <strong>und</strong><br />

Titel vereinigt <strong>und</strong> abgetheilt werden. In diesen besondern<br />

Lehren stimmen die Lehrbücher des reinen<br />

Rechts alle ziemlich überein: nur in den Principien<br />

lauten sie sehr verschieden; weil solche immer mit irgend<br />

einem philosophischen System zusammenhängen.<br />

Nachdem wir in Gemäßheit des unserigen die<br />

vier ersten jener Hauptpunkte kurz <strong>und</strong> allgemein, jedoch<br />

bestimmt <strong>und</strong> deutlich erörtert haben, ist noch<br />

vom Strafrechte eben so zu reden.<br />

Kant stellt die gr<strong>und</strong>f<strong>als</strong>che Behauptung auf, daß es<br />

außer dem Staate kein vollkommenes Eigenthums-<br />

Digitale Bibliothek Band 2: Philosophie

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!