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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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wird (§ 6 Abs. 1 UVPG). Abs. 3 der Vorschrift bestimmt dabei den Mindestinhalt<br />

dieser Unterlagen.<br />

Die zuständige Behörde unterrichtet nach § 7 UVPG die Behörden, deren um-<br />

weltbezogener Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, in entspre-<br />

chender Anwendung des § 73 Abs. 3a VwVfG und holt ihre Stellungnahme ein.<br />

Ebenfalls beteiligt die zuständige Behörde nach § 9 UVPG die Öffentlichkeit,<br />

wobei das Beteiligungsverfahren den Anforderungen des § 73 Abs. 3 Satz 1,<br />

Absatz 4 bis 7 VwVfG, mithin den für die Öffentlichkeitsbeteiligung im Planfest-<br />

stellungsverfahren maßgeblichen Vorschriften, entsprechen muss.<br />

Die zuständige Behörde erarbeitet sodann auf der Grundlage der Unterlagen<br />

nach § 6 sowie der Stellungnahmen der Behörden und Äußerungen der betrof-<br />

fenen Öffentlichkeit eine zusammenfassende Darstellung der Umweltauswir-<br />

kungen des Vorhabens sowie der Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteili-<br />

ge Umweltauswirkungen vermieden, vermindert oder ausgeglichen werden,<br />

einschließlich der Ersatzmaßnahmen bei nicht ausgleichbaren, aber vorrangi-<br />

gen Eingriffen in Natur und Landschaft (§ 11 UVPG), bewertet diese Umwelt-<br />

auswirkungen auf der Grundlage dieser zusammenfassenden Darstellung und<br />

berücksichtigt diese Bewertung bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des<br />

Vorhabens (§ 12 UVPG).<br />

Die im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahren durchgeführte Umweltver-<br />

träglichkeitsprüfung wird diesen Vorgaben in formeller wie materieller Hinsicht<br />

vollumfänglich gerecht. Die von Seiten der Einwender diesbezüglich erhobene<br />

Kritik kann nicht zu einer anderen Beurteilung führen.<br />

Soweit das Netzwerk Fehlplanung A 33 zunächst die UVS hinsichtlich ihrer in-<br />

haltlichen Richtigkeit und Vollständigkeit angreift, wird auf Kapitel B 7.1.1.1 die-<br />

ses Beschlusses verwiesen. Die Kritik hatte starke Bezüge zur Variantenwahl,<br />

weshalb diese Aspekte dort abgehandelt und im Ergebnis zurückgewiesen wer-<br />

den.<br />

Allgemein kritisiert das Netzwerk Fehlplanung A 33 in seiner Stellungnahme<br />

vom 13.01.2008, dort Seite 19, der hier vorzunehmenden Umweltverträglich-<br />

keitsprüfung liege mit Blick auf die UVS von 1993 eine veraltete Datenlage<br />

zugrunde. Das Netzwerk fordert daher eine Neufassung der UVS unter Berück-<br />

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