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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwender B 9.102<br />

Ergebnis des Erörterungstermins Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Der Einwender erscheint in Begleitung seines Verfahrensbevollmächtigten.<br />

Aus dem Grundeigentum des Einwenders sind die Flurstücke 83, 92 und 421 in<br />

der Flur 52 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong> jeweils teilweise überplant. Erworben<br />

werden Teilflächen für die Trasse mit den begleitenden Schutzeinrichtungen<br />

sowie das Überführungsbauwerk der Straße Illenbruch. Für eine Gewässerverlegung<br />

sind weitere Teilflächen für eine dauerhafte Beschränkung vorgesehen.<br />

Darüber hinaus sollen weitere Flächen vorübergehend für die Baumaßnahme<br />

in Anspruch genommen werden. Südlich der A 33 ist eine unwirtschaftliche<br />

Restfläche ausgewiesen.<br />

In der Einwendung wurde aufgezeigt, dass weitgehende Diskrepanzen zwischen<br />

dem Grunderwerbsverzeichnis und den Grunderwerbsplänen vorlagen.<br />

Der Vorhabensträger bestätigt diese Diskrepanzen und händigt dem Einwender<br />

ein überarbeitetes Grunderwerbsverzeichnis aus.<br />

Mit Deckblatt I wurden verschiedene Änderungen im Bereich der Hofstelle des<br />

Einwenders in die Planungen aufgenommen. Danach stellt sich die Inanspruchnahme<br />

nunmehr wie folgt dar:<br />

Flurstück 83<br />

Erwerb für die Trasse: 4.590 m 2<br />

Vorübergehende Inanspruchnahme: 1.930 m 2<br />

Dauernde Beschränkung: 290 m 2<br />

Flurstück 92<br />

Wird komplett übernommen<br />

Erwerb für die Trasse: 5.200 m 2<br />

Restflächen beiderseits der Trasse: 1.805 m 2<br />

Flurstück 421<br />

Erwerb für die Trasse: 1.590 m 2<br />

Erwerb für die Überführung des<br />

Illenbruch und eine neue Zufahrt: 2.780 m 2<br />

Vorübergehende Inanspruchnahme: 2.950 m 2<br />

Restfläche: 1.010 m 2<br />

Soweit im Grunderwerbsverzeichnis des Deckblattes I bei Flurstück 421 eine<br />

Fläche von 2.540 m 2 zum Erwerb für Dritte ausgewiesen ist, fehlt hierin die im<br />

Grunderwerbsplan korrekt verzeichnete Teilfläche in der Größe von 240 m 2 auf<br />

der Südseite der A 33 (alter Verlauf der Straße Illenbruch). Der Vorhabenträger<br />

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