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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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ten Sitzung im Oktober 1991 die dort vorgestellte Raumwiderstandsanalyse ak-<br />

zeptiert und darauf die Entwicklung von 40 Varianten gestützt hätte, wären die<br />

Ergebnisse des von ihm geforderten Gutachtens nicht in die UVS eingebunden<br />

worden.<br />

Auch ein inhaltlicher Vergleich des maßgeblichen Kartenmaterials aus dem tier-<br />

ökologischen Fachbeitrag einerseits und der UVS andererseits zeigt die enge<br />

Übereinstimmung zwischen den Ergebnissen des Fachbeitrags und den daraus<br />

gezogenen Schlüssen im Variantenvergleich der UVS.<br />

So stellt beispielsweise Karte 14 des tierökologischen Fachbeitrags die flächen-<br />

deckende Bewertung des von einer Autobahn verursachten Risikos für die Fau-<br />

na dar und grenzt Zonen sehr hohen, hohen, mittleren und geringen Risikopo-<br />

tenzials räumlich gegeneinander ab. Die Karten C X 34 bis C X 38 des Varian-<br />

tenvergleichs (Band II der UVS) greifen dies auf und bezeichnen entlang des<br />

Linienbandes der jeweils betrachteten Variante Zonen sehr hoher, hoher, mittle-<br />

rer und geringer Beeinträchtigungen des Arten- und Biotopschutzes. Die räumli-<br />

che Abgrenzung der Zonen in beiden Kartenwerken ist aber im vollen Umfang<br />

vergleichbar.<br />

Für die Behauptung der Einwender, der tierökologische Fachbeitrag sei in die<br />

UVS nicht ausreichend eingeflossen, findet sich mithin kein Anhalt. Auch ergibt<br />

sich nach der Übernahme der Daten des tierökologischen Fachbeitrags in die<br />

UVS-Unterlagen keine Notwendigkeit, zusätzlich zu den Karten der UVS dieje-<br />

nigen des Fachbeitrags noch hinzuzufügen.<br />

Die Kritik der Einwender, die UVS stelle echte Vorhabensalternativen, wie eine<br />

Ausbauvarianten mit Umgehungsstraßen in Dissen und Halle oder eine struktu-<br />

relle Verbesserung der öffentlichen Verkehrsträger, nicht in die Betrachtung ein,<br />

geht fehl. Insbesondere ist hiermit kein Verstoß gegen das UVPG, die HNL-S<br />

99 und das MUVS verbunden, die jeweils keine konkrete Forderung erheben,<br />

wonach zwingend Ausbauvarianten oder die Stärkung alternativer Verkehrsträ-<br />

ger als Alternativen zu untersuchen wären. Zum letztgenannten Aspekt findet<br />

sich im MUVS vielmehr die Aussage, alternative Verkehrswege seien keine Va-<br />

rianten im Rahmen einer UVS.<br />

Es gilt im Weiteren der allgemeine Grundsatz, dass ernsthaft sich anbietende<br />

Alternativen bei der Zusammenstellung des abwägungserheblichen Materials<br />

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