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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Südwesten, die quer dazu verlaufende Straßentrasse befindet sich im<br />

Oberstrom der Entnahmebrunnen der Wasserwerke Patthorst und Bokel sowie<br />

im Unterstrom der Entnahmebrunnen der Wasserwerke Tatenhausen. Bezüg-<br />

lich der damit im Unterstrom liegenden Wassergewinnungsanlagen Patthorst<br />

und Bokel liegt die Autobahntrasse zwar außerhalb der hydraulischen Fenster<br />

der Brunnen, jedoch innerhalb ihrer Zuflussbereiche. Verunreinigungen über<br />

den Zufluss verschmutzten Niederschlagswassers sind gleichwohl aufgrund der<br />

Gestaltung der Entwässerungsanlagen nach der RiStWag, ihrer Versickerungen<br />

entgegenwirkenden Abdichtungen sowie aufgrund der Vorgaben an die zu ver-<br />

wendenden Baumaterialien und hygienische Beeinträchtigungen aufgrund des<br />

Schutzes der Bodenschichten und der Entfernung zwischen Autobahntrasse<br />

und Brunnenanlagen auszuschließen. Entsprechende Abdichtungen sind zu-<br />

dem nicht nur innerhalb der Wasserschutzgebiete, sondern allgemein zum<br />

Grundwasserschutz bei Abständen zum Grundwasser von weniger als 1 m<br />

auch außerhalb der Schutzgebiete anzubringen (vgl. dazu Nebenbestimmung<br />

A 7.3 dieses Beschlusses sowie auch nachfolgende Ausführungen unter Nr.<br />

7.13.3).<br />

Beeinträchtigungen des Schutzgebietes Patthorst und der dortigen Wasserge-<br />

winnung sind zudem bereits Gegenstand der Planfeststellung des Neubauab-<br />

schnitts 6 der A 33 (Anschlussstelle Schnatweg, vgl. Planfeststellungsbeschluss<br />

vom 06.01.2007, Az. 5P.34-00-1/04) gewesen, auf die ergänzend Bezug ge-<br />

nommen wird. Die dort umzusetzenden Schutzvorkehrungen gelten uneinge-<br />

schränkt auch für den nunmehr planfestgestellten Abschnitt 7.1.<br />

Die Brunnen des Wasserwerkes Tatenhausen der TWO liegen zwar im<br />

Oberstrom der Autobahntrasse und insoweit außerhalb des unmittelbaren Zu-<br />

flussbereiches der Brunnenanlagen. Allerdings führt die Brunnenabsenkung in<br />

einem begrenzten Raum auch zu einem Zufluss von der bergabseitigenden<br />

Richtung, d. h. aus dem Unterstrom und damit aus der Richtung der insbeson-<br />

dere beim Hauptversorgungsbrunnen Brunnen 1 nahegelegenen Autobahntras-<br />

se. Der Vorhabensträger hat die möglichen Auswirkungen des Straßenbaus auf<br />

die Wasserwerke Tatenhausen der TWO und ihre Gewinnungsanlagen daher<br />

im Rahmen der „hydrogeologischen Machbarkeitsstudie“ zur Straßentrasse vom<br />

September 2006 (ebenfalls Ing.-Büro Schmidt und Partner) einer gesonderten<br />

detaillierten Betrachtung unterzogen.<br />

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